2287/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend der aufgelassenen Beilage S des

Bundesfinanzgesetzes.

Die Beilage S zum Bundesfinanzgesetz, die einen Überblick über die EZA-relevanten
Ausgaben in den einzelnen Ressorts gegeben hat, wurde aufgelassen. Damit wurde ein
wichtiges Mittel der Transparenz der österreichischen EZA-Ausgaben eliminiert, sodass
die parlamentarische Kontrollarbeit ohne einen Ersatz dieser Beilage nicht mehr in
vollem Umfang zu leisten ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.  Warum wurde die Beilage S aufgelassen?

2.            Wie    können    sich    Abgeordnete    nach    Auflassen    der    Beilage    S    im
Bundesfinanzgesetz einen Gesamtüberblick über die EZA-Ausgaben in allen
Ressorts machen?

3.  Wird es seitens des Finanzministeriums einen Ersatz für diese Beilage geben?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.  Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

6.  Wenn ja, wie können Abgeordnete bis dahin zu den fehlenden Informationen
gelangen?

7.            Wo sind die Daten und Inhalte der ehemaligen Beilage S gebündelt?

8.  Wo sind die Daten und Inhalte der ehemaligen Beilage S abrufbar?

9.            In welcher Höhe tragen welche  Bundesministerien zu  ODA-anrechenbaren
Entwicklungsausgeben bei? Bitte um genaue Aufstellung der Ministerien, dem
Zweck der Ausgabe und der Höhe der budgetierten Ausgabe!