2290/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft

betreffend Auswirkungen des „Blair House Agreement“.

Der Kern der Blair-House-Abkommens zwischen der EU und den USA aus dem
Jahre 1992 sah eine Beschränkung der subventionierten Anbauflächen für
Ölsaaten, eine Reduktion der Subventionen für Agrarexporte und eine Reduktion
der internen Subvention von landwirtschaftlichen Betrieben vor.

Durch die Erweiterung der Europäischen Union kam und kommt es zu massiven
Veränderungen im Bereich der Landwirtschaft. Es ist fraglich, ob die im Blair-
House-Abkommen erzielten Einigungen unter den neuen Bedingungen eine
nachhaltige Entwicklung fördern. Weiter stellt sich die Frage nach dessen
Gültigkeit.

Die Regelungen im Zusammenhang mit der EU-Agrarreform bzw. der
gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Umsetzung des Blair-House-
Abkommens im Agrarbereich haben zuweilen zu einem Verordnungsdschungel
geführt, der kaum von Experten, geschweige denn von den betroffenen Landwirten
durchschaut wurde. Dies führt zu einer Entmündigung der betroffenen Landwirte
und einer Aufblähung der Verwaltung in deren Interessensvertretung und dem
Ministerium. Eine solche Tendenz steht jedoch im Widerspruch zu den Vorhaben
der Bundesregierung nach dem Abbau von Bürokratie und ihrem postulierten
Streben nach einem schlanken Staat.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.              Wann erfolgte die Umsetzung des Blair-House -Abkommens in Österreich,
wurden seither weitere Adaptierungen vorgenommen?

2.              Welche Bestimmungen wurden erlassen bzw. sind in Geltung?

3.              Welche Sanktionsmechanismen sieht das Abkommen bei Österreich vor?

4.      Welche Sanktionsmechanismen sieht das Abkommen für die Gesamtheit
der EU-Staaten vor?

5.              Welche Sanktionsmechanismen sieht das Abkommen für einzelne Staaten
der EU vor?

6.              Kam es  zu Belastungen von Österreich  in Folge von Blair-House-
Sanktionen?

7.              In welchen Bereich ist das Blair-House-Abkommen noch in Geltung für
Österreich?


8.      Gilt das Abkommen auch für jene Staaten, die nach Österreich der EU
beigetreten sind?

9.              Wird das Abkommen auch für die Beitrittswerber Rumänien, Bulgarien,
Kroatien und die Türkei gelten?

10.       Wie groß sind die Flächen für subventionierte Ölsaaten in der gesamten
EU?

11.       Wie groß war und ist der Anteil der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU am
Gesamtkontingent der subventionierten Ölsaaten bis heute in Zeitreihen
(insbesondere unter Berücksichtigung der Beitritte 2004)?

12.       Ist in Zukunft an eine Veränderung der Kontingente gedacht?

13.       Wie groß werden nach einem EU-Beitritt die Kontingente von Rumänien,
Bulgarien, Kroatien und Türkei sein?

14.       Nach welchem Schlüssel erfolgt die Zuteilung der Kontingente zu den
einzelnen Staaten?

15.       Wie erfolgt die Zuteilungen der geförderten Kontingente von Ölsaaten auf
konkrete landwirtschaftliche Betriebe in Österreich?

16.       Gibt es europaweite Bestimmungen, die die Zuteilung auf Einzelbetriebe in
den Einzelstaaten regeln?

17.       Wie verhält sich die Kontingentzuteilung zur Gesamtbetriebsgröße der
geförderten Betriebe allgemein und konkret in Österreich?

18.       Sind   Veränderungen   der   Praxis   der   Ölsaatenzuteilungen   unter   der
Steigerung der lateinamerikanischen Agrarexporte zu erwarten?

19.       Sind   im  Rahmen   der   WTO   unter  den   sich   massiv   verändernden
Marktbedingungen neue Voraussetzungen für den Ölsaatenanbau in der
EU, in Österreich und in Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Türkei zu
erwarten?

20.       Wie groß ist der Anteil an den Gesamtförderungen für Ölsaaten nach
Betriebsgrößen in Österreich (Kategorien: ohne Fläche, unter 5 ha, 5 bis
unter 10 ha, 10 bis unter   20 ha, 20 bis unter 30 ha, 30 bis unter 50 ha, 50
bis unter 100 ha, 100 bis unter 200 ha, 200 ha und mehr)?

21.       Ist  in  Bezug  auf die   Quotenzuteilung  für  Ölsaaten  in  den  neuen
Beitrittsstaaten der EU an eine Adaptierung in Österreich gedacht ?

22.       Wie   viele   Verordnungen   beziehungsweise   Vereinbarungen,   die   die
österreichische Landwirtschaft betreffen, sind bisher im Zusammenhang
mit der EU-Agrarreform bzw. der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und
der Umsetzung des Blair-House-Abkommens erlassen worden?

23.       Gibt es außer dem Blair-Hous-Abkommen weitere internationale Verträge
bzw. Verpflichtungen, die den Ölsaatenanbau regelmentieren? Was ist
deren Inhalt?