2292/J XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überfall auf Ignaz Kirchner
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Am Mittwoch, dem
27. Oktober 2004 wurde der Burgschauspieler Ignaz Kirchner in der Nähe des
Parlaments überfallen. Er schilderte dem Fragesteller den Vorgang: „Ich komme
gerade von der Probe und gehe durch den Rathauspark. Kurz vor dem
Strauß-Lanner-Denkmal, das vom Parlament nur durch eine Hecke getrennt ist,
spricht mich ein Mann an, etwa 25 Jahre, Jeans, Jacke. „20 Cent!“ „Lassen´s mich in Ruhe, ich will nach
Hause“, antworte ich ihm. Am Platz vor dem Denkmal versperrt er mir den Weg: “Ein Euro!” – und zieht
mit der einen Hand eine Spraydose und mit der anderen ein Messer. Er sprüht mir
auf die Brille, ich beginne laut, um Hilfe zu schreien.“ Ignaz Kirchner zeigte
mir den Ort. „Zehn mal habe ich mindestens ´Hilfe´ geschrien. Der Mann ist
durch das Gebüsch auf die Stadiongasse geflüchtet. Ich bin nach vorne gelaufen,
und gleich da am Eck zum Parlament steht eine Polizistin in Uniform, mit
Dienstwaffe. „Warum haben Sie mir nicht geholfen?“ Ein älterer Herr, der bei
ihr steht, bekräftigt: „Ich habe Ihnen doch gesagt, da ist was.“ Die Beamtin
rechtfertigt sich: „Ich habe ja zurück gerufen. Wollen Sie eine Anzeige
machen?“ – „Wozu, er ist ja weg.“ Kirchner fragt weiter, die Beamtin stellt
fest: „Ich kann da nicht weg, ich bewache das Parlament.“ Dann: „Welche
Nationalität haben Sie?“ – „Ich bin Ignaz Kirchner vom Burgtheater.“
Kirchner geht nach Hause, ratlos und verstört. Die Beamtin hat sich nur für
seinen deutschen Akzent interessiert. Sie hat nicht gewusst, dass es sich bei
Raub um ein Offizialdelikt handelt und sie das von Amts wegen verfolgen muss.
Aber vor allem: Sie hat ihm nicht geholfen. Wäre der Schauspieler ein paar
Meter neben ihr niedergestochen worden, sie hätte das Parlament weiter bewacht.
Dem Haus wäre nichts geschehen.
Dr. Dieter P., der alle miterlebt hat, steht als Zeuge zur Verfügung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Innenminister folgende
1.
War die
Beamtin zur Hilfeleistung verpflichtet?
2. War die Beamtin zur Verfolgung des Offizialdelikts von sich aus verpflichtet?
3. Hat die Beamtin umgehend Anzeige erstattet?
4. Wurden umgehend Ermittlungen eingeleitet?
5. Hat die Beamtin dadurch, dass sie nicht nach dem Namen, sondern nur nach der „Nationalität“ fragte, korrekt gehandelt?
6. Über welche besondere Ausbildung für ihre Aufgabe verfügte die Beamtin?
7. Hat die Beamtin in diesem Fall ihre Dienstpflichten zufrieden stellend wahrgenommen?
8. Sind Sie angesichts des drastischen Rückgangs der Zahl qualifizierter BeamtInnen in Wien durch ihre Maßnahmen (Frühpensionierungen, politische Umfärbungen) in der Lage, alle vergleichbaren Aufgaben durch dafür qualifizierte BeamtInnen erfüllen zu lassen?
9. Welche Verantwortung trifft Sie für das Fehlverhalten der Beamtin?