2316/J XXII. GP
Eingelangt am
16.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister
für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Blei im Trinkwasser
Untersuchungen der Arbeiterkammer ergaben erheblich
Bleibelastungen durch die
Emissionen neuer
Wasserhähne. Von dreizehn untersuchten Objekten lag der
Bleigehalt bei nur einem unter den
entsprechenden Grenzwerten, bei allen anderen
untersuchten Wasserhähnen konnte Blei im Wasser nachgewiesen werden, wenn
der Wasserhahn 24 Stunden unbewegt war. Würde ein Kind regelmäßig dieses
Wasser trinken, nähme es schon alleine von den am wenigsten bleibelasteten
Armaturen bis zu 14 % der maximal empfohlenen Bleimenge auf. Bei der am
höchsten belasteten Armatur wären dies sogar 200 %. Nicht nur Blei wurde
nachgewiesen, sondern auch Schwermetalle wie Cadmium, Nickel oder Kupfer.
Nach der geltenden Trinkwasserverordnung dürfen derzeit
im Wochendurchschnitt
maximal 25 mg Blei je
Liter Trinkwasser enthalten sein. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt
sogar einen Wert von 10 mg Blei je
Liter, der ab 2013 in Geltung kommt. Für Nickel gibt es einen Höchstwert
von 20
mg/l, für Cadmium 5 mg/l und für Kupfer
maximal 2000 mg/l. Bei drei von dreizehn
Armaturen wurden 10-15 mg Blei festgestellt, bei einer davon sogar 76,8
mg/l im
Wasser nachgewiesen.
Blei
kann bei chronischer Belastung zu Magenerkrankungen, Nierenstörungen,
Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen. Auch Belastungen durch andere
Schwermetalle ergeben gesundheitliche Auswirkungen. Nachdem aus den
Anfragebeantwortungen 2084/AB und 2089/AB hervorgeht, dass Sie für die
ordnungsgemäße Inverkehrbringung von
Bauprodukten zuständig sind, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1.
Wurden Ihrerseits jemals Untersuchungen von Blei im
Trinkwasser, speziell
auch bei Neuarmaturen
vorgenommen?
2.
Wenn
nicht, warum nicht?
3.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gerade bei
neuen
Wasserarmaturen in
Zukunft derartige Bleibelastungen und
Schwermetallbelastungen auszuschließen?
4.
Wird die Agentur für Gesundheit und Ernährung in Zukunft
regelmäßige Tests
von Wasserhähnen bzw
Wasserarmaturen in ihr Untersuchungsprogramm
aufnehmen?
5.
Wenn
nicht, warum nicht?
6.
In welcher Form werden Sie auf die Hersteller von
Wasserhähnen bzw
Wasserarmaturen
Einfluss nehmen, um in Zukunft derartige
gesundheitsgefährdende Belastungen auszuschließen?