2316/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Blei im Trinkwasser

Untersuchungen der Arbeiterkammer ergaben erheblich Bleibelastungen durch die
Emissionen neuer Wasserhähne. Von dreizehn untersuchten Objekten lag der
Bleigehalt bei nur einem unter den entsprechenden Grenzwerten, bei allen anderen
untersuchten Wasserhähnen konnte Blei im Wasser nachgewiesen werden, wenn
der Wasserhahn 24 Stunden unbewegt war. Würde ein Kind regelmäßig dieses
Wasser trinken, nähme es schon alleine von den am wenigsten bleibelasteten
Armaturen bis zu 14 % der maximal empfohlenen Bleimenge auf. Bei der am
höchsten belasteten Armatur wären dies sogar 200 %. Nicht nur Blei wurde
nachgewiesen, sondern auch Schwermetalle wie Cadmium, Nickel oder Kupfer.

Nach der geltenden Trinkwasserverordnung dürfen derzeit im Wochendurchschnitt
maximal 25 mg Blei je Liter Trinkwasser enthalten sein. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt sogar einen Wert von 10 mg Blei je
Liter, der ab 2013 in Geltung kommt. Für Nickel gibt es einen Höchstwert von 20
mg/l, für Cadmium 5 mg/l und für Kupfer maximal 2000 mg/l. Bei drei von dreizehn
Armaturen wurden 10-15 mg Blei festgestellt, bei einer davon sogar 76,8 mg/l im
Wasser nachgewiesen.

Blei kann bei chronischer Belastung zu Magenerkrankungen, Nierenstörungen,
Kopfschmerzen oder Müdigkeit führen. Auch Belastungen durch andere
Schwermetalle ergeben gesundheitliche Auswirkungen. Nachdem aus den
Anfragebeantwortungen 2084/AB und 2089/AB hervorgeht, dass Sie für die
ordnungsgemäße Inverkehrbringung von Bauprodukten zuständig sind, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.                           Wurden Ihrerseits jemals Untersuchungen von Blei im Trinkwasser, speziell
auch bei Neuarmaturen vorgenommen?

2.                           Wenn nicht, warum nicht?


3.                           Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gerade bei neuen
Wasserarmaturen in Zukunft derartige Bleibelastungen und
Schwermetallbelastungen auszuschließen?

4.                           Wird die Agentur für Gesundheit und Ernährung in Zukunft regelmäßige Tests
von Wasserhähnen bzw Wasserarmaturen in ihr Untersuchungsprogramm
aufnehmen?

5.                           Wenn nicht, warum nicht?

6.                           In welcher Form werden Sie auf die Hersteller von Wasserhähnen bzw
Wasserarmaturen Einfluss nehmen, um in Zukunft derartige
gesundheitsgefährdende Belastungen auszuschließen?