Eingelangt am 16.11.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend “Ladungen ohne Zustellnachweis – Probleme?“
Durch Änderungen der ZPO und der StPO wurde die Zustellung über
das Budgetbegleitgesetz 2000 dahingehend neu geregelt, dass seit dem Ladungen
ohne Zustellnachweis möglich sind. Diese Regelungen führten damals bereits zu
einer öffentlichen Diskussion über Sinnhaftigkeit, Einsparmöglichkeiten, Mängel
etc.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für
Justiz nachstehende
Anfrage:
- Wie
viele Ladungen nach § 329 ZPO bzw. nach § 79 Abs. 1 StPO wurden 2002 und
2003 formfrei versendet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
- Wie
wirtschaftlich war diese Maßnahme? Kann das Sparpotential
dieser Maßnahme gemessen werden? Wenn ja, wie hoch war das
Einsparungspotential in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?
- Sind
Ihrem Ministerium Beschwerden von Staatsbürgern, Parteienvertretern,
Staatsanwälten, Richtern etc. wegen Zustellmängel bekannt geworden?
Wenn ja, von welchen Gerichtssprengeln?
- In
wie vielen Fällen wurde von Parteien, Parteienvertreter oder geladenen
Zeugen nach der StPO oder ZPO das Nichterscheinen mit nicht erhaltenen
Zeugenladungen begründet?
- In
wie vielen Fällen kam es dadurch zu Verfahrensverzögerungen?
- Wie
hoch beziffern Sie die dadurch entstandenen Mehrkosten?
- Für
welche gerichtlichen Verfügungen und Erledigungen ist aus Sicht des BMJ
die Zustellung mit Rückscheinbrief notwendig?
- Welche
Kosten konnten 2002 und 2003 durch die elektronische Übermittlung der
Ladung eingespart werden?
- Stimmt
die Feststellung des BMJ weiterhin, dass Ladungen mit Zustellnachweis die
Empfänger nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit erreichen, als Ladungen
ohne Zustellnachweis?