2328/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend “Ladungen ohne Zustellnachweis – Probleme?“

 

Durch Änderungen der ZPO und der StPO wurde die Zustellung über das Budgetbegleitgesetz 2000 dahingehend neu geregelt, dass seit dem Ladungen ohne Zustellnachweis möglich sind. Diese Regelungen führten damals bereits zu einer öffentlichen Diskussion über Sinnhaftigkeit, Einsparmöglichkeiten, Mängel etc.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende

Anfrage:

  1. Wie viele Ladungen nach § 329 ZPO bzw. nach § 79 Abs. 1 StPO wurden 2002 und 2003 formfrei versendet (Aufschlüsselung auf Jahre)?
  2. Wie wirtschaftlich war diese Maßnahme? Kann das Sparpotential
    dieser Maßnahme gemessen werden? Wenn ja, wie hoch war das
    Einsparungspotential in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?
  3. Sind Ihrem Ministerium Beschwerden von Staatsbürgern, Parteienvertretern, Staatsanwälten, Richtern etc. wegen Zustellmängel bekannt geworden?
    Wenn ja, von welchen Gerichtssprengeln?
  4. In wie vielen Fällen wurde von Parteien, Parteienvertreter oder geladenen Zeugen nach der StPO oder ZPO das Nichterscheinen mit nicht erhaltenen Zeugenladungen begründet?
  5. In wie vielen Fällen kam es dadurch zu Verfahrensverzögerungen?
  6. Wie hoch beziffern Sie die dadurch entstandenen Mehrkosten?
  7. Für welche gerichtlichen Verfügungen und Erledigungen ist aus Sicht des BMJ die Zustellung mit Rückscheinbrief notwendig?
  8. Welche Kosten konnten 2002 und 2003 durch die elektronische Übermittlung der Ladung eingespart werden?
  9. Stimmt die Feststellung des BMJ weiterhin, dass Ladungen mit Zustellnachweis die Empfänger nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit erreichen, als Ladungen ohne Zustellnachweis?