2329/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend “Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG)“

 

 

Zustellungsmängel sind bereits nach den Beschlüssen zum Budgetbegleitgesetz 2000 bei den Gerichten bekannt geworden. Nun wurde der Erlass des BMJ vom 16.März 2004 bekannt, der Mängel bei der Zustellung durch die Post AG bestätigte.

 

„Erlass vom 16. März 2004 über die Weiterleitung von Zustellmängelnoten an die Distribution der Österreichischen Post AG

 

Das Bundesministerium für Justiz wurde in letzter Zeit vermehrt sowohl seitens der Gerichte als auch seitens einzelner Verfahrensparteien mit Klagen über Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen durch die Österreichische Post AG konfrontiert. Mit den Vertretern der Rechtsabteilung und der Distribution der Österreichischen Post AG haben daher Gespräche stattgefunden, um eine Verbesserung der für die Rechtspflege unabdingbaren Qualität des Zustelldienstes der Österreichischen Post AG zu erreichen. Um adäquate Maßnahmen setzen zu können, hat die Österreichische Post AG ersucht, sie über einen Zeitraum von einigen Monaten möglichst flächendeckend über die zu Tage tretenden Mängel zu informieren. Dies kann am einfachsten durch eine Weiterleitung der Postmängelnoten der Gerichte unmittelbar auch an die Distribution der Österreichischen Post AG bewerkstelligt werden.

Das Bundesministerium für Justiz ersucht daher die Gerichte, in den Monaten April bis Juni 2004 der Österreichischen Post AG, z. H. Dr. Franz Bauer, Postgasse 8, 1010 Wien, ihre an die Postämter gerichteten Mängelnoten betreffend Zustellungen per Rückscheinbrief auch per Telefax: Nr. 01 515 51 660 59, möglichst
unter Anschluss einer Kopie des fehlerhaften Rückscheins zu übermitteln.“

(JMZ 7.704/107-I.6/2004)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende
 

Anfrage:


  1. Welche konkreten Zustellmängel wurden in den letzten 4 Jahren durch die Gerichte, aber auch durch Verfahrensparteien bzw. deren Vertreter beklagt?
  2. Hatten diese Zustellmängel konkrete Auswirkungen auf die Tätigkeit der Justizverwaltung bzw. laufende Gerichtsverfahren?
  3. In welchen LG-Sprengel traten diese Mängel bzw. Klagen auf (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
  4. Wie viele Postmängelnoten wurden in den Monaten April 2004 bis Juni 2004 an die Post AG weitergeleitet (Aufschlüsselung auf LG Sprengel)?
  5. Welche konkrete Mängel wurden dabei beklagt? Welche Nachteile erlitten dadurch Verfahrensparteien?
  6. Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit der Post AG getroffen, um diese bekannt gewordenen Mängel abzustellen?
  7. Wird sich nach Einschätzung Ihres Ressort die Zustellung von Gerichtsschriftstücken nach der Schließung von weiteren ca. 350 Postämtern verbessern oder verschlechtern?