2329/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Mag. Maier
und Genossinnen
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend “Mängel
bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG)“
Zustellungsmängel
sind bereits nach den Beschlüssen zum Budgetbegleitgesetz 2000 bei den
Gerichten bekannt geworden. Nun wurde der Erlass des BMJ vom 16.März 2004
bekannt, der Mängel bei der Zustellung durch die Post AG bestätigte.
„Erlass vom 16.
März 2004 über die Weiterleitung von Zustellmängelnoten an die Distribution der
Österreichischen Post AG
Das
Bundesministerium für Justiz wurde in letzter Zeit vermehrt sowohl seitens der
Gerichte als auch seitens einzelner Verfahrensparteien mit Klagen über Mängel
bei der Zustellung von Rückscheinsendungen durch die Österreichische Post AG
konfrontiert. Mit den Vertretern der Rechtsabteilung und der Distribution der
Österreichischen Post AG haben daher Gespräche stattgefunden, um eine
Verbesserung der für die Rechtspflege unabdingbaren Qualität des
Zustelldienstes der Österreichischen Post AG zu erreichen. Um adäquate
Maßnahmen setzen zu können, hat die Österreichische Post AG ersucht, sie über
einen Zeitraum von einigen Monaten möglichst flächendeckend über die zu Tage
tretenden Mängel zu informieren. Dies kann am einfachsten durch eine
Weiterleitung der Postmängelnoten der Gerichte unmittelbar auch an die
Distribution der Österreichischen Post AG bewerkstelligt werden.
Das Bundesministerium für Justiz ersucht daher die Gerichte, in den Monaten
April bis Juni 2004 der Österreichischen Post AG, z. H. Dr. Franz Bauer,
Postgasse 8, 1010 Wien, ihre an die Postämter gerichteten Mängelnoten
betreffend Zustellungen per Rückscheinbrief auch per Telefax: Nr. 01 515 51 660
59, möglichst unter Anschluss einer Kopie des fehlerhaften Rückscheins zu
übermitteln.“
(JMZ
7.704/107-I.6/2004)
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende
Anfrage: