2330/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Post: Briefzustellung mit dem Fahrrad?“

 

Um Geld zu sparen beabsichtigen die Postmanager ihre Briefträger verstärkt auf Fahrräder und Mopeds setzen und diese wie die Maulesel beladen. Ein gefährlicher Plan! Dies bewiesen die Gutachten eines Technikers und eines Rechtsexperten, die von der Salzburger Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurden.

·        Der technische Gutachter kam dabei zum Schluss: Mit 60 Kilogramm Post beladen, sind diese Räder nicht verkehrstauglich, ein sicherer Betrieb ist nicht möglich!

·        Der Rechtsexperte warnte deutlich: Wenn ein Postler mit einem solchen Rad in einen Unfall verwickelt ist, wird nicht der Dienstgeber Post AG belangt, sondern der Briefträger muss eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen! Nicht nur die Sicherheit der Briefträger ist gefährdet, auch für andere Verkehrsteilnehmer stellen die schwer manövrierbaren Posträder eine Gefahr dar.


Da neue Zustellzentren entstehen, sollen nun vermehrt Dienstposträder und Dienstpostmopeds zum Einsatz kommen. „Radeln statt Gehen“ soll also für viele Briefträger  künftig die Devise lauten. Dort, wo das Gelände zum Radfahren zu steil ist, sollen Mopeds eingesetzt werden.

Die Post könnte mit Rädern schneller zugestellt werden, behauptet das Postmanagement. Wenn die Briefträger schneller mit ihrer Arbeit fertig würden, könnten sie künftig auch größere Zustellgebiete übernehmen. Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten wehrt sich dagegen und kündigt harte Verhandlungen mit der Post AG an: Es geht um optimale Sicherheit und vernünftige Arbeitsbedingungen!
Dem Einsatz von Postmopeds stehen übrigens die Arbeitnehmervertreter auch skeptisch gegenüber. Es ergeben sich ähnliche Sicherheitsbedenken wie beim Einsatz von Fahrrädern, hinzu kommt noch eine wesentliche Verschlechterung bei der Bemessung der Arbeitszeit!

Experte Dr. W. Gratzer nahm seine Untersuchungen an einem Standard-Fahrrad vor, wie es die Post derzeit einsetzt. Er kam zu dem vernichtenden Schluss:
"Aus technischer Sicht erscheint ein sicherer Betrieb mit dem zur Verfügung gestellten Fahrrad mit dieser Belastung nicht möglich".
Fahrproben und Messungen ergaben, dass eine Beladung des Fahrrades mit insgesamt 60 Kilogramm, 40 Kilogramm vorne und 20 Kilogramm hinten, zu einer rund 30 Prozent reduzierten möglichen Bremsverzögerung führten. Das Vorderrad habe im Fahrbetrieb heftige Schwankungen durchgeführt, die Handhabung des Fahrrades bei dieser Belastung sei außerordentlich schwer gewesen.
Auch als der Wissenschafter die Beladung auf 40 Kilogramm reduzierte (20 Kilo vorne und 20 Kilo hinten) war das Ergebnis nicht viel besser. Gratzer: "Der Betrieb kann technisch als nicht sicher eingestuft werden". Außerdem sei es trotz reduzierter Last sehr schwer über Gehsteigkanten zu befördern.

Die Schlussfolgerung von SV Dr. Gratzer: Die Grenze für einen sicheren Betrieb scheint bei 30 Kilogramm zu liegen, wobei über dem Vorderrad nicht mehr als 10 Kilogramm Post transportiert werden sollten.

Die Schlussfolgerung von RA Dr. Perner:

Hände weg von diesen Rädern! Vor allem, da die Arbeit mit diesen Fahrrädern für die Postler nicht nur "Schwierigkeiten bei der Benutzung und Beherrschung des Postfahrrads", sondern auch arge rechtliche Probleme mit sich bringen kann: so schwer beladen und laut technischem Gutachten nicht unbedingt verkehrssicher, erwächst dem Briefträger durch Eigen- und Fremdgefährdung sogar strafrechtliche Verantwortung.
Das heißt: wenn der Postler mit diesem Rad einen Unfall baut, steht er möglicherweise vor Gericht ("Einlassungsfahrlässigkeit"). Das bedeutet, wenn sich jemand auf die Fahrt mit so einem beladenen Postrad einlässt, ist er im Fall des Falles dran!

 

Das Postmanagement hat auf diese Gutachten nun teilweise reagiert und die Obergrenze der Radbeladung mit 30 kg festgelegt. 20 Kilo hinten und 10 Kilo am vorderen Korb. So hatte dies auch der verkehrstechnische Experte, der im Auftrag der Arbeiterkammer Salzburg die Postfahrräder begutachtet hatte, vorgeschlagen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

  1. Warum sollen nun bei der Postzustellung Fahrräder und oder Mopeds verwendet werden?
  2. Wie viele Fahrräder und Mopeds sollen österreichweit dafür zum Einsatz kommen (ersuche um Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
  3. Wie viele Fahrräder und Mopeds müssen neu angeschafft werden? Mit welchen Kosten wird gerechnet?
  4. In welchen Rayons sollen diese zum Einsatz kommen (Auflistung der Rayons)?
  5. Wurden diese Fahrräder bzw. Mopeds von der zuständigen Behörde dahingehend überprüft, ob eine derartige Beladung mit 60 kg im Straßenverkehr überhaupt zulässig ist?
  6. War unter anderem der geplante Einsatz mit 60 kg Post auf den Fahrrädern verkehrsrechtlich überhaupt zulässig?
  7. Ist es richtig, dass es in den verkehrsrechtlichen Vorschriften (StVO etc.) keine Gewichtsobergrenze für eine Beladung von Fahrrädern gibt? Wenn ja, werden Sie eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen?
  8. Welche Gewichtsobergrenze gilt für die Beladung von Mopeds? Wie sieht die Rechtslage für Mopeds aus?    
  9. Wie wird durch die Post AG das Unfallrisiko im Winter beurteilt, wenn Dienstfahrräder oder Dienstmopeds verwendet werden? Wer haftet bei Unfällen mit diesen Dienstfahrrädern oder Dienstmopeds?
  10. Gibt es für die Verwendung von Dienstfahrrädern oder Dienstmopeds einen Zuschlag (z.B. Risikoprämie)?
  11. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was wird bezahlt?
  12. Unter welchen Voraussetzungen dürfen von Postlern zum Zwecke der Zustellung Privatfahrzeuge verwendet werden?