2330/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Post: Briefzustellung mit dem Fahrrad?“
Um Geld zu sparen
beabsichtigen die Postmanager ihre Briefträger verstärkt auf Fahrräder und
Mopeds setzen und diese wie die Maulesel beladen. Ein gefährlicher Plan! Dies
bewiesen die Gutachten eines Technikers und eines Rechtsexperten, die von der
Salzburger Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurden.
·
Der technische Gutachter kam dabei zum
Schluss: Mit 60 Kilogramm Post beladen, sind diese Räder nicht
verkehrstauglich, ein sicherer Betrieb ist nicht möglich!
· Der Rechtsexperte warnte deutlich: Wenn ein Postler mit einem solchen Rad in einen Unfall verwickelt ist, wird nicht der Dienstgeber Post AG belangt, sondern der Briefträger muss eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen! Nicht nur die Sicherheit der Briefträger ist gefährdet, auch für andere Verkehrsteilnehmer stellen die schwer manövrierbaren Posträder eine Gefahr dar.
Da neue Zustellzentren entstehen, sollen nun vermehrt Dienstposträder und
Dienstpostmopeds zum Einsatz kommen. „Radeln statt Gehen“ soll also für viele
Briefträger künftig die Devise lauten. Dort, wo das Gelände zum Radfahren
zu steil ist, sollen Mopeds eingesetzt werden.
Die Post könnte mit
Rädern schneller zugestellt werden, behauptet das Postmanagement. Wenn die
Briefträger schneller mit ihrer Arbeit fertig würden, könnten sie künftig auch
größere Zustellgebiete übernehmen. Die Gewerkschaft der Post- und
Fernmeldebediensteten wehrt sich dagegen und kündigt harte Verhandlungen mit
der Post AG an: Es geht um optimale Sicherheit und vernünftige
Arbeitsbedingungen!
Dem Einsatz von Postmopeds stehen übrigens die Arbeitnehmervertreter auch
skeptisch gegenüber. Es ergeben sich ähnliche Sicherheitsbedenken wie beim
Einsatz von Fahrrädern, hinzu kommt noch eine wesentliche Verschlechterung bei
der Bemessung der Arbeitszeit!
Experte Dr. W. Gratzer nahm seine Untersuchungen an einem Standard-Fahrrad vor,
wie es die Post derzeit einsetzt. Er kam zu dem vernichtenden Schluss:
"Aus technischer Sicht erscheint ein sicherer Betrieb mit dem zur
Verfügung gestellten Fahrrad mit dieser Belastung nicht möglich".
Fahrproben und Messungen ergaben, dass eine Beladung des Fahrrades mit
insgesamt 60 Kilogramm, 40 Kilogramm vorne und 20 Kilogramm hinten, zu einer
rund 30 Prozent reduzierten möglichen Bremsverzögerung führten. Das Vorderrad
habe im Fahrbetrieb heftige Schwankungen durchgeführt, die Handhabung des
Fahrrades bei dieser Belastung sei außerordentlich schwer gewesen.
Auch als der Wissenschafter die Beladung auf 40 Kilogramm reduzierte (20 Kilo
vorne und 20 Kilo hinten) war das Ergebnis nicht viel besser. Gratzer:
"Der Betrieb kann technisch als nicht sicher eingestuft werden".
Außerdem sei es trotz reduzierter Last sehr schwer über Gehsteigkanten zu
befördern.
Die Schlussfolgerung von SV Dr. Gratzer: Die Grenze für einen sicheren
Betrieb scheint bei 30 Kilogramm zu liegen, wobei über dem Vorderrad nicht mehr
als 10 Kilogramm Post transportiert werden sollten.
Die Schlussfolgerung von RA Dr. Perner:
Hände weg von diesen
Rädern! Vor allem, da die Arbeit mit diesen Fahrrädern für die Postler nicht
nur "Schwierigkeiten bei der Benutzung und Beherrschung des
Postfahrrads", sondern auch arge rechtliche Probleme mit sich bringen
kann: so schwer beladen und laut technischem Gutachten nicht unbedingt
verkehrssicher, erwächst dem Briefträger durch Eigen- und Fremdgefährdung sogar
strafrechtliche Verantwortung.
Das heißt: wenn der Postler mit diesem Rad einen Unfall baut, steht er
möglicherweise vor Gericht ("Einlassungsfahrlässigkeit"). Das
bedeutet, wenn sich jemand auf die Fahrt mit so einem beladenen Postrad
einlässt, ist er im Fall des Falles dran!
Das Postmanagement
hat auf diese Gutachten nun teilweise reagiert und die Obergrenze der
Radbeladung mit 30 kg festgelegt. 20 Kilo hinten und 10 Kilo am vorderen Korb.
So hatte dies auch der verkehrstechnische Experte, der im Auftrag der
Arbeiterkammer Salzburg die Postfahrräder begutachtet hatte, vorgeschlagen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage: