2346/J XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer, Dr. Elisabeth Hlavac
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Willkür bei Gewährung von Asylanträgen?
Die Salzburger arbeitsmarktpolitische
Betreuungseinrichtung VEBBAS zur Integration von
ZuwanderInnen
in den österreichischen Arbeitsmarkt ist Anlaufstelle für Angelegenheiten
betreffend
Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz, Erlangung und
Erhaltung
eines Arbeits- und Ausbildungsplatzes für arbeitslosengeldbeziehende
AusländerInnen, arbeitsmarktpolitische Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen,
Informationsveranstaltungen,
sozial- und arbeitsrechtliche Fragen und dergleichen mehr.
Von 1999 bis Ende 2003 wurden durch VEBBAS zahlreiche
AsylwerberInnen betreut und
haben dadurch den Einstieg in die Arbeitswelt geschafft. In den nächsten
Monaten wäre
aufgrund ihrer mittlerweile fünfjährigen Beschäftigungszeit ein Anspruch auf
den
Befreiungsschein möglich.
Jetzt werden allerdings einige Asylverfahren negativ
beschieden und einige positiv, wobei
nicht erkennbar scheint, auf welcher
Grundlage die entsprechenden Entscheidungen getroffen
worden sind.
Zum Beispiel wurde bei zwei KosovoalbanerInnen, die in
Österreich in Nachbarschaft leben,
folgendermaßen entschieden: Ein Antragsteller ist seit drei Jahren in
Österreich und bekam
auf
Antrag eine Niederlassungsbewilligung. Der benachbarte Kosovoalbaner ist seit
fünf
Jahren in Österreich
und bekam keine Niederlassungsbewilligung. Nicht geklärt werden kann,
nach welchen Kriterien hier geurteilt wurde.
Diese
Ungleichbehandlung ist für die Betroffenen und für die Beratungsstelle nicht
nachvollziehbar.
In
diesem Zusammenhang richten deshalb die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Nach welchen detaillierten Kriterien werden Ihrer Ansicht
nach Anträge auf
Niederlassungsbewilligung gewährt?
2.
Wie
viele Anträge auf Niederlassungsbewilligung wurden österreichweit (bitte nach
Bundesländern angeben) im Zeitraum von 1999 bis Dezember 2003 gestellt?
a. Welchen Nationalitäten gehörten wie viele
Niederlassungsbewilligungsantragstellerlnnen 1999 bis Dezember 2003 an?
b. Wie
viele Männer stellten Niederlassungsbewilligungsanträge in den Jahren
1999 bis Dezember 2003?
c. Wie
viele Frauen stellten in den Jahren 1999 bis Dezember 2003
Niederlassungsbewilligungsanträge?
3.
Wie viele Niederlassungsbewilligungsanträge wurden 1999
bis Dezember 2003 für
Familienmitglieder
betreffend Familienzuzug gestellt?
4.
Wie viele Anträge von Männern und Frauen wurden von 1999
bis Dezember 2003 positiv
beurteilt?
5.
Wie viele Anträge wurden von 1999 bis Dezember 2003
abgelehnt?
a. Wie viele Frauen sind von den Negativentscheidungen betroffen?
b. Wie viele Männer sind von den Negativentscheidungen betroffen?
c. Wie viele Familien sind von den Negativentscheidungen betroffen?
6.
Werden Negativentscheidungen trotz
Eingliederungsmaßnahmen wie Sprachkurse
gegeben?
7.
Gibt es Vergleichszahlen betreffend
Niederlassungsbewilligungsanträge innerhalb der
EU?
a. Wenn ja, wie viele
Niederlassungsbewilligungsanträge wurden in den
einzelnen
EU-Staaten im Zeitraum von 1999 bis Dezember 2003 gestellt?
i. Wie viele von diesen Anträgen
wurden negativ beurteilt?
ii. Wie viele Männer, Frauen
und Kinder waren von Negativbescheiden
betroffen?
iii. Wie viele Anträge wurden positiv
beurteilt?