2346/J XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erika Scharer, Dr. Elisabeth Hlavac

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Willkür bei Gewährung von Asylanträgen?

Die Salzburger arbeitsmarktpolitische Betreuungseinrichtung VEBBAS zur Integration von
ZuwanderInnen in den österreichischen Arbeitsmarkt ist Anlaufstelle für Angelegenheiten
betreffend Ausländerbeschäftigungsgesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz, Erlangung und
Erhaltung eines Arbeits- und Ausbildungsplatzes für arbeitslosengeldbeziehende
AusländerInnen, arbeitsmarktpolitische Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen,
Informationsveranstaltungen, sozial- und arbeitsrechtliche Fragen und dergleichen mehr.

Von 1999 bis Ende 2003 wurden durch VEBBAS zahlreiche AsylwerberInnen betreut und
haben dadurch den Einstieg in die Arbeitswelt geschafft. In den nächsten Monaten wäre
aufgrund ihrer mittlerweile fünfjährigen Beschäftigungszeit ein Anspruch auf den
Befreiungsschein möglich.

Jetzt werden allerdings einige Asylverfahren negativ beschieden und einige positiv, wobei
nicht erkennbar scheint, auf
welcher Grundlage die entsprechenden Entscheidungen getroffen
worden sind.

Zum Beispiel wurde bei zwei KosovoalbanerInnen, die in Österreich in Nachbarschaft leben,
folgendermaßen entschieden: Ein Antragsteller ist seit drei Jahren in Österreich und bekam
auf Antrag eine Niederlassungsbewilligung. Der benachbarte Kosovoalbaner ist seit fünf
Jahren in Österreich und bekam keine Niederlassungsbewilligung. Nicht geklärt werden kann,
nach welchen Kriterien hier geurteilt wurde.

Diese Ungleichbehandlung ist für die Betroffenen und für die Beratungsstelle nicht
nachvollziehbar.

In diesem Zusammenhang richten deshalb die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.              Nach welchen detaillierten Kriterien werden Ihrer Ansicht nach Anträge auf
Niederlassungsbewilligung gewährt?

2.              Wie viele Anträge auf Niederlassungsbewilligung wurden österreichweit (bitte nach
Bundesländern angeben) im Zeitraum von 1999 bis Dezember 2003 gestellt?

a.            Welchen Nationalitäten gehörten wie viele
Niederlassungsbewilligungsantragstellerlnnen 1999 bis Dezember 2003 an?

b.            Wie viele Männer stellten Niederlassungsbewilligungsanträge in den Jahren
1999 bis Dezember 2003?

c.            Wie viele Frauen stellten in den Jahren 1999 bis Dezember 2003
Niederlassungsbewilligungsanträge?


3.              Wie viele Niederlassungsbewilligungsanträge wurden 1999 bis Dezember 2003 für
Familienmitglieder betreffend Familienzuzug gestellt?

4.              Wie viele Anträge von Männern und Frauen wurden von 1999 bis Dezember 2003 positiv
beurteilt?

5.              Wie viele Anträge wurden von 1999 bis Dezember 2003 abgelehnt?

a.      Wie viele Frauen sind von den Negativentscheidungen betroffen?

b.      Wie viele Männer sind von den Negativentscheidungen betroffen?

c.      Wie viele Familien sind von den Negativentscheidungen betroffen?

6.              Werden Negativentscheidungen trotz Eingliederungsmaßnahmen wie Sprachkurse
gegeben?

7.              Gibt es Vergleichszahlen betreffend Niederlassungsbewilligungsanträge innerhalb der
EU?

a.   Wenn ja, wie viele Niederlassungsbewilligungsanträge wurden in den
einzelnen EU-Staaten im Zeitraum von 1999 bis Dezember 2003 gestellt?

i.   Wie viele von diesen Anträgen wurden negativ beurteilt?
ii.   Wie viele Männer, Frauen und Kinder waren von Negativbescheiden

betroffen?
iii.   Wie viele Anträge wurden positiv beurteilt?