2358/J XXII. GP
Eingelangt am 26.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Stoisits, Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend den Tod des Schubhäftlings Edwin Ndupu
Am 19. August 2004 starb der nigerianische Gefangene Edwin Ndupu in der
Justizanstalt Stein laut Obduktionsbericht „an einer Fettembolie, ausgelöst
durch selbst zugefügte Verletzungen“ (Presseaussendung des BMJ).
Die Stadtzeitung
„Falter“ berichtete in ihrer Ausgabe Nr. 41/04 über diesen Todesfall unter dem
Titel „Daran stirbt heute keiner“ und zitiert im Beitrag den Experten Wilfried
Wehner, der zahlreiche Studien zu dem Thema Fettembolien publiziert
hat:“...fettembolische Symptome erklären normalerweise die Todesursache nicht.“
Nach uns vorliegenden
Informationen wurden beim Einsatz von Justizwachebeamten gegen Edwin Ndupu auch
chemische Mittel (Reiz- bzw. Tränengas) in der Zelle angewendet und durch die
starke Konzentration auch die Obduktion verzögert.
Da bereits beim
Todesfall Marcus Omofuma höchst zweifelhafte Interpretationen der
Obduktionsbefunde zu berechtigter Kritik geführt haben,
stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1). Wie lautet
der exakte Wortlaut der Diagnose bzw. des Obduktionsbefundes über den Tod des
Häftlings Edwin Ndupu?
2). Wurde Edwin
Ndupu von einem Facharzt für Gerichtsmedizin obduziert? Wenn nein, warum nicht?
3).Ist es
richtig, dass der Gefangene Edwin
Ndupu in einem Tobsuchtsanfall mit einem Besteckmesser um sich geschlagen und
dabei einen Mitgefangenen und Justzizwachebeamte verletzt hat?
4). Gibt es eine
Aussage des Mithäftlings und wie lautet diese?
5). Gibt es
Aussagen der beteiligten Justizwachebeamten und wie lauten diese?
6). Wie viele
Justizwachebeamte waren an dem Einsatz gegen den Gefangenen Edwin Ndupu
beteiligt?
7). Welche Mittel
wurden bei dem Einsatz gegen Edwin Ndupu angewendet?
8). Wurden bei
dem Einsatz gegen Edwin Ndupu auch chemische Mittel, wie z.B. Reiz- oder
Tränengas eingesetzt? Wenn ja, warum?
9). Ist es
richtig, dass sich die Obduktion von Edwin Ndupu wegen des Einsatzes von
chemischen Mitteln verzögert hat?
10). Unter
welchen Voraussetzungen ist der Einsatz von chemischen Mitteln gegen Häftllinge
in Justizanstalten gestattet?
11). Waren diese
Voraussetzungen gegeben?
12). Welche
chemischen Mittel wurden eingesetzt?
13). Wurde die
Obduktion von Edwin Ndupu durch die starke Konzentration von chemischen Mitteln
in der Zelle behindert bzw. verzögert?
14) Wurden bei
der Obduktion Hinweise auf chemische oder pharmazeutische Mittel festgestellt?
15) Welche
Konsequenzen ergeben sich für Sie aus dem Tod von Edwin Ndupu bzw. welche
Maßnahmen werden Sie setzen, um zukünftig derartige Todesfälle in Haftanstalten
ausschließen zu können?