2358/J XXII. GP

Eingelangt am 26.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Stoisits, Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend den Tod des Schubhäftlings Edwin Ndupu

 

 

Am 19. August 2004 starb der nigerianische Gefangene Edwin Ndupu in der Justizanstalt Stein laut Obduktionsbericht „an einer Fettembolie, ausgelöst durch selbst zugefügte Verletzungen“ (Presseaussendung des BMJ).

Die Stadtzeitung „Falter“ berichtete in ihrer Ausgabe Nr. 41/04 über diesen Todesfall unter dem Titel „Daran stirbt heute keiner“ und zitiert im Beitrag den Experten Wilfried Wehner, der zahlreiche Studien zu dem Thema Fettembolien publiziert hat:“...fettembolische Symptome erklären normalerweise die Todesursache nicht.“

Nach uns vorliegenden Informationen wurden beim Einsatz von Justizwachebeamten gegen Edwin Ndupu auch chemische Mittel (Reiz- bzw. Tränengas) in der Zelle angewendet und durch die starke Konzentration auch die Obduktion verzögert.

Da bereits beim Todesfall Marcus Omofuma höchst zweifelhafte Interpretationen der Obduktionsbefunde zu berechtigter Kritik geführt haben,

 

 

 

 

stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1). Wie lautet der exakte Wortlaut der Diagnose bzw. des Obduktionsbefundes über den Tod des Häftlings Edwin Ndupu?

 

2). Wurde Edwin Ndupu von einem Facharzt für Gerichtsmedizin obduziert? Wenn nein, warum nicht?

 

3).Ist es richtig, dass  der Gefangene Edwin Ndupu in einem Tobsuchtsanfall mit einem Besteckmesser um sich geschlagen und dabei einen Mitgefangenen und Justzizwachebeamte verletzt hat?

 

4). Gibt es eine Aussage des Mithäftlings und wie lautet diese?

 

5). Gibt es Aussagen der beteiligten Justizwachebeamten und wie lauten diese?

 

6). Wie viele Justizwachebeamte waren an dem Einsatz gegen den Gefangenen Edwin Ndupu beteiligt?

 

7). Welche Mittel wurden bei dem Einsatz gegen Edwin Ndupu angewendet?

 

8). Wurden bei dem Einsatz gegen Edwin Ndupu auch chemische Mittel, wie z.B. Reiz- oder Tränengas eingesetzt? Wenn ja, warum?

 

9). Ist es richtig, dass sich die Obduktion von Edwin Ndupu wegen des Einsatzes von chemischen Mitteln verzögert hat?

 

10). Unter welchen Voraussetzungen ist der Einsatz von chemischen Mitteln gegen Häftllinge in Justizanstalten gestattet?

 

11). Waren diese Voraussetzungen gegeben?

 

12). Welche chemischen Mittel wurden eingesetzt?

 

13). Wurde die Obduktion von Edwin Ndupu durch die starke Konzentration von chemischen Mitteln in der Zelle behindert bzw. verzögert?

 

14) Wurden bei der Obduktion Hinweise auf chemische oder pharmazeutische Mittel festgestellt?

 

15) Welche Konsequenzen ergeben sich für Sie aus dem Tod von Edwin Ndupu bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen, um zukünftig derartige Todesfälle in Haftanstalten ausschließen zu können?