2380/J XXII. GP

Eingelangt am 07.12.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend das Strafverfahren gegen Tibor Foco

 

 

 

 

 

Wiederholt wurde gegenüber dem Justiz-Ressort in zahlreichen Anfragen auf die Ungereimtheiten im Strafverfahren gegen Tibor Foco hingewiesen. Einige Ministerantworten lassen durchaus den Schluss zu, dass auch im Justizministerium gravierende Fehler im Verfahren erkannt wurden.

 

Ein Freispruch könnte nach einer neuerlichen Hauptverhandlung erfolgen, die auf Grund der Flucht Focos jedoch nicht durchführbar ist. So bleibt nur als andere Möglichkeit die Einstellung des Verfahrens durch die Zurückziehung der Anklage wegen bloß geringer Verurteilungswahrscheinlichkeit.

 

Die Hauptverhandlung im ersten Durchgang dieses Strafverfahrens hat vor nunmehr über 17 Jahren stattgefunden. Der damalige Mitbeschuldigte und –verurteilte ist nach der Wiederaufnahme seines Verfahrens rechtskräftig freigesprochen. Die seinerzeitige Beweislage hätte nach den mittlerweile zutage getretenen zahlreichen Ungereimtheiten und Fehlern keinesfalls zu einer Verurteilung ausgereicht. Selbst die Geschworenen – die ja allein über die Schuld zu entscheiden hatten - haben dies in einem mutigen Schritt öffentlich eingestanden.

 

Es hat den Anschein, dass in diesem Justizskandal weder die Verantwortlichen noch die Beteiligten ein großes Interesse am Stillstand des Strafverfahren haben. Es läge in der Verantwortung der verfolgenden Behörde – und alle Ermittlungen auch jene der Kriminalpolizei liegen letztendlich in der Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft -, der Wahrheit und wenn schon nicht der Gerechtigkeit dann zumindest der Rechtmäßigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.

 

Dazu wäre es notwendig, endlich die seinerzeitigen Beweisergebnisse einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen. Insgesamt erscheint es jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass der Wahrheit noch zum Durchbruch zu verhelfen sein wird. Zu viele Ermittlungspannen sowie Fehler von Polizei und Justiz sind seit dem Mord an Regina Unger passiert. Vor allem aber ist sehr viel Zeit vergangen und die Beschuldigten hätten schon im Erstverfahren freigesprochen werden können, wenn damals korrekt ermittelt worden wäre.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Auf welche Weise werden Sie im bis jetzt „unbefriedigend gelösten“ Fall Foco initiativ werden?

 

2.      Was spricht Ihres Erachtens für und was gegen eine Einstellung des Falls? Argumente für die Einstellung finden sich im Übrigen im Einspruch des Verteidigers gegen die Anklageschrift vom Juli 2000 sowie in seinem Antrag gem § 224 StPO vom April 2002.

 

3.      Aus welchen Gründen zieht die Staatsanwaltschaft die neuerliche Mordanklage nicht zurück?

 

4.      Welche Schritte werden Sie in dieser Hinsicht setzen?

 

5.      Welche Schritte wurden bzw werden gesetzt, um die seinerzeitigen Ermittlungsfehler und –pannen aufzuklären und in Zukunft derart skandalöse Ermittlungen zu unterbinden?