2385/J XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Abdeckung der Mehrkosten für die
Valorisierung des Pflegegeldes durch
interne Umschichtungen und frei werdende Mittel aus der
Unfallrentenbesteuerung"
Mit
dem Budgetbegleitgesetz und der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes wird
unter
anderem auch das Bundespflegegeld um 2
Prozent angehoben. Die Valorisierung des
Pflegegeldes mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2% wird daher auch
zu budgetären
Mehrkosten im Bereich des Bundes führen. Im Budgetbegleitgesetz 2005 steht in
den
Erläuterungen zu Art. 19 Z 4 (§ 49 Abs. 7 BPGG) bei den finanziellen
Auswirkungen:
"Die Mehrkosten für die
Valorisierung des Pflegegeldes für die Jahre 2005 und 2006 sollen
durch interne Umschichtungen und frei werdende Mittel aus der
Unfallrentenbesteuerung
bedeckt werden."
Der
im Jahre 2001 ins Leben gerufene Unterstützungsfonds (erstmals dotiert mit 4,7
Millionen Euro), bei welchem abfedernde Unterstützungsleistungen
für die Besteuerung der
Unfallrenten beantragt werden konnten und, der aus diesem Grund auch höher
dotiert wurde
(Stand 2004 20,8 Millionen Euro), sinkt auf 7,15 Millionen Euro im Jahr
2005 ab, da nicht
mehr weiter davon auszugehen ist, dass ein
weiterer Bedarf an Unterstützungsleistungen aus
dem Titel Unfallrentenbesteuerung besteht, da diese ab 2004 nicht mehr
eingehoben wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1.
In der Anfragebeantwortung Nr. 279/JBA schreiben Sie,
dass es sich um
„Umschichtungen
innerhalb des vom BMF zugestandenen Globalbudgets handelt, die
sich an den
jeweiligen Entwicklungen der jeweiligen Budgetansätze orientieren".
Welche internen Umschichtungen sind genau geplant um die Mehrkosten für
die
Valorisierung des Pflegegeldes abzudecken?
2.
Soll der Unterstützungsfonds für Menschen mit
Behinderung herangezogen werden
um die Mehrausgaben
für die Valorisierung des Pflegegeldes abzudecken?
3.
Wenn
ja, um welchen Betrag wird es sich dabei handeln?
4.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche frei
werdende Mittel aus der
Unfallrentenbesteuerung
werden dann herangezogen?
5.
Wie hoch war der Betrag aus der Unfallrentenbesteuerung
der Jahre 2001, 2002 und
vor allem 2003, der
ins Budget geflossen ist?
6.
Ist
dieser Betrag ins allgemeine Budget geflossen oder in Ihrem Ressort verblieben?
7.
Wofür
wurde die eingehobene Unfallrentensteuer noch in Ihrem Ressort eingesetzt?