2385/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Abdeckung der Mehrkosten für die Valorisierung des Pflegegeldes durch
interne Umschichtungen und frei werdende Mittel aus der Unfallrentenbesteuerung"

Mit dem Budgetbegleitgesetz und der Änderung des Bundespflegegeldgesetzes wird unter
anderem auch das Bundespflegegeld um 2 Prozent angehoben. Die Valorisierung des
Pflegegeldes mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um 2% wird daher auch zu budgetären
Mehrkosten im Bereich des Bundes führen. Im Budgetbegleitgesetz 2005 steht in den
Erläuterungen zu Art. 19 Z 4 (§ 49 Abs. 7 BPGG) bei den finanziellen Auswirkungen:
"Die Mehrkosten für die Valorisierung des Pflegegeldes für die Jahre 2005 und 2006 sollen
durch interne Umschichtungen und frei werdende Mittel aus der Unfallrentenbesteuerung
bedeckt werden."

Der im Jahre 2001 ins Leben gerufene Unterstützungsfonds (erstmals dotiert mit 4,7
Millionen Euro), bei welchem abfedernde Unterstützungsleistungen für die Besteuerung der
Unfallrenten beantragt werden konnten und, der aus diesem Grund auch höher dotiert wurde
(Stand 2004 20,8 Millionen Euro), sinkt auf 7,15 Millionen Euro im Jahr 2005 ab, da nicht
mehr weiter davon auszugehen ist, dass ein weiterer Bedarf an Unterstützungsleistungen aus
dem Titel Unfallrentenbesteuerung besteht, da diese ab 2004 nicht mehr eingehoben wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.              In der Anfragebeantwortung Nr. 279/JBA schreiben Sie, dass es sich um
„Umschichtungen innerhalb des vom BMF zugestandenen Globalbudgets handelt, die
sich an den jeweiligen Entwicklungen der jeweiligen Budgetansätze orientieren".
Welche internen Umschichtungen sind genau geplant um die Mehrkosten für die
Valorisierung des Pflegegeldes abzudecken?

2.              Soll der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung herangezogen werden
um die Mehrausgaben für die Valorisierung des Pflegegeldes abzudecken?

3.              Wenn ja, um welchen Betrag wird es sich dabei handeln?

4.              Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche frei werdende Mittel aus der
Unfallrentenbesteuerung werden dann herangezogen?

5.              Wie hoch war der Betrag aus der Unfallrentenbesteuerung der Jahre 2001, 2002 und
vor allem 2003, der ins Budget geflossen ist?

6.              Ist dieser Betrag ins allgemeine Budget geflossen oder in Ihrem Ressort verblieben?

7.              Wofür wurde die eingehobene Unfallrentensteuer noch in Ihrem Ressort eingesetzt?