2387/J XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Verlässlichkeitsprüfungen und Bewilligungspflicht bei der Haltung von Gifttieren
und anderen gefährlichen Tieren.
Wie aus der Presse bekannt ist, musste von Polizeiorganen in Leoben, am 19.09.2004, gegen
eine Person eingeschritten werden, die mit zwei hochgiftigen Kobras in den Händen auf die
Polizisten losgegangen ist. Der Täter benützte die Kobra als „Waffe".
Es ist auch bekannt, dass im Rotlichtmilieu und bei Skinheadgruppen derartige Schlangen
gehalten werden. Bei der oben genannten Amtshandlung bestand für alle Beteiligten
Lebensgefahr.
Die derzeitigen Gesetze weisen bezüglich Haltung,
Sicherheit, Anforderungen und der
Verlässlichkeit des
Halter Lücken auf. Das am 01.01.2005 in Kraft tretende neue
Bundestierschutzgesetz soll daher mit geeigneten Bestimmungen erweitert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Haben Sie von diesem oben genannten Vorfall gehört?
2.
Falls
ja, sehen Sie eine dringende Notwendigkeit die Beamten zu schützen?
3.
Falls nein, ziehen Sie eine Ergänzung des
Bundestierschutzgesetzes in Betracht?
4.
Kennen Sie die Ergänzungsvorschläge der Exekutivbeamten?
5.
Falls ja, wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?
6.
Falls nein, werden Sie die zuständigen Beamten einladen
um diese Vorschläge,
Ergänzungen und Probleme zu erörtern?
7.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag die Haltung von
Gifttieren (z.B. Schlangen) und anderen
gefährlichen Tieren
bewilligungspflichtig zu machen und regelmäßig behördliche
Überprüfungen durchzuführen.
8.
Wie
stehen Sie zu dem Vorschlag, die Halter bzw. die Betreuer einer
Verlässlichkeitsprüfung zu unterziehen
(ähnlich wie bei Inhabern von Waffenbesitzkarten)?
9.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass Halter einen
Befähigungsnachweis erbringen
müssten (analog dem Waffengesetz)?
10.
Wie
stehen Sie zu dem Vorschlag, eigene Sicherheitsvorschriften bezüglich der
Verwahrung der Tiere und des Raumes in dem
sie gehalten werden erbringen zu müssen?
11.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine Kennzeichnung der
Tiere und Nachvollzug
ähnlich wie bei Nutztieren (Rinderdatenbank) oder der Chipverordnung (Hunde und
Katzen)
aufgrund
der besonderen Gefährlichkeit zu verlangen?
12.
Sind Sie auch der Meinung, dass die Exekutivbeamten
durch diese genannten
Verbesserungsvorschläge
einen sichereren Dienst absolvieren könnten?
13.
Planen Sie im Interesse der Sicherheit der Exekutivebeamten
eine Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Bundesminister für Inneres?
14.
Planen Sie im Interesse der Sicherheit für die
Bevölkerung eine Ergänzung und
Erweiterung des
Bundestierschutzgesetzes?
15.
Ist Ihnen und Ihren Beamten bekannt wie viele dieser
gefährlichen Tiere im
Rotlichtmilieu und
bei Skinheadgruppen existieren?
16.
Falls ja, um wie viele Tiere handelt es sich?
17.
Sehen Sie eine Gefährdung der Bevölkerung durch
gefährliche Tiere wie z. Beispiel
Kobras?
18.
Falls nein, warum nicht?
19.
Falls ja, was werden Sie dagegen tun?
20.
Sehen Sie eine Gefährdung der Exekutivbeamten durch
gefährliche Tiere wie zum
Beispiel Kobras?
21.
Falls nein, warum nicht?
22.
Falls ja, was werden Sie dagegen tun?
23.
Warum
wurden gute Länderregelungen betreffend gefährlicher Tiere beseitigt?