2393/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend SAP-Einführung an den österreichischen Universitäten

 

 

Das Universitätsgesetz 2002 (§§ 16 und 17) sieht die Einführung eines elektronischen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Implementierung einer IT-gestützten Personalverwaltung an den österreichischen Universitäten vor. Dazu wird in § 16, Abs. 6 geregelt, dass die Bundesministerin durch Verordnung festlegen kann, dass die Universitäten dem Ministerium den automationsunterstützten Zugang zu ihren Daten gewährleisten müssen. Durch die Einführung von SAP in allen Bundesdienststellen, also auch an den Unis, wurde dieser Zugang nun ermöglicht.

 

Einzelne Rektorate sind nun offenbar der Auffassung, dass aufgrund dieser gesetzlichen Basis kein Einvernehmen mit den Betriebsräten nach ArbVG § 96 (1) Z 3 (Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle) notwendig ist. Das Rektorat der Universität Innsbruck etwa formuliert es auf der Homepage folgendermaßen:

 

Warum wurde das Einvernehmen mit den Dienststellenausschüssen nicht hergestellt? Da die Einführung von SAP in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (§§ 16  und 17 UG 2002) erfolgt, kann dies nicht vom Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss abhängig sein (vgl. dazu  auch Schragel im Handkommentar zum österr. Recht, Band 13 PVG, Anmerkung 21 zum § 9).

 

Ungeachtet dessen wurde natürlich dem Senat – dem der Vorsitzende des Dienststellenausschusses und sein Stellvertreter angehören – mehrfach über die Einführung von SAP berichtet. Diese Information wird selbstverständlich auch weiterhin laufend erfolgen.

 

Welche Module werden in Zukunft eingeführt?

Die Abrechnung der Beamten muss über das BRZ erfolgen. Vom BRZ wird dafür das Modul PM-SAP Personalmanagement eingesetzt. Über welches System in Zukunft die "Nicht-Beamten" abgerechnet werden ist noch offen.“

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Was waren die Kriterien für die Auswahl von SAP?

 

  1. In welcher Form wurde SAP den Universitäten zur Verfügung gestellt?

 

  1. Gibt es diesbezüglich einen Rahmenvertrag?

 

  1. Was gehört zur SAP-Grundausstattung?

 

  1. Wer hat den Vertrag abgeschlossen?

 

  1. Zu welchen Kosten erfolgte dieser Abschluss?

 

  1. Gab es eine Folgekostenabschätzung beim Ankauf von SAP und wie schaut diese bezogen auf das 1., 3. und 5. Jahr aus?

 

  1. Wie wird die Folgekostenabschätzung in den künftig abzuschließenden Leistungsverträgen berücksichtigt?

 

 

  1. Welche Aktivitäten mit der Personalvertretung wurden vor Ankauf von SAP gesetzt?

 

  1. Wurde die Personalvertretung bei der Auswahl der Software beigezogen?

 

  1. Welche Aktivitäten wurden gesetzt, eine Zustimmung der Personalvertretung zur Einführung von SAP zu erhalten?

 

  1. Wurde bei der Auswahl von SAP berücksichtigt, dass der Einsatz von SAP die Universitäten auf die Anwendung von Microsoft einschränkt (insbesondere, weil SAP in der Standardversion ausschließlich über den Internet Explorer läuft)?