2393/J XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend SAP-Einführung an den österreichischen Universitäten
Das Universitätsgesetz 2002 (§§ 16 und 17) sieht die Einführung eines elektronischen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Implementierung einer IT-gestützten Personalverwaltung an den österreichischen Universitäten vor. Dazu wird in § 16, Abs. 6 geregelt, dass die Bundesministerin durch Verordnung festlegen kann, dass die Universitäten dem Ministerium den automationsunterstützten Zugang zu ihren Daten gewährleisten müssen. Durch die Einführung von SAP in allen Bundesdienststellen, also auch an den Unis, wurde dieser Zugang nun ermöglicht.
Einzelne Rektorate sind nun offenbar der Auffassung, dass aufgrund dieser gesetzlichen Basis kein Einvernehmen mit den Betriebsräten nach ArbVG § 96 (1) Z 3 (Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle) notwendig ist. Das Rektorat der Universität Innsbruck etwa formuliert es auf der Homepage folgendermaßen:
„Warum wurde
das Einvernehmen mit den Dienststellenausschüssen nicht hergestellt? Da
die Einführung von SAP in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (§§ 16 und 17 UG 2002) erfolgt, kann dies
nicht vom Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss abhängig sein (vgl.
dazu auch Schragel im
Handkommentar zum österr. Recht, Band 13 PVG, Anmerkung 21 zum § 9).
Ungeachtet dessen
wurde natürlich dem Senat – dem der Vorsitzende des Dienststellenausschusses
und sein Stellvertreter angehören – mehrfach über die Einführung von SAP
berichtet. Diese Information wird selbstverständlich auch weiterhin laufend
erfolgen.
Welche
Module werden in Zukunft eingeführt?
Die Abrechnung der
Beamten muss über das BRZ erfolgen. Vom BRZ wird dafür das Modul PM-SAP
Personalmanagement eingesetzt. Über welches System in Zukunft die
"Nicht-Beamten" abgerechnet werden ist noch offen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: