2415/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Pinzgaubahn

In der dritten Klausur zur Zukunft der Pinzgaubahn wurde für den künftigen Betrieb erzielt,
dass die Bahn auf ihrer gesamten Länge von Zell am See nach Krimml erhalten bleibt. Im
Stundentakt fährt sie von Zell am See bis Neukirchen. Je nach Bedarf wird sie nach Krimml
weitergeführt werden. Damit wird der Radtourismus berücksichtigt und den Bedürfnissen des
Schülerverkehrs Rechnung getragen. Durch optimierte Busintervalle wird Bahn und
Busverkehr aufeinander optimal aufeinander abgestimmt werden. Der Stadtverkehr innerhalb
von Zell am See bleibt ebenso erhalten.

Darüber hinaus wird der Güterverkehr bis Piesendorf wiederaufgenommen. Möglicherweise
kommt es in weiterer Folge auch zu einer Verlängerung des güterverkehrstauglichen
Streckenabschnittes. Attraktiviert wird die Bahn weiters durch zwei neue Garnituren, welche
neu angekauft werden.

Die Umsetzung dieses Projekts würde nach Prognosen der Österreichischen Bundesbahnen
ungefähr 2,5 Jahre in Anspruch nehmen. Nach heutigem Stand würde der neue Fahrplan
spätestens Ende 2007 in Kraft treten. Die Gesamtzeit des Projekts wird auf 10 Jahre
anberaumt, wobei nach Abschluss des Investitionsprogramms der Name „Pinzgaubahn" durch
„Nationalparkbahn" ersetzt werden soll.

Betreffend der Kostenteilung zwischen Bund und Land bedeutet dieses umfassende Projekt
eine Einmal-Investition von rund € 6,3 Millionen für die Installation eines optimalen
Fahrplanes und die Reduktion der laufenden Betriebskosten auf ein für die
Gebietskörperschaften finanzierbares Ausmaß. Der zu deckende Anteil an den Abgängen,
welcher vom Land zu tragen sein wird, beträgt ca. € 900.000,--. Die Differenz zum
Regierungsbeschluss über € 1,5 Millionen wird frei für Investitionen zur Verbesserung und
Steigerung der Attraktivität der Bahn.

Zur Umsetzung bleibt nach der dritten Klausur zum Thema Pinzgaubahn in Salzburg, die am
10. September 2004 stattfand, wird zur endgültigen Durchsetzung die vertragliche Festlegung
der Aufteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und Land benötigt um weiterhin
strukturiert vorgehen zu können.

In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.             Wann wird der Vertrag über die finanziellen Mittel zur Attraktivierung und Verbesserung
der Pinzgaubahn zwischen Bund und Land unterzeichnet werden?

2.             Wie hoch wird der Anteil an finanziellen Mittel sein, den der Bund für das Projekt
Pinzgaubahn zur Verfügung stellen wird?

a.   In welchen Tranchen wird der Betrag dem Land Salzburg zur Verfügung
gestellt werden?

 


3.             Welchen Zeitrahmen gibt Ihr Ressort für die Durchführung des Projektes Pinzgaubahn
vor?

4.      Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Sie in Ihrem Ressort zur Unterstützung des
Ausbaues und Instandhaltung der ländlichen Infrastruktur zur Verfügung stellen werden?

5.             Welche Konzepte wurden für die MitarbeiterInnen der Pinzgau Bahn ausgearbeitet?

a.  Werden MitarbeiterInnen der Pinzgau Bahn auch weiterhin beschäftigt
bleiben?

b.  Wenn nein, welche Alternativkonzepte gibt es für die betroffenen
MitarbeiterInnen?