2415/J XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Pinzgaubahn
In der dritten Klausur zur Zukunft der Pinzgaubahn wurde
für den künftigen Betrieb erzielt,
dass die Bahn auf ihrer gesamten Länge von Zell am See nach Krimml erhalten
bleibt. Im
Stundentakt fährt sie von Zell am See bis Neukirchen. Je nach Bedarf wird sie
nach Krimml
weitergeführt
werden. Damit wird der Radtourismus berücksichtigt und den Bedürfnissen des
Schülerverkehrs
Rechnung getragen. Durch optimierte Busintervalle wird Bahn und
Busverkehr
aufeinander optimal aufeinander abgestimmt werden. Der Stadtverkehr innerhalb
von Zell am See bleibt ebenso erhalten.
Darüber hinaus wird der Güterverkehr bis Piesendorf
wiederaufgenommen. Möglicherweise
kommt
es in weiterer Folge auch zu einer Verlängerung des güterverkehrstauglichen
Streckenabschnittes.
Attraktiviert wird die Bahn weiters durch zwei neue Garnituren, welche
neu angekauft werden.
Die Umsetzung dieses Projekts würde nach Prognosen der
Österreichischen Bundesbahnen
ungefähr 2,5 Jahre in Anspruch nehmen. Nach heutigem Stand würde der neue
Fahrplan
spätestens Ende 2007 in Kraft treten. Die Gesamtzeit des Projekts wird auf 10
Jahre
anberaumt,
wobei nach Abschluss des Investitionsprogramms der Name „Pinzgaubahn"
durch
„Nationalparkbahn"
ersetzt werden soll.
Betreffend der Kostenteilung zwischen Bund und Land
bedeutet dieses umfassende Projekt
eine
Einmal-Investition von rund € 6,3 Millionen für die Installation eines
optimalen
Fahrplanes und die Reduktion der laufenden Betriebskosten auf ein für die
Gebietskörperschaften finanzierbares Ausmaß. Der zu deckende Anteil an den
Abgängen,
welcher vom Land zu tragen sein wird, beträgt ca. € 900.000,--. Die Differenz
zum
Regierungsbeschluss
über € 1,5 Millionen wird frei für Investitionen zur Verbesserung und
Steigerung der Attraktivität der Bahn.
Zur Umsetzung bleibt nach der dritten Klausur zum Thema
Pinzgaubahn in Salzburg, die am
10. September 2004 stattfand, wird zur endgültigen Durchsetzung die
vertragliche Festlegung
der
Aufteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und Land benötigt um weiterhin
strukturiert
vorgehen zu können.
In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete
an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Wann wird der Vertrag über die finanziellen Mittel zur
Attraktivierung und Verbesserung
der
Pinzgaubahn zwischen Bund und Land unterzeichnet werden?
2.
Wie hoch wird der Anteil an finanziellen Mittel sein, den
der Bund für das Projekt
Pinzgaubahn
zur Verfügung stellen wird?
a. In welchen Tranchen wird der
Betrag dem Land Salzburg zur Verfügung
gestellt werden?
3.
Welchen Zeitrahmen gibt Ihr Ressort für die Durchführung
des Projektes Pinzgaubahn
vor?
4.
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die Sie in Ihrem
Ressort zur Unterstützung des
Ausbaues
und Instandhaltung der ländlichen Infrastruktur zur Verfügung stellen werden?
5.
Welche Konzepte wurden für die MitarbeiterInnen der
Pinzgau Bahn ausgearbeitet?
a. Werden MitarbeiterInnen der Pinzgau Bahn auch
weiterhin beschäftigt
bleiben?
b. Wenn nein, welche Alternativkonzepte gibt es für
die betroffenen
MitarbeiterInnen?