2417/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Kosten des verfassungswidrigen Hauptverband-Konzeptes

Nachdem der Verfassungsgerichtshof klargestellt hat, dass das von der blau-
schwarzen Regierung umgesetzte Konzept für den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger verfassungswidrig ist, muss festgehalten werden,
dass auch für diese sinnlose Umstrukturierung externe Experten
herangezogen wurden. Als Berater wurde der ehemalige organisatorische
Leiter des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern (der frühere
Verwaltungschef von Staatssekretär Waneck) sowie eine Rechtsanwalts-
kanzlei tätig. Unklarheit besteht nach wie vor über die Kosten dieser
ergebnislosen Beratung.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Frauen und Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.   Welche externen Berater wurden für die Erarbeitung des Konzeptes
„Hauptverband neu" beauftragt, wie lauten deren Namen bzw. deren
Firma, was war der Inhalt dieser Verträge und warum wurden für
diese konzeptive Tätigkeit nicht Ministerialbeamte verwendet?

2.                         Mittels welchem Vergabeverfahren wurden die unter 1. angefragten
Leistungen von Personen bzw. Unternehmen ausgeschrieben?

3.                         Welche Kosten entstanden für die unter 1. angefragten Personen bzw.
Unternehmungen, geordnet nach dem jeweiligen Auftrag?

 


4.     In welcher Höhe werden gegen die unter 1. angefragten Personen
seitens des Ministeriums Schadenersatzforderungen aufgrund der
Schlechterfüllung bzw. Nichterfüllung ihres Auftrages eingebracht?