2418/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Kosten des verfassungswidrigen Hauptverband-Konzeptes
Nachdem der Verfassungsgerichtshof klargestellt hat, dass
das von der blau-
schwarzen Regierung umgesetzte Konzept für den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger verfassungswidrig ist, muss festgehalten werden,
dass
auch für diese sinnlose Umstrukturierung externe Experten
herangezogen
wurden. Als Berater wurde der ehemalige organisatorische
Leiter
des Krankenhauses der Barmherzigen Schwestern (der frühere
Verwaltungschef
von Staatssekretär Waneck) sowie eine Rechtsanwalts-
kanzlei
tätig. Unklarheit besteht nach wie vor über die Kosten dieser
ergebnislosen Beratung.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche externen Berater wurden für die Erarbeitung des
Konzeptes
„Hauptverband neu" beauftragt, wie lauten deren Namen bzw. deren
Firma,
was war der Inhalt dieser Verträge und warum wurden für
diese
konzeptive Tätigkeit nicht Ministerialbeamte verwendet?
2.
Mittels welchem Vergabeverfahren wurden die unter 1.
angefragten
Leistungen
von Personen bzw. Unternehmen ausgeschrieben?
3.
Welche Kosten entstanden für die unter 1. angefragten
Personen bzw.
Unternehmungen, geordnet nach dem jeweiligen Auftrag?
4. In welcher Höhe
werden gegen die unter 1. angefragten Personen
seitens
des Ministeriums Schadenersatzforderungen aufgrund der
Schlechterfüllung
bzw. Nichterfüllung ihres Auftrages eingebracht?