2419/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Hans Langreiter,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Moldawien, Freilassung eines mutmaßlichen Kinderschänders
Der moldawische Staatsbürger Andrei Moisei steht laut
Ermittlungen der Gendarmerie
im dringenden Tatverdacht, im Juli 2003 in Saalfelden ein 9-jähriges Kind
vergewaltigt
zu haben. Dieser
Tatverdacht gründet sich auch auf eine DNA-Spur, die zur
Identifizierung des mutmaßlichen Täters führte. Dem mutmaßlichen Kinderschänder
gelang die Flucht in sein Heimatland, wo er im September 2003 verhaftet und
inzwischen in erster Instanz verurteilt
wurde. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsmittel
ein.
Presseberichten
zufolge wurde Moisei nun während des in Moldawien laufenden
Revisionsverfahrens auf freien Fuß gesetzt. Es erscheint daher wichtig, nähere
Informationen einzuholen und die weitere
Entwicklung der Angelegenheit genau zu
beobachten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1.
Warum
und unter welchen Auflagen wurde Moisei auf freien Fuß gesetzt?
2.
In
welcher Weise ist in Moldawien dafür Vorsorge getroffen, dass sich der
Verdächtige der Strafverfolgung nicht durch
neuerliche Flucht entziehen kann?
3.
In welcher Weise können europäische Institutionen dazu
beitragen, dass das
Strafverfahren
in Moldawien zügig und rechtsstaatlich einwandfrei zum Abschluss
gebracht
wird, damit das Opfer der Straftat und seine Angehörigen so bald als
möglich
Rechtssicherheit haben?