2419/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Hans Langreiter,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Moldawien, Freilassung eines mutmaßlichen Kinderschänders

Der moldawische Staatsbürger Andrei Moisei steht laut Ermittlungen der Gendarmerie
im dringenden Tatverdacht, im Juli 2003 in Saalfelden ein 9-jähriges Kind vergewaltigt
zu haben. Dieser Tatverdacht gründet sich auch auf eine DNA-Spur, die zur
Identifizierung des mutmaßlichen Täters führte. Dem mutmaßlichen Kinderschänder
gelang die Flucht in sein Heimatland, wo er im September 2003 verhaftet und
inzwischen in erster Instanz verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil legte er Rechtsmittel
ein.

Presseberichten zufolge wurde Moisei nun während des in Moldawien laufenden
Revisionsverfahrens auf freien Fuß gesetzt. Es erscheint daher wichtig, nähere
Informationen einzuholen und die weitere Entwicklung der Angelegenheit genau zu
beobachten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.               Warum und unter welchen Auflagen wurde Moisei auf freien Fuß gesetzt?

2.               In welcher Weise ist in Moldawien dafür Vorsorge getroffen, dass sich der
Verdächtige der Strafverfolgung nicht durch neuerliche Flucht entziehen kann?

3.               In welcher Weise können europäische Institutionen dazu beitragen, dass das
Strafverfahren in Moldawien zügig und rechtsstaatlich einwandfrei zum Abschluss
gebracht wird, damit das Opfer der Straftat und seine Angehörigen so bald als
möglich Rechtssicherheit haben?