2423/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Sonntagsöffnung der Spar-Filiale am Linzer Hauptbahnhof

Die Handelskette „Spar" öffnete trotz Protesten der GPA, der „Allianz für den freien Sonntag" sowie
zahlreichen KundgebungsteilnehmerInnen am Sonntag, den 5. Dezember 2004, erstmals die neue
Filiale am Linzer Hauptbahnhof. Bis auf einen Gang zwischen zwei Regalen waren alle 600
Quadratmeter des „Spar"-Geschäftes zugänglich. Der Markt soll sieben Tage in der Woche von 6.00
Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet sein.

Laut dem Öffnungszeitengesetz vom 1. August 2003 dürfen nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
bis zu 80 Quadratmeter auf Bahnhöfen und Flugplätzen zur Versorgung der Reisenden mit
Lebensmitteln, Reiseandenken, notwendigem Reisebedarf sowie Artikeln des Trafiksortiments,
abweichend der geltenden Öffnungszeiten offen halten.

„Spar" Oberösterreich-Geschäftsführer Jakob Leitner berichtete laut einem Gespräch mit der APA
vom 13.10.2004, dass „man vom oberösterreichischen Landeshauptmann eine
Ausnahmegenehmigung wollte, das Land sich jedoch negativ geäußert habe, denn in Oberösterreich
bestehe ein verfassungsrechtlicher Schutz der Sonntagsruhe". Deshalb habe „Spar" das
Wirtschaftsministerium um Prüfung des Falles gebeten.

Das Wirtschaftsministerium hat laut „Neues Volksblatt" grünes Licht für das Aufsperren des „Spar"
Marktes am Linzer Bahnhof gegeben. Das Ministerium stützt sich laut Zeitungsbericht auf ein vom
Verfassungsjuristen Heinz Mayer erstelltes Gutachten, wonach „Spar" bereits vor dem 1. August 2003,
als das Gesetz in Kraft trat, die Mietverträge unterschrieben und alle Bescheide eingeholt hätte. Daher
wäre es ein Bruch des Vertrauensschutzes würde man die Sonntagsöffnung nicht genehmigen.

Hier entsteht zu Recht der Eindruck, dass die im Öffnungszeiten geregelten Kompetenzen der
Landeshauptleute in Sachen Ladenöffnungszeiten vom Wirtschaftsminister nur auf dem Papier
existieren und im Anlassfall gegen den politischen Willen der Länder entschieden wird.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister Wirtschaft und Arbeit
nachstehende

Anfrage:

1.               Liegt mit der Sonntagsöffnung des 600 Quadratmeter großen ,,Spar"-Marktes am Linzer
Hauptbahnhof eine Übertretung des Öffnungszeitengesetzes vor?

2.               Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat „Spar" Oberösterreich zu rechnen?

3.               Wenn nein, wie begründen Sie dies?

4.               Liegt mit der Sonntagsöffnung des 600 Quadratmeter großen „Spar"-Marktes am Linzer
Hauptbahnhof eine Verletzung des Arbeitsruhegesetzes vor?

5.               Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat „Spar" Oberösterreich zu rechnen?

6.               Wenn nein, wie begründen Sie dies?

7.               Laut APA Nr. 271 vom 6. Dezember 2004 gab Ihr Ministerium bekannt, dass es seitens des
Arbeitsinspektorates keine Anzeige gegen die Handelskette„Spar" geben werde, da festgestellt
worden sei, dass „Spar" berechtigt ist, am Sonntag ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen. Auf
welcher Rechtsgrundlage beruht diese Information Ihres Ministeriums?

8.               Ist es richtig, dass Sie, wie in der Ausgabe des „Neuen Volksblattes" vom 4. November 2004 zu
lesen ist, für die Sonntagsöffnung des Sparmarktes durch die Übermittlung eines diesbezüglichen
Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer grünes Licht gegeben haben?

9.               Ist es richtig, dass der Verfassungsjurist Heinz Mayer in dem Gutachten zum Schluss kommt, dass
„Spar" bereits vor dem 1. August 2003, als das Gesetz in Kraft trat, die Mietverträge mit den ÖBB
unterschrieben und die Bescheide eingeholt habe und daher bei Anwendung des neuen
Öffnungszeitengesetzes ein Bruch des Vertrauensschutzes vorliege?

10.         Deckt sich die Rechtsauflassung des Verfassungsjuristen Heinz Mayer mit der Ihres Ministeriums?

 


11.       Wie viele Gutachten gibt es zum gegenständlichen Fall? (bitte um Beilegung aller zum Fall
vorliegenden Gutachten)

12.       Inwiefern spielt es für Ihre Beurteilung eine Rolle, dass „Spar" im Juli 2003, als das Gesetz im
Nationalrat beschlossen wurde, noch keinerlei Bautätigkeit am Linzer Bahnhof vorgenommen hatte
und damit noch keine großen finanziellen Aufwendungen getätigt wurden, während der „MPreis"-
Supermarkt in Innsbruck schon im Jänner 2004 eröffnet wurde und damit bereits zu
Gesetzesbeschluss höhere finanzielle Aufwendungen vorlagen?

13.       Sehen Sie Ihre Entscheidung, der Sonntagsöffnung des „Spar"-Marktes am Linzer Hauptbahnhof
zuzustimmen, im Widerspruch zur oberösterreichischen Landesverfassung, in der der arbeitsfreie
Sonntag verfassungsrechtlich verankert ist?

14.       Wenn ja, wie begründen Sie ihre Entscheidung?

15.       Wenn nein, wie lautet die Rechtsgrundlage?

16.       Wie beurteilen Sie die Aussage des Vizepräsident der AK Oberösterreich, Helmut Feilmaier vom
ÖAAB, in einer Presseaussendung vom 4. November 2004, wonach Sie mit Ihrer Entscheidung den
„politischen Willen in Oberösterreich" missachten?