2423/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Sonntagsöffnung der Spar-Filiale am Linzer Hauptbahnhof
Die Handelskette „Spar" öffnete trotz Protesten der
GPA, der „Allianz für den freien Sonntag" sowie
zahlreichen KundgebungsteilnehmerInnen am Sonntag, den 5. Dezember 2004,
erstmals die neue
Filiale am Linzer Hauptbahnhof. Bis auf einen Gang zwischen zwei Regalen waren
alle 600
Quadratmeter des „Spar"-Geschäftes
zugänglich. Der Markt soll sieben Tage in der Woche von 6.00
Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
Laut
dem Öffnungszeitengesetz vom 1. August 2003 dürfen nur Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche
bis zu 80 Quadratmeter auf Bahnhöfen
und Flugplätzen zur Versorgung der Reisenden mit
Lebensmitteln, Reiseandenken, notwendigem Reisebedarf sowie Artikeln des
Trafiksortiments,
abweichend der geltenden Öffnungszeiten offen halten.
„Spar" Oberösterreich-Geschäftsführer Jakob Leitner
berichtete laut einem Gespräch mit der APA
vom 13.10.2004, dass „man vom oberösterreichischen Landeshauptmann eine
Ausnahmegenehmigung
wollte, das Land sich jedoch negativ geäußert habe, denn in Oberösterreich
bestehe ein verfassungsrechtlicher Schutz
der Sonntagsruhe". Deshalb habe „Spar" das
Wirtschaftsministerium um Prüfung des Falles gebeten.
Das Wirtschaftsministerium hat laut „Neues
Volksblatt" grünes Licht für das Aufsperren des „Spar"
Marktes am Linzer
Bahnhof gegeben. Das Ministerium stützt sich laut Zeitungsbericht auf ein vom
Verfassungsjuristen Heinz Mayer erstelltes
Gutachten, wonach „Spar" bereits vor dem 1. August 2003,
als das Gesetz in Kraft trat, die Mietverträge unterschrieben und alle
Bescheide eingeholt hätte. Daher
wäre es ein Bruch des Vertrauensschutzes würde man die Sonntagsöffnung nicht
genehmigen.
Hier
entsteht zu Recht der Eindruck, dass die im Öffnungszeiten geregelten
Kompetenzen der
Landeshauptleute in Sachen Ladenöffnungszeiten vom Wirtschaftsminister nur auf
dem Papier
existieren und im Anlassfall gegen den politischen Willen der Länder
entschieden wird.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Liegt mit der Sonntagsöffnung des 600 Quadratmeter
großen ,,Spar"-Marktes am Linzer
Hauptbahnhof eine Übertretung des Öffnungszeitengesetzes vor?
2.
Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat „Spar"
Oberösterreich zu rechnen?
3.
Wenn nein, wie begründen Sie dies?
4.
Liegt mit der Sonntagsöffnung des 600 Quadratmeter
großen „Spar"-Marktes am Linzer
Hauptbahnhof
eine Verletzung des Arbeitsruhegesetzes vor?
5.
Wenn ja, mit welchen Konsequenzen hat „Spar"
Oberösterreich zu rechnen?
6.
Wenn nein, wie begründen Sie dies?
7.
Laut APA Nr. 271 vom 6. Dezember 2004 gab Ihr Ministerium
bekannt, dass es seitens des
Arbeitsinspektorates keine Anzeige gegen die Handelskette„Spar" geben
werde, da festgestellt
worden sei, dass „Spar" berechtigt ist, am Sonntag ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen.
Auf welcher Rechtsgrundlage
beruht diese Information Ihres Ministeriums?
8.
Ist es richtig, dass Sie, wie in der Ausgabe des „Neuen
Volksblattes" vom 4. November 2004 zu
lesen
ist, für die Sonntagsöffnung des Sparmarktes durch die Übermittlung eines
diesbezüglichen
Rechtsgutachten
des Verfassungsjuristen Heinz Mayer grünes Licht gegeben haben?
9.
Ist es richtig, dass der Verfassungsjurist Heinz Mayer in
dem Gutachten zum Schluss kommt, dass
„Spar" bereits vor dem 1. August 2003, als das Gesetz in Kraft trat, die
Mietverträge mit den ÖBB
unterschrieben
und die Bescheide eingeholt habe und daher bei Anwendung des neuen
Öffnungszeitengesetzes
ein Bruch des Vertrauensschutzes vorliege?
10.
Deckt sich die Rechtsauflassung des Verfassungsjuristen
Heinz Mayer mit der Ihres Ministeriums?
11.
Wie viele Gutachten gibt es zum gegenständlichen Fall?
(bitte um Beilegung aller zum Fall
vorliegenden
Gutachten)
12.
Inwiefern spielt es für Ihre Beurteilung eine Rolle,
dass „Spar" im Juli 2003, als das Gesetz im
Nationalrat
beschlossen wurde, noch keinerlei Bautätigkeit am Linzer Bahnhof vorgenommen
hatte
und
damit noch keine großen finanziellen Aufwendungen getätigt wurden, während der
„MPreis"-
Supermarkt in Innsbruck schon im Jänner 2004 eröffnet wurde und damit bereits
zu
Gesetzesbeschluss
höhere finanzielle Aufwendungen vorlagen?
13.
Sehen Sie Ihre Entscheidung, der Sonntagsöffnung des
„Spar"-Marktes am Linzer Hauptbahnhof
zuzustimmen,
im Widerspruch zur oberösterreichischen Landesverfassung, in der der
arbeitsfreie
Sonntag verfassungsrechtlich verankert ist?
14. Wenn ja, wie
begründen Sie ihre Entscheidung?
15. Wenn nein,
wie lautet die Rechtsgrundlage?
16.
Wie beurteilen Sie die Aussage des Vizepräsident der AK
Oberösterreich, Helmut Feilmaier vom
ÖAAB,
in einer Presseaussendung vom 4. November 2004, wonach Sie mit Ihrer
Entscheidung den
„politischen
Willen in Oberösterreich" missachten?