2424/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Sanierung des Wiener Künstlerhauses
Das Wiener Künstlerhauses verfällt seit längerer Zeit,
die Schäden sind erheblich. Der Aufwand für
die Sanierung wird
auf rund 10 Mio. € geschätzt. Für die Finanzierung dieser Sanierung wird
seitens des Bundeslands Wien eine Drittelfinanzierung dahingehend angestrebt,
dass je ein Drittel
von Bund, Land Wien sowie von Privaten übernommen wird.
Leider konnte bis dato keine Einigung mit dem Bund über
die Finanzierung der Sanierung erzielt
werden, da sich die
betreffenden Ressorts als nicht zuständig erklärten und das Wiener
Künstlerhaus als Angelegenheit des Bundeslands Wien betrachteten.
Dem
ist entgegenzuhalten, dass die Bedeutung des 1861 gegründeten traditionsreichen
Künstlerhauses weit über die Grenzen
unseres Landes hinausgeht und das künstlerische und das
kulturelle Geschehen in Wien, Österreich und Mitteleuropa maßgeblich
mitbestimmt hat. Heute
umfasst der Verein knapp 500 Mitglieder aus allen Bereichen der
bildenden Kunst.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Pläne für die Beteiligung des Bundes an der
Sanierung des Wiener Künstlerhauses
verfolgt Ihr Ressort?
2.
Welche konkreten Mittel gedenken Sie in den nächsten
Jahren für die Sanierung des Wiener
Künstlerhauses bereit
zu stellen?
3 Sind Sie der Meinung, dass es sich beim Wiener
Künstlerhaus um eine Institution handelt, die
lediglich für Wien von kultureller Bedeutung ist?
3.a. Falls ja, wie begründen Sie diese Sichtweise gerade in
Hinblick auf die Tatsache, dass sich
der Bund beispielsweise auch am Umbau des Bregenzer Festspielhauses beteiligt
hat?
3.b. Falls nein, wieso sind Sie dennoch nicht bereit, sich
an der Sanierung des Wiener
Künstlerhauses zu beteiligen?