2425/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend die Sanierung des Wiener Künstlerhauses

Das Wiener Künstlerhauses verfällt seit längerer Zeit, die Schäden sind erheblich. Der Aufwand für
die Sanierung wird auf rund 10 Mio. € geschätzt. Für die Finanzierung dieser Sanierung wird
seitens des Bundeslands Wien eine Drittelfinanzierung dahingehend angestrebt, dass je ein Drittel
von Bund, Land Wien sowie von Privaten übernommen wird.

Leider konnte bis dato keine Einigung mit dem Bund über die Finanzierung der Sanierung erzielt
werden, da sich die betreffenden Ressorts als nicht zuständig erklärten und das Wiener
Künstlerhaus als Angelegenheit des Bundeslands Wien betrachteten.

Dem ist entgegenzuhalten, dass die Bedeutung des 1861 gegründeten traditionsreichen
Künstlerhauses weit über die Grenzen unseres Landes hinausgeht und das künstlerische und das
kulturelle Geschehen in Wien, Österreich und Mitteleuropa maßgeblich mitbestimmt hat. Heute
umfasst der Verein knapp 500 Mitglieder aus allen Bereichen der bildenden Kunst.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Pläne für die Beteiligung des Bundes an der Sanierung des Wiener Künstlerhauses
verfolgt Ihr Ressort?

2.                           Welche konkreten Mittel gedenken Sie in den nächsten Jahren für die Sanierung des Wiener
Künstlerhauses bereit zu stellen?


3       Sind Sie der Meinung, dass es sich beim Wiener Künstlerhaus um eine Institution handelt, die
lediglich für Wien von kultureller Bedeutung ist?

3.a.   Falls ja, wie begründen Sie diese Sichtweise gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass sich
der Bund beispielsweise auch am Umbau des Bregenzer Festspielhauses beteiligt hat?

3.b.   Falls nein, wieso sind Sie dennoch nicht bereit, sich an der Sanierung des Wiener
Künstlerhauses zu beteiligen?