2426/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem

Handfeuerlöscher

Das Risiko eines Fahrzeugbrandes darf nicht unterschätzt werden, denn allein im Jahr
2003 gab es in Österreich 1868 KFZ-Brände, wobei ca. 80 % der betroffenen Fahrzeuge
PKW waren. Abgesehen von den menschlichen Tragödien, welche mit solchen Unfällen
verbunden sind, verursachen Fahrzeugbrände hohe Unfallfolgekosten. Das Mitführen von
Handfeuerlöschern könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, solchen Unfallfolgen
vorzubeugen bzw. diese einzudämmen .

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

Frage 1

Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

Frage 2

Sehen Sie Möglichkeiten, das Mitführen eines Handfeuerlöschers als Verhaltensnorm

vorzuschreiben? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?

Frage 3

Sehen Sie eine Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers,
eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung durchzuführen.                      

Wenn ja, wann könnte diese eingeführt werde?