2426/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Jakob Auer
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem
Handfeuerlöscher
Das Risiko eines Fahrzeugbrandes darf
nicht unterschätzt werden, denn allein im Jahr
2003 gab es in
Österreich 1868 KFZ-Brände, wobei ca. 80 % der betroffenen Fahrzeuge
PKW waren. Abgesehen von den menschlichen
Tragödien, welche mit solchen Unfällen
verbunden sind, verursachen Fahrzeugbrände hohe Unfallfolgekosten. Das
Mitführen von
Handfeuerlöschern könnte einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, solchen
Unfallfolgen
vorzubeugen bzw. diese einzudämmen .
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
Frage 1
Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?
Frage 2
Sehen Sie Möglichkeiten, das Mitführen eines Handfeuerlöschers als Verhaltensnorm
vorzuschreiben? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
Frage 3
Sehen Sie eine Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung des
Handfeuerlöschers,
eine
Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung durchzuführen.
Wenn ja, wann könnte diese eingeführt werde?