2430/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Helga Machne, Klaus Wittauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend das Schicksal von Yasemin Kobal

In den letzten Tagen erhitzte das Schicksal der kleinen Yasemin Kobal die Gemüter der
Österreicherinnen und Österreicher.

Ihre Osttiroler Mutter, die in Istanbul verheiratet war, ist mit ihr im Jahr 2002 aus der Türkei
geflohen. Yasemins Vater, Bayram Kobal, klagte auf Herausgabe des Kindes. Das
Bezirksgericht Lienz befand in der Folge erstinstanzlich und im Rekurs, dass Yasemin
widerrechtlich aus der Türkei mitgenommen wurde. Auf gerichtliche Anordnung hin wurde
das Mädchen nun auf dem Schulweg vom Gerichtsvollzieher mitgenommen und dem
türkischen Vater übergeben, der das Kind wieder in die Türkei brachte. Die Obsorgefrage
wird in Istanbul entschieden.

Auch wenn die Überführung des Kindes in die Türkei rechtlich korrekt erfolgt sein soll, ist
diese Entscheidung für viele Bürgerinnen und Bürger menschlich schwer nachvollziehbar.

Befremdlich erscheint in diesem Zusammenhang die in der Tiroler Tageszeitung vom
30.11.2004 wiedergegebene Auskunft des Anwaltes der Mutter der kleinen Yasemin.
Demnach habe der türkische Vater des Kindes Verfahrenshilfe unabhängig von seinem
Einkommen erhalten und einen Anwalt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Der
Anwalt hoffe, dass der Tiroler Mutter in der Türkei das gleiche Recht zukommen werde,
glaube aber nicht daran. Der Vater ist angeblich vermögend.

Laut der Tiroler Tageszeitung vom 1.12.2004 habe der Vater von Yasemin zudem bislang
keinen Cent an Unterhalt für seine beiden Kinder (Yasemins kleiner Bruder kam in Österreich
zur Welt und bleibt bei seiner Mutter) gezahlt, vielmehr habe die Republik Österreich
Unterhaltsvorschüsse an die Osttiroler Mutter geleistet.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Justiz
folgende

Anfrage:

1.  Wurde Bayram Kobal, dem Vater von Yasemin Kobal, Verfahrenshilfe im Rahmen
der Verfahren zur Rückführung des Kindes in die Türkei gewährt?


2.              Wenn ja, wurden bzw inwieweit wurden die Vermögensverhältnisse von Bayram
Kobal überprüft?

3.              Wenn ja, welche Nachweise über seine Vermögensverhältnisse konnte bzw. musste
Bayram Kobal vorlegen?

4.      Wenn ja, was war das Ergebnis der Überprüfung?

5.              Wenn   ja,   wären   die   von   Bayram   Kobal   vorgelegten   Einkommens-   und
Vermögensnachweise   auch   für   einen   österreichischen   Staatsbürger   für   eine
Zuerkennung von Verfahrenshilfe ausreichend?

6.              Wie viele Gutachten hinsichtlich des Kindeswohles bei der Rückführung in die Türkei
wurden seitens des Gerichtes eingeholt bzw. lagen vor?

7.              Kamen alle Gutachten hinsichtlich des Kindeswohles bei der Rückführung in die
Türkei zum selben Ergebnis?

8.              Wurde in den Gutachten oder seitens des Gerichtes der Umstand, dass der Vater für
seine Kinder keinen Unterhalt leistete, gewürdigt?

9.              Besteht für die Mutter Franziska Kobal in der Türkei Anspruch auf Verfahrenshilfe?

10.       Wenn nein, ist an den Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Türkei
hinsichtlich der wechselseitigen Zuerkennung von Verfahrenshilfe für die jeweiligen
Staatsbürger gedacht?

11.       Wenn nein, warum nicht?

12.       Hat die Republik Österreich bereits versucht, die geleisteten Unterhaltsvorschüsse
vom Vater zurückzuerhalten bzw.  welche Möglichkeiten bestehen, dieses Geld
zurückzuerlangen?