2430/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Helga Machne, Klaus Wittauer
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend das Schicksal von Yasemin Kobal
In den letzten Tagen erhitzte das
Schicksal der kleinen Yasemin Kobal die Gemüter der
Österreicherinnen und
Österreicher.
Ihre Osttiroler Mutter, die in Istanbul
verheiratet war, ist mit ihr im Jahr 2002 aus der Türkei
geflohen. Yasemins Vater, Bayram Kobal,
klagte auf Herausgabe des Kindes. Das
Bezirksgericht Lienz befand in der
Folge erstinstanzlich und im Rekurs, dass Yasemin
widerrechtlich aus der Türkei mitgenommen wurde. Auf gerichtliche Anordnung hin
wurde
das Mädchen nun auf dem Schulweg vom
Gerichtsvollzieher mitgenommen und dem
türkischen Vater übergeben, der das
Kind wieder in die Türkei brachte. Die Obsorgefrage
wird in Istanbul entschieden.
Auch wenn die Überführung des Kindes
in die Türkei rechtlich korrekt erfolgt sein soll, ist
diese Entscheidung
für viele Bürgerinnen und Bürger menschlich schwer nachvollziehbar.
Befremdlich erscheint
in diesem Zusammenhang die in der Tiroler Tageszeitung vom
30.11.2004
wiedergegebene Auskunft des Anwaltes der Mutter der kleinen Yasemin.
Demnach
habe der türkische Vater des Kindes Verfahrenshilfe unabhängig von seinem
Einkommen
erhalten und einen Anwalt kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Der
Anwalt
hoffe, dass der Tiroler Mutter in der Türkei das gleiche Recht zukommen werde,
glaube aber nicht
daran. Der Vater ist angeblich vermögend.
Laut der Tiroler
Tageszeitung vom 1.12.2004 habe der Vater von Yasemin zudem bislang
keinen
Cent an Unterhalt für seine beiden Kinder (Yasemins kleiner Bruder kam in
Österreich
zur Welt und bleibt
bei seiner Mutter) gezahlt, vielmehr habe die Republik Österreich
Unterhaltsvorschüsse an die Osttiroler Mutter geleistet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an die Frau Bundesministerin für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Wurde Bayram Kobal, dem Vater von
Yasemin Kobal, Verfahrenshilfe im Rahmen
der Verfahren zur
Rückführung des Kindes in die Türkei gewährt?
2.
Wenn ja, wurden bzw inwieweit wurden die
Vermögensverhältnisse von Bayram
Kobal
überprüft?
3.
Wenn ja, welche Nachweise über seine
Vermögensverhältnisse konnte bzw. musste
Bayram
Kobal vorlegen?
4. Wenn ja, was war das Ergebnis der
Überprüfung?
5.
Wenn
ja, wären die von
Bayram Kobal vorgelegten Einkommens- und
Vermögensnachweise auch für
einen
österreichischen
Staatsbürger für eine
Zuerkennung von
Verfahrenshilfe ausreichend?
6.
Wie viele Gutachten hinsichtlich des Kindeswohles bei
der Rückführung in die Türkei
wurden seitens des
Gerichtes eingeholt bzw. lagen vor?
7.
Kamen alle Gutachten hinsichtlich des Kindeswohles bei
der Rückführung in die
Türkei zum selben
Ergebnis?
8.
Wurde in den Gutachten oder seitens des Gerichtes der
Umstand, dass der Vater für
seine Kinder keinen
Unterhalt leistete, gewürdigt?
9.
Besteht
für die Mutter Franziska Kobal in der Türkei Anspruch auf Verfahrenshilfe?
10.
Wenn nein, ist an den Abschluss eines bilateralen
Abkommens mit der Türkei
hinsichtlich
der wechselseitigen Zuerkennung von Verfahrenshilfe für die jeweiligen
Staatsbürger
gedacht?
11. Wenn nein, warum nicht?
12.
Hat die Republik Österreich bereits versucht, die
geleisteten Unterhaltsvorschüsse
vom
Vater zurückzuerhalten bzw. welche
Möglichkeiten bestehen, dieses Geld
zurückzuerlangen?