2431/J XXII. GP

Eingelangt am 14.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anlaufstelle für von
Gewalt betroffene Frauen und Kinder (Kinderschutzgruppen und Frauenschutzgruppen)
in Österreichs Spitälern.

Die Einrichtung von Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in
Krankenhäusern in ganz Österreich stellt für Opfer mit Gewalterfahrung eine
wesentliche Hilfseinrichtung zur Bewältigung ihrer Situation dar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen folgende

Anfrage:

1.  Gibt es eigene Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen in Spitälern, die
analog zu den Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Kindern geführt werden?

2.            Wenn ja, wie viele und wo?

3.            Wenn nein, weshalb nicht?

4.            Wenn ja, wer finanziert diese?

5.            Wie hoch sind die Anlaufstellen dotiert (bitte die Dotierungen für die einzelnen
Anlaufstellen angeben)

6.            Wieviele MitarbeiterInnen arbeiten in den einzelnen Anlaufstellen (bitte einzeln
angeben)?

7.            Über welche Qualifikationen verfügen diese MitarbeiterInnen?

8.            Gibt es eigene Schulungen, um MitarbeiterInnen für die Anlaufstellen für von
Gewalt betroffenen Frauen und Kindern für diese Arbeit speziell zu qualifizieren?

9.            Wird die Arbeit dieser Anlaufstellen zentral dokumentiert?

10.    Wenn ja, wo?

11.Wenn nein, weshalb nicht?

12. Welche   Maßnahmen   wurden   auf   Grund   der   Dokumentationen   über   die
 Erfahrungen und Erkenntnisse der Anlaufstellen eingeleitet?

 


13.   Welche   Möglichkeiten   stellen   Sie   den   aktiven   MitarbeiterInnen   in   den
Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zur Verfügung, um
sich zu vernetzen und ihre Arbeit weiterentwickeln zu können.

14.   Wie werden die Erkenntnisse und Erfahrungen von Anlaufstellen für von Gewalt
betroffenen Frauen und Kindern in die Arbeit der Spitäler mit einbezogen?

15.   Werden die Erfahrungen und Erkenntnisse der Anlaufstellen für von Gewalt
betroffenen   Frauen   und   Kindern       in   eine   nächste   Novellierung   des
Gewaltschutzgesetzes einfließen?

16.   Wenn ja, in welcher Form?

17.   Wenn nein, warum nicht?

18.   Planen Sie Ihrerseits eine Absicherung derartiger Anlaufstellen?

19.   Wenn ja, in welchem Gesetz soll die Absicherung verankert werden?

20.   Wie soll diese Absicherung aussehen?

21.   Wenn nein, warum gibt es keine Absicherung?