2433/J XXII. GP

Eingelangt am 14.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend    Anlaufstelle    für    von    Gewalt    betroffene    Frauen     und     Kinder
(Kinderschutzgruppen und Frauenschutzgruppen) in Österreichs Spitälern.

Die Einrichtung von Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in
Krankenhäusern in ganz Österreich stellt für Opfer mit Gewalterfahrung eine
wesentliche Hilfseinrichtung zur Bewältigung ihrer Situation dar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.  Im offiziellen Leitfaden Ihres Ministeriums aus dem Jahre 2002 ist von 23
Kinderschutzgruppen   die   Rede   -   ist   diese   Zahl   aktuell   oder   gab   es
Veränderungen (Anzahl, Standorte)?

2.            Gibt es eigene Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen in Spitälern, die
analog zu den Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Kindern geführt werden?

3.            Wenn ja, wie viele und wo?

4.            Wenn nein, weshalb nicht?

5.            Wenn ja, wer finanziert diese?

6.            Wie hoch sind die Anlaufstellen dotiert (bitte die Dotierungen für die einzelnen
Anlaufstellen angeben)

7.            Wieviele MitarbeiterInnen arbeiten in den einzelnen Anlaufstellen (bitte einzeln
angeben)?

8.            Über welche Qualifikationen verfügen diese MitarbeiterInnen?

9.            Gibt es eigene Schulungen, um MitarbeiterInnen für die Anlaufstellen für von
Gewalt betroffenen Frauen und Kindern für diese Arbeit speziell zu qualifizieren?

10.    Wird die Arbeit dieser Anlaufstellen zentral dokumentiert?

11.    Wenn ja, wo?

12.    Wenn nein, weshalb nicht?

 


13.Welche Maßnahmen wurden auf Grund der Dokumentationen über die
 
Erfahrungen und Erkenntnisse der Anlaufstellen eingeleitet?

14.Welche Möglichkeiten stellen Sie den aktiven MitarbeiterInnen in den
Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zur Verfügung, um
sich zu vernetzen und ihre Arbeit weiterentwickeln zu können.

15.   Wie werden die Erkenntnisse und Erfahrungen von Anlaufstellen für von Gewalt
betroffenen Frauen und Kindern in die Arbeit der Spitäler mit einbezogen?

16.   Werden die Erfahrungen und Erkenntnisse der Anlaufstellen für von Gewalt
betroffenen   Frauen   und   Kindern       in   eine   nächste   Novellierung   des
Gewaltschutzgesetzes einfließen?

17.   Wenn ja, in welcher Form?

18.   Wenn nein, warum nicht?

19.   Planen Sie Ihrerseits eine Absicherung derartiger Anlaufstellen?

20. Wenn ja, in welchem Gesetz soll die Absicherung verankert werden?
21 .Wie soll diese Absicherung aussehen?

22. Wenn nein, warum gibt es keine Absicherung?