2433/J XXII. GP
Eingelangt am 14.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Bettina Stadlbauer und
GenossInnen
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen und
Kinder
(Kinderschutzgruppen und
Frauenschutzgruppen) in Österreichs Spitälern.
Die Einrichtung von Anlaufstellen für
von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in
Krankenhäusern
in ganz Österreich stellt für Opfer mit Gewalterfahrung eine
wesentliche
Hilfseinrichtung zur Bewältigung ihrer Situation dar.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Im offiziellen Leitfaden Ihres Ministeriums aus dem Jahre
2002 ist von 23
Kinderschutzgruppen die Rede
- ist diese Zahl
aktuell oder gab es
Veränderungen (Anzahl, Standorte)?
2.
Gibt es eigene Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen
Frauen in Spitälern, die
analog
zu den Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Kindern geführt werden?
3.
Wenn ja, wie viele und wo?
4.
Wenn nein, weshalb nicht?
5.
Wenn ja, wer finanziert diese?
6.
Wie hoch sind die Anlaufstellen dotiert (bitte die
Dotierungen für die einzelnen
Anlaufstellen
angeben)
7.
Wieviele MitarbeiterInnen arbeiten in den einzelnen
Anlaufstellen (bitte einzeln
angeben)?
8.
Über welche Qualifikationen verfügen diese MitarbeiterInnen?
9.
Gibt es eigene Schulungen, um MitarbeiterInnen für die
Anlaufstellen für von
Gewalt
betroffenen Frauen und Kindern für diese Arbeit speziell zu qualifizieren?
10.
Wird die Arbeit dieser Anlaufstellen zentral
dokumentiert?
11.
Wenn ja, wo?
12.
Wenn nein, weshalb nicht?
13.Welche
Maßnahmen wurden auf Grund der Dokumentationen über die
Erfahrungen und
Erkenntnisse der Anlaufstellen eingeleitet?
14.Welche
Möglichkeiten stellen Sie den aktiven MitarbeiterInnen in den
Anlaufstellen
für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zur Verfügung, um
sich zu vernetzen und ihre Arbeit weiterentwickeln zu können.
15.
Wie werden die Erkenntnisse und Erfahrungen von
Anlaufstellen für von Gewalt
betroffenen
Frauen und Kindern in die Arbeit der Spitäler mit einbezogen?
16.
Werden die Erfahrungen und Erkenntnisse der Anlaufstellen
für von Gewalt
betroffenen Frauen und
Kindern in eine
nächste
Novellierung des
Gewaltschutzgesetzes
einfließen?
17.
Wenn ja, in welcher Form?
18.
Wenn nein, warum nicht?
19.
Planen Sie Ihrerseits eine Absicherung derartiger
Anlaufstellen?
20. Wenn ja, in welchem Gesetz soll die Absicherung
verankert werden?
21 .Wie soll diese Absicherung aussehen?
22. Wenn nein, warum gibt es keine Absicherung?