2435/J XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Erhöhung der Personalkosten der ÖBB
Die Umstellung der Personalstruktur der ÖBB führte bereits in der Vergangenheit zu Einstellungen auf Basis des Angestelltendienstrechts. Dies bringt zwar mehr Flexibilität, aber zumindest anfangs auch finanzielle Mehrbelastungen.
Durch die Aufspaltung der „ÖBB alt“ in verschiedene Aktien- und sonstige Gesellschaften unter einer Dach-Holding kommt es zu einer massiven zahlenmäßigen Erhöhung der Vorstands- und Aufsichtsratsposten sowie zu einer erhöhten Anzahl von AbteilungsleiterInnen. Damit verbunden sind finanzielle Aufwendungen für Sitzungsgelder und Gehaltssteigerungen.
Es wird kolportiert, dass dadurch an die 200 Personen zusätzliche Gelder erhalten, was sich in der Holding insgesamt zu einem Gesamtbetrag von schätzungsweise zumindest 200.000 Euro pro Jahr, vielleicht auch deutlich mehr, summiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für Neu-Anstellungen nach dem neuen Dienstrecht im Vergleich zum bisherigen?
2. Wie groß ist die Summe der Vorstandsgehälter für die Holding und die einzelnen Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (monatlich)?
3. Wie hoch sind die Aufwendungen für die AufsichtsrätInnen (monatliche Aufschlüsselung der einzelnen Gesellschaften) der ÖBB?
4. Wie viele neuen AbteilungsleiterInnen sind auf Grund der neuen Gesellschaftsgliederung eingerichtet worden?
5. Wie hoch ist der damit verbundene zusätzliche Aufwand für die Gehälter (Aufschlüsselung nach Gesellschaft)?
6. Aus welchen Mitteln würden bzw. werden im Fall der vorzeitigen Ablöse eines mit einem noch längerfristig aufrechten, gutdotierten Vertrag versehenen Vorstandsmitglieds einer ÖBB-Tochtergesellschaft, zB der ÖBB Personenverkehrs AG, die entstehenden beträchtlichen Mehrkosten bedeckt?