2436/J XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die nach wie vor bestehenden lebensgefährlichen Sicherheitsdefizite an Österreichischen Eisenbahnkreuzungen (Artikel „An ihren Händen klebt Blut“)
Der
beigeschlossene Artikel über die Sicherheit an österreichischen
Eisenbahnkreuzungen ist vor kurzem in einer oberösterreichischen Zeitung
erschienen (Auflage 200.000 Stück). Darin wird einmal mehr darauf hingewiesen,
dass gegen beträchtliche Sicherheitsdefizite in diesem Bereich seitens der „zuständigen
Politgremien“ und des „zuständigen Verkehrsministeriums“ seit Jahren nichts
unternommen wird.
Die
Behindertenverbände Österreichs und die Grünen versuchen bereits seit Jahren,
die Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium zu einer Anhebung des
Sicherheitsniveaus und zu zeitgemäßen Regelungen in diesem Bereich zu bewegen.
Diesbezügliche Initiativen werden hartnäckig abgeblockt, beträchtliche
Unfallzahlen an Österreichs Eisenbahnkreuzungen werden ohne wirksame
Gegenmaßnahmen ganz einfach hingenommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen der beigeschlossene Artikel aus
der Zeitschrift „Hallo Oberösterreich“ bekannt? Haben Sie gegen den Inhalt dieses
Artikels irgendwelche Schritte unternommen oder entsprechen die Aussagen des
Artikels ohnehin auch Ihrer Einschätzung über die Sicherheit an Österreichs
Eisenbahnkreuzungen?
2. Teilen Sie die Einschätzung des Redakteurs, dass an
den Händen der „säumigen Damen und Herren“ der „zuständigen Politgremien“ – im
Fall eines Erlasses zu einer Verordnung des BMVIT eindeutig Ihnen und Ihrem
Haus zuzuordnen - also „Blut klebt“, oder haben sie rechtliche Schritte gegen
die diesbezüglichen Aussagen im Artikel „An ihren Händen klebt Blut“ in „Hallo
Oberösterreich“ (Auflage 200.000) unternommen?
3. Teilen Sie die übrigen Einschätzungen des Autors
dieses Artikels über die Qualität der Arbeit Ihres Apparates, oder haben sie
rechtliche Schritte gegen die diesbezüglichen Aussagen im Artikel „An ihren
Händen klebt Blut“ in „Hallo Oberösterreich“ (Auflage 200.000) unternommen?
4. Wann wurde der in diesem Artikel zitierte
Durchführungserlass zur EKVO zum letzten Mal geändert?
5. Im Jahr 2002 wurde das BMVIT vom österreichischen
Schwerhörigenbund darauf hingewiesen, dass die Sicherung gemäß § 6
Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKVO) nicht funktionieren kann, und auch die
Novellen-Entwürfe keine Korrekturen enthielten. Die Lautstärke der Pfeifsignale
von Lokomotiven ist ebenso wenig festgelegt wie die Lautstärke, die eine
Lokomotive beim Pfeifen erzielen können muß. Auch der von Ihrem Apparat mangels
eigener Grundlagen immer noch herangezogene „UIC-Kodex“ enthält nur Angaben zur
Frequenz, und nicht zur Lautstärke!
Ist Ihnen die Gefahr bekannt, dass mangels einer vom BMVIT
festzulegenden Mindestlautstärke beim Pfeifen (§ 6 EKVO) nicht gewährleistet
sein kann, dass ein sich einer Eisenbahnkreuzung nähernder Autofahrer das
Pfeifen auch hört?
6. Können Sie ausschließen, dass Personen zu Schaden
oder ums Leben gekommen sind, weil der Apparat des BMVIT, wie das die jahrelang
unbeholfen in mehreren Schüben betriebene Novellierung der
Eisenbahnkreuzungsverordnung nahe legt, schlicht überfordert ist?
7. Bevor die Vertreter von Selbsthilfeorganisationen
behinderter Menschen im Jahr 2002 von den Versuchen, die
Eisenbahnkreuzungsverordnung zu novellieren gehört haben, wurde schon jahrelang
vergeblich an diesem Novellenentwurf herumgewerkt. Zumindest zwei Mal (!) wurde
unter FP-Ministern ein Entwurf an die Länder zur Begutachtung ausgesandt. Ihr
Vorgänger Ing. Matthias Reichhold dürfte dann die ungenügende Qualität der
Arbeit bei der Novellierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung erkannt haben;
weshalb er diesen Entwurf dann folgerichtig nicht unterschrieben hat.
Wurden Sie von Ihren Beamten darüber informiert, dass die
Vorgangsweise, einen Großteil der Betroffenen aus der Begutachtung
auszuschließen, den legistischen Gepflogenheiten, die auch in Erlässen des
Bundeskanzleramtes niedergelegt wurden, widerspricht?
8. Wurden Sie von Ihren Beamten darüber informiert,
dass der Apparat zumindest schon seit 1999 an der Novelle zur
Eisenbahnkreuzungsverordnung herumwerkt, bevor nach dem jahrelangen Scheitern des
Apparates des BMVIT endlich ExpertInnen zu Rate gezogen wurden?
9. Wie beurteilen Sie die Fehlleistung, nach zumindest zwei Begutachtungen keinen
umsetzbaren Verordnungsentwurf fertigzubringen?
10. Nachdem das BMVIT schon geraume Zeit nur noch für
den kleinsten Teil des Schienennetzes zuständig ist, fast alle
Eisenbahnkreuzungen sind in der Zuständigkeit der Länder, wird nun die
EKVO-Novelle nicht mehr vom BMVIT, sondern von ExpertInnen erstellt.
Die Entlastung für das BMVIT besteht in der Abgabe der Zuständigkeit
von ca. 90% der ca. 6000 Eisenbahnkreuzungen und der Abgabe der Legistik an
ExpertInnen.
Weshalb hat man so lange zugewartet, bis endlich ExpertInnen mit der
Überarbeitung der Eisenbahnkreuzungsverordnung betraut wurden, wie viel Zeit
ist durch die gescheiterten Versuche des BMVIT, die Novelle der
Eisenbahnkreuzungsverordnung selbst erarbeiten zu wollen, verloren gegangen?
11. Wie groß sind die frei gewordenen Kapazitäten
durch die Befassung der FSG, wie werden sie genützt?
12. Trifft es zu, dass die zuständige Fachabteilung,
die zuerst 90% der Verfahren an die Länder, und nun auch die Legistik an
ExpertInnen abgegeben hat, daher „folgerichtig“ erst kürzlich um zwei weitere
Akademiker vergrößert wurde?
13. Durch die jahrelangen Versäumnisse Ihres Apparates
ist das Sicherheitsniveau auf Österreichs Eisenbahnkreuzungen wesentlich
niedriger als im Rest Europas. Bezogen auf die Länge des Schienennetzes und die
Zahl der Eisenbahnkreuzungen ist das vergleichbare Risiko in Österreich etwa
dreimal so hoch wie in Deutschland, und das seit Jahren.
Von zahlreichen diesbezüglich interessierten Bürgern und Organisationen
hört man, dass es nach wie vor schwierig ist, gegen die Beharrlichkeit Ihres
Apparates anzukommen.
Ein großer Anteil an den österreichischen Eisenbahnkreuzungen ist durch
Pfeifsignale gesichert. Es besteht wohl kein Zweifel daran, dass diese
Sicherungen nicht zeitgemäß sind und durch sinnvolle Maßnahmen ersetzt oder
zumindest ergänzt werden sollten.
Welche Konzepte gibt es darüber im Verkehrsministerium?
14. Wann kann mit der Umsetzung dieser Konzepte
gerechnet werden?
15. Wann werden die Gesetze und Verordnungen des
Eisenbahnrechts entsprechend
ergänzt werden?
16. Wie sieht der diesbezügliche Zeitplan aus?
17. Vor einigen Jahren wurde vom Verkehrsministerium
ein Begutachtungsverfahren zur Änderung der Eisenbahnkreuzungsverordnung
durchgeführt. Der seinerzeitige Entwurf kann nicht wirklich als gelungener
Ansatz für Verbesserungen der Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen betrachtet
werden, allerdings wurden im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens auch eine
Reihe von sinnvollen Verbesserungsvorschlägen an die Eisenbahnbehörde im
Verkehrsministerium übermittelt.
Wann werden die Arbeiten zur Verbesserung der
Eisenbahnkreuzungsverordnung endlich fortgesetzt?
Wann kann mit entsprechenden Ergebnissen gerechnet werden?
Weshalb wird die zeitgemäße Überarbeitung dieser Regelung nicht zügig
weiterbetrieben?
18. Ein wiederholter Kritikpunkt waren die auf vielen
österreichischen Eisenbahnkreuzungen abzugebenden Pfeifsignale auch in
anderem Zusammenhang. Vorsichtige
Schätzungen gehen davon aus, dass auf mehr als der Hälfte der österreichischen
Eisenbahnkreuzungen zumindest in einer Richtung derartige Pfeifsignale
abgegeben werden müssen. Die Änderung der Eisenbahnkreuzungsverordnung sollte
auch die Anzahl der anzugebenden Pfeifsignale reduzieren und die Anrainer von
dieser Lärmbelästigung befreien.
Welche Reduzierung der Pfeifsignale ist in Zukunft zu erwarten?
Durch welche Sicherheitsmaßnahmen werden die Pfeifsignale zukünftig
ersetzt werden?
19. Die Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium hat
die Bedürfnisse behinderter Menschen bei der Benützung von Eisenbahnkreuzungen
in der Vergangenheit schlicht ignoriert. Die bestehenden Regelungen des
Verkehrsministeriums, insbesondere die Eisenbahnkreuzungsverordnung, gehen auf
diese Bedürfnisse nicht ein.
Welche Konzepte liegen im Verkehrsministerium vor, damit die Benützung
von Eisenbahnkreuzungen für Behindere (Sehschwache, Hörbehinderte,
Gehbehinderte) nicht auch weiterhin ein lebensgefährliches Abenteuer darstellt?
20. Die Legistik und sonstige Arbeit des BMVIT findet
nicht überall unsere Zustimmung, jedoch sind davon unabhängig erstaunliche
Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Themenfeldern unübersehbar, so
gibt Qualität und Tempo der Arbeit Ihres Ressorts im Eisenbahnbereich seit
Jahren zu Besorgnis Anlaß.
Trotz der zahlreichen Entlastungen der letzten Jahren (z.B: Abwälzung
der Zuständigkeit für den Großteil des Schienennetzes an die Länder, Abwälzung
des Straßen- und U-Bahnbereiches an die Länder, Abwälzung aller Anschlussbahnen
an die Bezirksverwaltungsbehörden, ...) haben die freigewordenen Kapazitäten im
BMVIT nicht zu Verbesserungen geführt.
Ist Ihnen bekannt, dass unter freiheitlichen Ministerinnen und
Ministern beinahe jede Richtlinie der EU im Eisenbahnbereich mit extremer
Verzögerung umgesetzt wurde?
Können Sie ausschließen, dass das BMVIT mit seinen Aufgaben im
Eisenbahnbereich fachlich überfordert ist?
21. Was werden Sie im einzelnen bis wann tun, damit
Tempo und Qualität der Arbeit des BMVIT in wichtigen Fragen wie der
Eisenbahnkreuzungsverordnung endlich auf ein herzeigbares Niveau gebracht
werden?
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die von den AnfragestellerInnen übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.