2437/J XXII. GP
Eingelangt am 15.12.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Rechungshofes
betreffend die zu hohen Kosten für die Sicherung von österreichischen Eisenbahnkreuzungen
Der
österreichische Markt für die Sicherungsanlagen von Eisenbahnkreuzungen ist
seit Jahrzehnten fast zur Gänze in der Hand zweier österreichischer
Unternehmen, diese verfügen anscheinend annähernd über ein Monopol.
Die Förderung der österreichischen
Wirtschaft ist ein wichtiges Anliegen, im dargestellten (Missbrauchs-) Fall
importieren österreichische Unternehmen veraltete Bestandteile eines
nichtösterreichischen Herstellers sicherungstechnischer Anlagen, die
Wertschöpfung in Österreich ist vernachlässigbar gering.
Aufgrund von Aussagen
aus den Bundesländern, wonach preisgünstigere Anbieter am Widerstand des BMVIT
gescheitert sein sollen, stellt sich die Frage, ob dieses Monopol vielleicht
vom BMVIT sogar gefördert wird, etwa durch produktspezifische Vorschreibungen
in Genehmigungsbescheiden.
Die in Österreich
eingesetzten Produkte sind nicht nur bei der Anschaffung (zu) teuer, sie
verursachen aufgrund der nicht zeitgemäßen Technologie auch enorme Mehrkosten
von angeblich bis zu 100% durch die umständliche Verlegung, insbesondere durch
viele Kilometer lange Grabarbeiten für die altmodische Verlegung der
Verkabelung!
Sollte der in den
Bundesländern immer wieder vernommene Vorwurf, Sachverständige des BMVIT würden
durch zu produktspezifische Vorschreibungen nicht nur den technischen
Fortschritt behindern, sondern teure Anbieter fördern, stimmen, wären umgehend
die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, eine Prüfung dieser
Unzulänglichkeiten des BMVIT durch den Rechnungshof
könnte beträchtliche
Mittel für sicherheitsrelevante Verbesserungen zB bei Eisenbahnkreuzungen
freimachen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass bei den in Österreich
verwendeten Sicherungsanlagen für Eisenbahnkreuzungen Teile der Verkabelung so
unförmig und empfindlich sind, dass sie im Gegensatz zu zeitgemäßen Anlagen
nicht an den Schienenfuß geklemmt werden können, sondern vergraben werden
müssen?
Gibt es diesbezüglich Prüfungen des Rechnungshofes, liegen dem
Rechnungshof dazu Angaben vor?
2. Stimmt es, dass bei modernen Sicherungsanlagen für
Eisenbahnkreuzungen, wie z.B. in Deutschland und der Tschechischen Republik,
die Verkabelung am Schienenfuß verläuft?
3. Stimmt es, dass die Verkabelung für andere
elektrotechnische Einrichtungen der Eisenbahn (Linienzugbeeinflussung etc.)
auch in Österreich nicht eingegraben werden, und das Vergraben der Kabel für
Sicherungsanlagen für Eisenbahnkreuzungen ein technischer Anachronismus ist?
Gibt es diesbezüglich Prüfungen des Rechnungshofes, liegen dem
Rechnungshof dazu Angaben vor?
4. Stimmt es, dass die nur in Österreich in diesem
Umfang betriebenen Erdarbeiten bei der Herstellung von Sicherungsanlagen für
Eisenbahnkreuzungen etwa die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen?
Gibt es diesbezüglich Prüfungen des Rechnungshofes, liegen dem
Rechnungshof dazu Angaben vor?
5. Wie hoch sind die in den letzten Jahren für
Grabarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen zur Sicherung von
Eisenbahnkreuzungen ausgegebenen Mittel, die bei Verwendung zeitgemäßer
Technologie hätten eingespart werden können?
Gibt es diesbezüglich Prüfungen des Rechnungshofes, liegen dem
Rechnungshof dazu Angaben vor?
6. Wie stehen Sie zum Vorwurf, dass durch die
anscheinend willkürlich hoch gehaltenen Kosten einzelner
Eisenbahnkreuzungs-Sicherungen die vorhandenen Mittel nur für wenige
Eisenbahnkreuzungen aufgewendet werden müssen, woraus sich ergibt, dass viele
andere Eisenbahnkreuzungen nämlich etwa 75% der vorhandenen Eisenbahnübergänge
nach wie vor ohne technische Sicherung bleiben, und dadurch ein erhöhtes
Gefährdungspotential für die Benützer verbleibt?
7. Was kann getan werden, daß die vorhandenen Mittel besser verteilt werden und so die Sicherheit von mehr Eisenbahnkreuzungen als bisher angehoben werden kann? Gibt es diesbezüglich Prüfungen des Rechnungshofes, liegen dem Rechnungshof dazu Angaben vor?