2440/J XXII. GP
Eingelangt
am 21.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend „tief fliegende Laptops in der Herrengasse"
Medienberichte, in denen die Amtszeit des
ausgeschiedenen Innenministers Revue
passiert erinnerten
auch daran, dass der ehemalige Bundesminister Dr. Ernst
Strasser Laptops als Wurfgegenstände verwendet haben soll.
Bereits
im Falter vom 12. Juni 2002 „Ernst macht Ernst" wird der Innenminister von
einem Parteifreund so beschrieben: „Er ist eine Eisenfaust im Samthandschuh, er
kann explodieren." Laut Bericht erzählen gegenüber dem Falter fünf Beamte
unabhängig voneinander die Geschichte, dass
der Innenminister einem Chauffeur in
einem Wutanfall an einer Kreuzung seinen Laptop nachgeschmissen hat. Der
Chauffeur habe „ruckartig gebremst" und sei daraufhin mit dem Auto des
roten
Polizeipräsidenten kollidiert.
In „Ein Minister mit Emotionen, aber wenig
Feingefühl" (Standard, 11./12. Dezember
2004) wird
hinsichtlich des außerordentlich emotionalen Reagierens von Strasser
auch der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer erwähnt, der gerne darauf
verwiesen haben soll, dass er so wie Strasser aufbrausend und jähzornig sei,
aber
immerhin werfe er, Böhmdorfer, in seinem Büro nicht mit Laptops um sich.
Abgesehen
von den sicher ebenfalls interessanten Fragen, wonach allenfalls
geworfen und ob getroffen wurde stellen
sich aus Sicht der Kontrolle der öffentlichen
Verwaltung zumindest auch die Fragen allfälliger Ersatzleistungen und
der Qualität
der angeschafften Güter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1)
Stimmt es, dass der frühere Bundesminister Strasser
einmal oder mehrmals
mit Laptops geworfen
hat?
2)
Wenn ja, handelte es sich um private Geräte oder standen
sie in öffentlichem
Eigentum?
3)
Wenn im öffentlichen Eigentum, haben sie bei dieser
Zweckentfremdung
Schaden genommen?
4) Wenn nein, welche Geräte halten so
was aus?
5)
Wenn
ja, wer hat den Schaden ersetzt?