Eingelangt am 22.12.2004
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend
Postgeheimnis und Trade Act 2002
Nach Presseberichten
wollen im Kampf gegen den Terror die USA jetzt auch wissen, was per Paket in
die Neue Welt gelangt. Datenschützer und Österreichische Post warnten bereits
und sehen dies als datenschutzwidrig an.
Aufgrund des „Trade
Act 2002“ wollen die USA (Heimatbehörde) von den europäischen Paketdiensten
Vorabinformationen, wer was wohin in die USA schicken will. Mindestens vier
Stunden, bevor das Paket US-Boden erreicht, sollen die Daten auf elektronischem
Wege übermittelt werden – ähnlich der (umstrittenen) Übermittlung von
Passagierdaten durch die europäischen Fluglinien.
Offiziell ist
angeblich von diesen Forderungen weder das Infrastrukturministerium noch die
Österreichische Post informiert. Da der „Trade Act“ aber im August 2004 in
Kraft trat, ist dies etwas verwunderlich.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
- Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort der
Inhalt des „Trade Act 2002“ bekannt?
Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?
- Wann ist die USA (bzw. die
US-Administration) oder die EU-Kommission an Ihr Ministerium, an eine nachgeordnete Dienststelle
des Bundes oder an die Post AG mit der Forderung herangetreten, die Daten
von Paketabsendern, Angaben über den Inhalt, usw. im Sinne des „Trade Act
2002“ elektronisch weiter zu geben?
- Ist es richtig, dass die Post AG über
diese amerikanischen Forderungen noch nicht informiert wurde?
- Welche Haltung nimmt Ihr Ministerium
bzw., die österreichische Bundesregierung zu den US-Forderungen im Sinne
des „Trade Act 2002“ ein?
- Welche Haltung nimmt die
Datenschutzkommission bzw., der Datenschutzrat zu den US-Forderungen im
Sinne des „Trade Act 2002“ ein?
- Welche Daten sollen im Sinne dieses „Trade
Act 2002“ tatsächlich elektronisch von der Post AG oder anderen Anbietern
in die USA übermittelt werden (Auflistung der geforderten Daten)?
- Gegen welche bestehenden gültigen
europäischen und nationalen Vorschriften wird bei einer elektronischen Weitergabe
dieser Daten in die USA verstoßen?
- Welche geltenden Bestimmungen
verbieten diese elektronische Weitergabe?
- Ist es richtig, dass mit dieser
Datenweitergabe unter anderem auch gegen das Postgeheimnis verstoßen wird?
- Welche dieser Daten dürfen unter
welchen Vorraussetzungen und aufgrund welcher Bestimmungen der
EU-Datenschutzrichtlinie bzw. des Österreichischen Datenschutzgesetzes an
die USA weitergegeben werden?
- Welche Maßnahmen werden Sie gegenüber
der Post AG und anderen Anbietern ergreifen, um die Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen
sicher zu stellen?
- Welche Haltung nehmen die zuständigen
Gremien der EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische Parlament
zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ zur Zeit ein?
Welche Datenschutzauflagen sollen erteilt werden?
- War Ihr Bundesministerium auf
EU-Ebene in Gesprächen und/oder in Verhandlungen über diese elektronische
Weitergabe von Daten im Sinne des „Trade Act 2002“ bereits eingebunden?
- Wenn ja, was war das Ergebnis?
- Wenn nein, war dann ein anderes
Ministerium eingebunden und wenn ja, welches?
- Ist Ihnen der momentane
Verhandlungsstand mit den USA bezüglich der elektronische Weitergabe von
Daten im Sinne des „Trade Act 2002“ bekannt?
- Wenn ja, in wie weit sind die
einzelnen Mitgliedsstaaten und konkret Ihr Ressort in diese Verhandlungen
eingebunden? Wann sollen diese abgeschlossen werden?