2449/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Postgeheimnis und Trade Act 2002

 

Nach Presseberichten wollen im Kampf gegen den Terror die USA jetzt auch wissen, was per Paket in die Neue Welt gelangt. Datenschützer und Österreichische Post warnten bereits und sehen dies als datenschutzwidrig an.

 

Aufgrund des „Trade Act 2002“ wollen die USA (Heimatbehörde) von den europäischen Paketdiensten Vorabinformationen, wer was wohin in die USA schicken will. Mindestens vier Stunden, bevor das Paket US-Boden erreicht, sollen die Daten auf elektronischem Wege übermittelt werden – ähnlich der (umstrittenen) Übermittlung von Passagierdaten durch die europäischen Fluglinien.

Offiziell ist angeblich von diesen Forderungen weder das Infrastrukturministerium noch die Österreichische Post informiert. Da der „Trade Act“ aber im August 2004 in Kraft trat, ist dies etwas verwunderlich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

 

  1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort der Inhalt des „Trade Act 2002“ bekannt?
    Wenn ja, wann haben Sie davon erfahren?

  2. Wann ist die USA (bzw. die US-Administration) oder die EU-Kommission  an Ihr Ministerium, an eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes oder an die Post AG mit der Forderung herangetreten, die Daten von Paketabsendern, Angaben über den Inhalt, usw. im Sinne des „Trade Act 2002“ elektronisch weiter zu geben?

  3. Ist es richtig, dass die Post AG über diese amerikanischen Forderungen noch nicht informiert wurde?

  4. Welche Haltung nimmt Ihr Ministerium bzw., die österreichische Bundesregierung zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ ein?

  5. Welche Haltung nimmt die Datenschutzkommission bzw., der Datenschutzrat zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ ein?

  6. Welche Daten sollen im Sinne dieses „Trade Act 2002“ tatsächlich elektronisch von der Post AG oder anderen Anbietern in die USA übermittelt werden (Auflistung der geforderten Daten)?

  7. Gegen welche bestehenden gültigen europäischen und nationalen Vorschriften wird bei einer elektronischen Weitergabe dieser Daten in die USA verstoßen?

  8. Welche geltenden Bestimmungen verbieten diese elektronische Weitergabe?

  9. Ist es richtig, dass mit dieser Datenweitergabe unter anderem auch gegen das Postgeheimnis verstoßen wird?

  10. Welche dieser Daten dürfen unter welchen Vorraussetzungen und aufgrund welcher Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie bzw. des Österreichischen Datenschutzgesetzes an die USA weitergegeben werden?

  11. Welche Maßnahmen werden Sie gegenüber der Post AG und anderen Anbietern ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicher zu stellen?

  12. Welche Haltung nehmen die zuständigen Gremien der EU-Kommission, der Ministerrat bzw. das Europäische Parlament zu den US-Forderungen im Sinne des „Trade Act 2002“ zur Zeit ein?
    Welche Datenschutzauflagen sollen erteilt werden?

  13. War Ihr Bundesministerium auf EU-Ebene in Gesprächen und/oder in Verhandlungen über diese elektronische Weitergabe von Daten im Sinne des „Trade Act 2002“ bereits eingebunden?

  14. Wenn ja, was war das Ergebnis?

  15. Wenn nein, war dann ein anderes Ministerium eingebunden und wenn ja, welches?

  16. Ist Ihnen der momentane Verhandlungsstand mit den USA bezüglich der elektronische Weitergabe von Daten im Sinne des „Trade Act 2002“ bekannt?

  17. Wenn ja, in wie weit sind die einzelnen Mitgliedsstaaten und konkret Ihr Ressort in diese Verhandlungen eingebunden? Wann sollen diese abgeschlossen werden?