2453/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ÖBB-Verbindung von und nach Steyr

 

 

Steyr ist eine der ganz wenigen (oder vielleicht die einzige?) größere Stadt in Österreich, die NOCH über keine unmittelbare hochrangige Straßenanbindung verfügen. Trotzdem sind die ÖBB nicht fähig, diesen Vorteil zu nützen.

 

Nach dem seit 12.12. gültigen neuen Fahrplan haben sich die Zugsverbindungen von und nach Steyr erheblich verschlechtert. Zum Beispiel ist auf einem Informations-Blatt der ÖBB über Zugverbindungen von und nach Steyr die Rede von 'eingehenden Kundenanalysen', im Widerspruch dazu haben die ÖBB jedoch eine der meistfrequentierten Zugverbindungen, nämlich um 17:32 (IC649 + R3625), also noch während der Geschäftszeiten und zu einem Zeitpunkt, wo viele von der Arbeit in Linz zurück nach Steyr pendeln, eingestellt! Darüber hinaus wurden bei zahlreichen Zugverbindungen von Steyr nach Linz die Fahrtdauer von 47min erhöht, teilweise beträchtlich und auf ein unzumutbares Maß von bis zu 73min. Zur Erinnerung: Bereits mit Einführung des NAT 91 gab es Eilzugverbindungen zwischen Linz und Steyr mit einer Fahrzeit von 37 Minuten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.                 Wieso wurde die hochfrequentierte Zugsverbindung R 3625 gestrichen?

 

2.                 Wieso wurden zahlreiche Zugsverbindungen Garsten-Linz von der schnelleren Zugkategorie „Eilzug“ auf die langsamere Kategorie „Regionalzug“ umgestellt? Welche Gründe liegen für die Verlängerung der Fahrtdauer vor?

 

3.                 Gibt es Pläne, in den nächsten Jahren schnellere Zugsverbindungen Steyr-Linz einzurichten (ca. 40min), wie sie bereits Anfang der 90er Jahre bestanden und daher keine teuren Infrastrukturmaßnahmen erfordern?

 

4.                 Wie wollen Sie generellen Absichten der ÖBB vorbeugen, eigenwirtschaftliche Züge zu gemeinwirtschaftlichen „umzudefinieren“, was erhöhte Kosten für die öffentliche Hand und damit für die SteuerzahlerInnen zur Folge hätte?