2458/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Verwendung von Asbest

 

 

Aus Brand- und Lärmschutzgründen und zu allgemeinen Isolationszwecken wurde bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts Asbest verwendet, auch im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsträger. Da Asbestfasern, vor allem in nicht gebundener Form, aber gefährlich und krebserregend sind, wurde Asbest in den meisten europäischen Ländern verboten und umfangreiche Asbestsanierungsarbeiten eingeleitet.

So haben beispielsweise die SBB umfangreiche Sanierungsarbeiten im Bereich von Rollmaterial und Liegenschaften veranlasst.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Gab oder gibt es im Bereich der ÖBB, anderer privater oder öffentlicher Verkehrsträger Rollmaterial, das Asbest enthält?                                               -       Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

  1. Gab oder gibt es im Bereich der ÖBB bzw. anderer (privater oder öffentlicher) Verkehrsträger Liegenschaften oder Betriebseinheiten wie z.B. E-Werke oder Umspannwerke, in denen Asbest enthalten ist?                                                 -       Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

  1. Hat das Verkehrsarbeitsinspektorat in den letzten 10 Jahren bei seinen Inspektionen Feststellungen, Beanstandungen bzw. Beratungen hinsichtlich Asbest getroffen?                                                                                               -       Wenn ja, wann und in welchen Bereichen?

 

  1. Wurden in den letzten 10 Jahren im Bereich des Verkehrsarbeitsinspektorats Anzeigen wegen des Verdachts auf  asbestbedingte Berufskrankheiten gestellt?                                                                                                              -       Wenn ja, wann und wie viele?