2462/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds,  Ausgleichsfonds und vergleichbare Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums

 

In den letzten Jahren wurden eine ganze Reihe so genannter „Härte-„ oder „Unterstützungsfonds" sowie befristete Unterstützungsleistungen geschaffen. Darüber hinaus gibt es vermutlich auch eine Reihe von Fonds, Unterstützungsleistungen und ähnlichen Maßnahmen, die bereits seit längerer Zeit existieren, der großen Mehrheit der möglichen Unterstützten jedoch unbekannt ist. Diese Maßnahmen heben sich von einer zielführenden Sozialpolitik im Sinne der Betroffenen insofern ab, als sie - abgesehen von der Tatsache, dass sie Aktivität der Regierung im sozialpolitischen Bereich zu imaginieren erlauben – keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung sozial benachteiligter Menschen vorsehen und somit diese zu AlmosenempfängerInnen degradieren. Derartige Konstruktionen, die statt verbindlicher Rechtsansprüche und/oder Versicherungsleistungen auf Gewährung nach dem Bedürftigkeitsprinzip abstellen, erschweren auf Grund der Tatsache, dass sie kaum bekannt sind, den Zugang zu den Unterstützungsmitteln.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)            Welche Härtefonds, Unterstützungsfonds und/oder andere Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von Unterstützung nach dem Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch vorsehen gibt/gab es in den Jahren 2003 bzw. 2004 in Ihrem Ministerium bzw. in den von Ihnen beaufsichtigten Dienststellen oder anderen Einrichtungen? Wir ersuchen um detaillierte Aufzählung unter Anführung der jeweiligen Rechtsgrundlage.

 

2)            Welche Dotation haben diese Fonds? Wir ersuchen um detaillierte Darstellung der jeweils budgetierten Mittel sowie deren Herkunft.

 

3)            Nach welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds jeweils bzw. nach welchen Grundsätzen werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben (aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und den jeweiligen Grundsätzen, die zur Anwendung gelangen)?

 

4)            In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze ausgeschöpft? Was passierte mit etwaigen Überschüssen?

 

5)            Wie viele Personen haben in den Jahren 2003 bzw. 2004 um Leistungen aus den genannten Fonds etc. angesucht? Wir ersuchen um detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Fonds bzw. Unterstützungsleistungen.

 

6)            Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2003 bzw. 2004 tatsächlich positiv erledigt? Wir ersuchen um detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Fonds bzw. Unterstützungsleistungen.

 

7)            Wer besorgt die Kontrolle der einzelnen Fonds (aufgeschlüsselt jeweils nach Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?

 

8)            Gibt es Kontrollberichte der jeweiligen Kontrollorgane zu den Tätigkeiten der einzelnen Fonds? Wenn ja: Wie lauten diese genau?

 

9)            Rechnen Sie in absehbarer Zeit mit der Schaffung weiterer Härte- oder Ausgleichsfonds in Ihrem Verantwortungsbereich? Warum bzw. warum nicht?