2476/J XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz

 

Im Juli 2002 wurde in Österreich die Familienhospizkarenz eingeführt. Damit gibt es die Möglichkeit, sterbende oder schwerstkranke Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Damit hat sich Österreich zu einer der Menschenwürde Rechnung tragenden Form der Begleitung Sterbender bekannt.

Im Jahr 2003 wurde diese Möglichkeit jedoch nur sehr schleppend in Anspruch genommen.

Ein Grund ist sicher der noch geringe Bekanntheitsgrad dieser Möglichkeit.  Ein weiterer, schwerwiegenderer Grund ist das Fehlen einer Einkommensersatzleistung.

Nur wenige Menschen können es sich leisten, für die Dauer von bis zu 6 Monaten auf ein Einkommen zu verzichten.

Nur in Notsituationen besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung im Rahmen des Familienhospiz-Härteausgleichfonds zu erhalten.

Da nun 2 ganze Vergleichsjahre vorliegen, ist eine erste Evaluierung der Familienhospizkarenz möglich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)            Wieviele Personen nahmen im Jahr 2003 Familienhospizkarenz in Anspruch?

(bitte nach Bundesländern aufgeteilt angeben)

 

 

2)            Wieviele Personen nahmen im Jahr 2004 Familienhospizkarenz in Anspruch?

(bitte nach Bundesländern aufgeteilt angeben)

 

3)            Wieviele Personen nahmen im Jahr 2003 Leistungen aus dem Familienhospiz-Härteausgleichsfonds in Anspruch und wie hoch waren diese Leistungen insgesamt?

 

4)            Wieviele Personen nahmen im Jahr 2004 Leistungen aus dem Familienhospiz-Härtausgleichsfonds in Anspruch und wie hoch waren diese Leistungen insgesamt?

 

5)            Wie lange war die durchschnittliche Dauer der Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz?

(bitte nach Bundesländern getrennt angeben

 

6)            Planen Sie die Einführung einer Einkommensersatzleistung für die Zeit der Familienhospizkarenz?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

 

7)            Planen Sie die Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten von Familienhospizkarenz auch auf gleichgeschlechtliche PartnerInnen von sterbenden Menschen oder Personen aus dem Freundeskreis?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

8)            Haben Sie vor, den Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem Familienhospiz-Härtefonds von der österreichischen Staatsbürgerschaft zu entkoppeln?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

9)            Werden Sie dafür Sorge tragen, dass für die Inanspruchnahme des Härteausgleichsfonds in Zukunft ein Rechtsanspruch eingeführt wird?

 

 

Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.