Eingelangt am 10.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Justiz
betreffend Opferbegleitung
Die Opferbegleitung ist ein sehr wichtiger Bereich, der auch in Zukunft
weiter forciert werden sollte. Das Bundesministerium für Justiz trägt hier
maßgeblich die Verantwortung für den Bereich der Rechtsberatung und der
Prozessbegleitung. Eine Sparpolitik im Justizbereich darf keinesfalls zu Lasten
der Opfer von Gewalt gehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie wird der
Bereich der Opferhilfe derzeit finanziert?
- Welche Organisationen, die vom
Bundesministerium für Justiz gefördert werden, sind derzeit in der
Opferhilfe aktiv?
- Nach welchen Kriterien erhalten
Einrichtungen der Opferhilfe Subventionen und Fördermittel?
- Wie wird sichergestellt, dass sich
Einsparungen im Justizbereich nicht zu Lasten der Opfer von Gewalt
auswirken?
- Wie werden die Opfer von Gewalt über
die Möglichkeit der Prozesshilfe informiert?
- Kann derzeit eine juristische und
psychosoziale Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewalt, die dies
benötigen, sichergestellt werden?
- Welche NGO’s erhalten Förderungen für
die psychosoziale Prozessbegleitung?
- Gibt es Förderungen, die den
administrativen Aufwand der mit der Einzelfallbegleitung anfällt,
abdecken? Falls ja, in welcher Höhe?
- Welche Bereiche des Justizwesens sind
derzeit von Einsparungen betroffen?
- Wie hoch sind die Ausgaben die
derzeit für die Opferhilfe zur Verfügung gestellt werden?
- Ist die Parteilichkeit für die Opfer
eine Voraussetzung zum Erhalt von Subventionen oder Förderungen?