2478/J XXII. GP

Eingelangt am 10.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Opferbegleitung

 

 

Die Opferbegleitung ist ein sehr wichtiger Bereich, der auch in Zukunft weiter forciert werden sollte. Das Bundesministerium für Justiz trägt hier maßgeblich die Verantwortung für den Bereich der Rechtsberatung und der Prozessbegleitung. Eine Sparpolitik im Justizbereich darf keinesfalls zu Lasten der Opfer von Gewalt gehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie wird der Bereich der Opferhilfe derzeit finanziert?

 

  1. Welche Organisationen, die vom Bundesministerium für Justiz gefördert werden, sind derzeit in der Opferhilfe aktiv?

 

  1. Nach welchen Kriterien erhalten Einrichtungen der Opferhilfe Subventionen und Fördermittel?

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass sich Einsparungen im Justizbereich nicht zu Lasten der Opfer von Gewalt auswirken?

 

  1. Wie werden die Opfer von Gewalt über die Möglichkeit der Prozesshilfe informiert?

 

  1. Kann derzeit eine juristische und psychosoziale Prozessbegleitung für alle Opfer von Gewalt, die dies benötigen, sichergestellt werden?

 

  1. Welche NGO’s erhalten Förderungen für die psychosoziale Prozessbegleitung?

 

  1. Gibt es Förderungen, die den administrativen Aufwand der mit der Einzelfallbegleitung anfällt, abdecken? Falls ja, in welcher Höhe?

 

  1. Welche Bereiche des Justizwesens sind derzeit von Einsparungen betroffen?

 

  1. Wie hoch sind die Ausgaben die derzeit für die Opferhilfe zur Verfügung gestellt werden?

 

  1. Ist die Parteilichkeit für die Opfer eine Voraussetzung zum Erhalt von Subventionen oder Förderungen?