2496/J XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Arzneimittelüberwachung und Arzneimittelsicherheit in Österreich"
Der
Skandal um das Arzneimittel „Lipobay" der Fa. Bayer warf bereits 2001 in
Europa die
verschiedensten Fragen zur
Arzneimittelsicherheit für PatientInnen auf. Neben den Haftungsfragen
war damals der mangelnde und unpräzise Informationsfluss zwischen dem betroffenen
Pharmaunternehmen, europäischen
Zulassungsbehörde (EMEA) mit Sitz in London und nationalen
Behörden im Mittelpunkt der
Diskussion. Jeder spielt in dieser Frage den Ball zum jeweils anderen
und wieder zurück, alles auf den Rücken von betroffenen PatientInnen.
Zusätzlich warf dieser Fall bereits die Frage auf, ob
Arzneimittel nicht generell zu rasch auf den
Markt gelangen. Dies galt besonders für solche, welche für eine
Langzeitbehandlung bzw.
Dauerbehandlung entwickelt wurden.
Absolut greifbar wurden diese Probleme nun bei „Vioxx" bzw. anderen Cox-2-Hemmer (Celebrex,
Bextra).Aber auch bei anderen Arzneimitteln wie Fluvirin (Chiron / Grippeschutzmittel), Naproxen,
Iressa (AstraZeneca) oder Strattera (Eli Lilly) traten in den letzten Monaten von 2004
verschiedenste Probleme auf.
AstraZeneca teilte beispielsweise mit, dass in einer großen klinischen Studie das Medikament Iressa
gegen Lungenkrebs im Vergleich mit einem Placebo keine signifikanten Vorzüge bei der
Überlebensdauer gezeigt habe.
Der Pharmakonzern Eli Lilly kündigte nach zwei Fällen von Lebererkrankungen an, einem
Warnhinweis auf der Verpackung seines Medikaments gegen Konzentrationsstörungen und
Hyperaktivität, Strattera, anzubringen. Patienten mit Gelbsucht oder einer Leberschädigung sollten
das Medikament nicht einnehmen.
Notwendig
- und darüber sind sich viele Wissenschafter einig - sind mehr Langzeitstudien
für die
Zulassung neuer Arzneimittel. Denn viele
unerwünschte Effekte zeigen sich frühestens nach einem
oder zwei Jahren - wenn Millionen
Menschen behandelt worden sind. Viele Arzneimittel, die heute
auf den Markt kommen, sind aber erst an mehreren tausend Menschen erprobt
worden. Das heißt:
Wer jeweils das neuste Arzneimittel nimmt, ist immer auch Versuchsperson!
Für PatientInnen ist entscheidend, dass zuständige Behörden die
Arzneimittelsicherheit in Europa
bzw. in Österreich
auch tatsächlich gewährleisten und nach Meldungen über unerwünschte
Nebenwirkungen auch entsprechende
pharmakologische Überprüfungen durchführen.
Schockierend hinsichtlich der Arzneimittelüberwachung war aber der letzte
RH-Bericht zum
Arzneimittelwesen in Österreich.
Der Rechnungshof kam 2003 im Rahmen der Überprüfung der
Überwachungstätigkeiten
nach dem AMG zu nachfolgenden Schlussfolgerungen:
1. Gemäß dem Arzneimittelgesetz und den Vorschriften
Europäischer Organe hatte das BMSG
die Aufgabe, unerwünschte
Arzneimittelwirkungen zu überwachen. Ärzte, Tierärzte,
Dentisten, Apotheker, Gewerbetreibende und Zulassungsinhaber hatten
Meldungen über
unerwünschte Arzneimittelwirkungen, häufig beobachteten unsachgemäßen Gebrauch
und
schwerwiegenden Missbrauch von
Arzneimitteln sowie im Inland aufgetretene
Qualitätsmängel dem BMSG zu melden.
Darüber hinaus hatten Zulassungsinhaber schwerwiegende,
in einem Drittstatt aufgetretene
Nebenwirkungen, die nicht in der Fach- und Gebrauchsinformation der betroffenen
Arzneispezialität erwähnt waren, dem BMSG zu melden. Weiters hatten die
EU-Staaten und
somit auch
Österreich die Verpflichtung zur gegenseitigen Information betreffend
Arzneimittelrisken einschließlich
unerwünschter Arzneimittelwirkungen.
2.
Das BMSG kam diesen internationalen
Verpflichtungen infolge Personalmangels
grundsätzlich nicht nach. Nur in Ausnahmefallen meldete es den anderen EU-
Mitgliedstaaten unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Die jährlichen rd
210 000 Meldungen
aus Drittstaaten über unerwünschte Arzneimittelwirkungen wurden
lediglich archiviert.
3.
Das BMSG erfasste nur die inländischen
Meldungen über unerwünschte
Arzneimittelwirkungen. Zur fachlichen Abklärung dieser Meldungen der
Gesundheitsberufe
holte es pharmakologische Gutachten ein und veranlasste im Falle einer
schwerwiegenden
gutachterlichen Feststellung weitere Abklärungen bei dem
Zulassungsinhaber und/oder dem
BIFA.
4.
Die Zulasssungsinhaber hatten dem BMSG
periodisch einen Sicherheitsbericht über die
Unbedenklichkeit der jeweiligen Arzneispezialität zu übermitteln. Das BMSG
beschränkte
sich aus Zeitmangel auf die Kurzbewertung am Ende des Berichts. Ähnlich ging
das BMSG
auch beim Großteil der Berichte über zugelassene
Arzneispezialitäten vor, bei denen
Österreich für die Zulassung bei der EU verantwortlich war.
5.
Weitere wesentliche Aufgaben der
Arzneimittelüberwachung waren Maßnahmen, die der
Sicherheit der Patienten dienten. Dies betraf beispielsweise wichtige
Änderungen der Fach-
und Gebrauchsinformationen von Arzneispezialitäten, diesbezügliche Warnungen
oder
Rückrufe von Medikamenten vom Markt bei festgestellten Qualitätsmängeln.
6.
Im BMSG war die Arzneimittelüberwachung bis
Juli 2002 einer Abteilung übertragen, in
welcher vier Pharmazeuten (davon zwei teilzeitbeschäftigt) und zwei
Referenten tätig waren.
Der Personalstand vergleichbarer Abteilungen anderer EU-Mitgliedstaaten
war dagegen
höher (zB Irland zwölf, Portugal 29 Bedienstete).
Der
RH beanstandete, dass das BMSG seine Verpflichtung zur Arzneimittelüberwachung
nicht ordnungsgemäß erfüllte. Dadurch konnten eine rechtzeitige und
ausreichende
Information der Gesundheitsberufe nicht gewährleistet und gesundheitliche
Nachteile nicht
ausgeschlossen werden. Es sollten der tatsächliche
Personalbedarf für den Bereich der
Arzneimittelüberwachung festgestellt und die
Einrichtung der in Aussicht genommenen EU-
Datenbank zur Erfassung und Auswertung von Arzneimittelnebenwirkungen
vorangetrieben
werden.
Das BMGF schloss sich der Empfehlung des RH
zur Feststellung des Personalbedarfs
an.
Die EU hat mit anderen Ländern (z.B. Kanada, Schweiz)
Abkommen über die wechselseitige
Anerkennung von Arzneimittelinspektionen abgeschlossen. In Umsetzung der
Abkommen
überprüfen die Vertragsteilnehmer die Gleichwertigkeit der
Inspektionssysteme. Im Rahmen
der Evaluierung durch eine kanadische Gesundheitsbehörde im Jahr 2001
kritisierte diese
die geringe Anzahl von Inspektoren des BMSG. Für den Fall, dass das
österreichische
Inspektionssystem
in weiteren Überprüfungen (eine Überprüfung durch die EU war
vorgesehen) als nicht adäquat eingestuft
werden sollte, wären wirtschaftliche Nachteile
einheimischer Arzneimittelexporteure nicht auszuschließen.
Der RH bemängelte, dass das BMSG keine ausreichende
Vorsorge für die ordnungsgemäße
Erfüllung der Inspektionsaufgaben getroffen hat.
Laut Mitteilung des BMGF werde diesem Umstand mit dem
Reorganisationskonzept
gegenzusteuern
sein.
Die nun beschlossenen Änderungen zum Arzneimittelgesetz
und zum Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetz regeln u.a. Fragen der Arzneimittelzulassung
neu.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen können diese vom
Rechnungshof aufgezeigten Mängel effektiv nur durch eine Reorganisation des
Bundesinstitutes für Arzneimittel sowie sämtlicher Aufgaben im Bereich der
Arzneimittelzulassung,
der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten,
der
Pharmakovigilanz und Vigilanz im Bereich der Medizinprodukte und des
Inspektionswesens
erfolgen. Dies erfolgt durch eine Ausgliederung (in die AGES). Dort soll
sich
die PharmMed Austria als Geschäftsfeld etablieren. Die damit verbundenen
hoheitlichen Aufgaben wurden an das Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen
übertragen (Bundesinstitut für Gesundheitswesen).
Dies entspricht angeblich auch der Struktur in den meisten
Mitgliedsstaaten der EU, die den
operativen
Bereich im Arzneimittelwesen an eine Agentur ausgelagert haben.
„Mit der Reorganisation werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
1.
Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei der
Festlegung von Anträgen im Rahmen des
Arzneimittelgesetzes, EU-konforme Abwicklung der Verfahren.
2.
Dauerhafte Sicherung ausreichender Fach- und
Gutachterkapazitäten für die
Zulassung von Arzneimitteln, die Genehmigung von klinischen Prüfungen, der
Durchführung von Qualitätskontrollen und der Sicherstellung des
Inspektionswesens.
3.
Zeitgerechte Erfüllung der operativen und
strategischen Anforderungen aus dem
Medizinproduktegesetz, seinen Verordnungen und aus den europäischen
Richtlinien
für
Medizinprodukte, um die Sicherheit von Medizinprodukten in den
österreichischen Gesundheitseinrichtungen zu erhöhen und den Wirtschaft- und
Forschungsstandort Österreich im Bereich
der Medizin- und Biotechnologie zu
festigen.
4.
EU-konforme Optimierung des
Pharmakovigilanz-Meldesystems und Schutz der
Bevölkerung vor unerwünschten Arzneimittelwirkungen.
5.
Schaffung der Voraussetzungen für E-Government, durch ein
elektronisches
Probenbegleitsystem, der Schaffung eines
elektronischen Kanzleiverbundes für die
Begutachtung und Zulassung/Änderung von Arzneimitteln, sowie die Einführung der
verpflichtenden Antragstellung auf CD.
6.
Verbesserungen im E-Government zur Erhöhung
der Kundenfreundlichkeit
gegenüber der
Pharmaindustrie, den Medizinprodukteherstellern und der
Öffentlichkeit.
7.
Optimierung des Standortkonzeptes für die
PharmaMed-Austria unter
Berücksichtigung des Aufbaues eines elektronischen Archivs für die Verwaltung
der
Zulassungs-
und Inspektionsakten."
Hinterfragt werden muss im Zusammenhang mit der Werbung,
dem Vertrieb und dem
Verkauf
von Arzneimitteln, auch die Tätigkeit der Pharmareferenten, die zum Teil
Desinformation betreiben und deren Informationen sich nicht überprüfen lassen.
Ein
europaweites Problem.
Dies zeigte konkret eine Studie, die die deutsche
Fachzeitschrift „Arznei-Telegramm" im
Jahr
2004 Jahr in Auftrag gegeben hat. Zwei Experten nahmen unabhängig voneinander
175
Werbeprospekte
unter die Lupe, die Pharmareferenten in 54 deutschen Arztpraxen
abgegeben hatten.
Das Resultat:
•
27 der 175 Prospekte führten kein einziges
wissenschaftliches Zitat an, das die Angaben
in
den Prospekten belegen würde.
•
38 der 175 Broschüren enthielten zwar Quellenangaben,
doch ließen sich die
Originalpublikationen
dazu nicht finden.
•
Das heißt: bei 37 Prozent der Informationsschriften
fehlte jegliche überprüfbare
Quellenangabe.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele und welche Verdachtsfälle über unerwünschte
Nebenwirkungen von
Arzneispezialitäten
sind Ihrem Bundesministerium 2000,2001,2002,2003 und 2004
bekannt
geworden (Aufschlüsselung der Verdachtsfälle auf Jahre)?
2.
Wie oft wurden Ihrem Ministerium Meldungen über
unerwünschte Nebenwirkungen bei
zugelassenen Arzneispezialitäten seit 2000 erstattet? Welche Arzneimittel
betrafen diese
Meldungen
(Aufschlüsselung der Meldungen auf Arzneimittel von 2000 bis 2004)?
3.
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie daraufhin wann
gesetzt? Wurde der
Arzneimittelbeirat
jeweils informiert? Wenn nein, warum nicht?
4.
Welche Informationen wurden danach von Ihnen jeweils an
die Öffentlichkeit bzw. an die
Angehörigen
der Gesundheitsberufe weitergegeben? Kam es zu sonstigen Maßnahmen?
5.
In wie vielen und welchen Fällen wurde Ihr Ministerium
in den Jahren 2000,2001,2002,
2003 und 2004 offiziell über (mögliche) Nebenwirkungen von Arzneimitteln vom
jeweiligen
Hersteller/Zulassungsinhaber informiert?
6.
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie daraufhin wann
gesetzt? Wurde der
Arzneimittelbeirat
jeweils informiert? Wenn nein, warum nicht?
7.
In wie vielen und welchen Fällen wurde Ihr Ministerium in
den Jahren 2000,2001,2002,
2003 und 2004 offiziell über (mögliche) Nebenwirkungen
von Arzneimitteln von Ärzten
oder sonstigen Angehörigen der Gesundheitsberufe (§75 AMG) informiert?
8.
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie daraufhin wann
gesetzt? Wurde der
Arzneimittelbeirat
jeweils informiert? Wenn nein, warum nicht?
9.
Wurde in jedem Meldefall der Hersteller und/oder
Zulassungsinhaber darüber verständigt?
10.
In
wie vielen und welchen Fällen wurde ihr Bundesministerium 2000,2001,2002,2003
und
2004 offiziell über (mögliche) unerwünschte
Nebenwirkungen von Arzneimitteln von
anderen Staaten oder deren
Gesundheits- bzw. Zulassungsbehörden verständigt (Ersuche um
Auflistung der Meldungen und der
Arzneimittel jeweils auf Jahre)?
11.
Welche konkreten Maßnahmen haben Sie daraufhin wann
gesetzt? Wurde der
Arzneimittelbeirat jeweils informiert? Wenn nein, warum nicht?
12.
Wurde in allen Meldefällen - gleichgültig von wenn diese
stammten (Fragen 5 - 11) - eine
pharmakologische Bewertung in Ihrem Bundesministerium durchgeführt? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, wer führte diese durch?
13.
Wurde seit 2000 durch Österreich oder durch EMEA einem
in Österreich zugelassenen
Arzneimittel aufgrund gemeldeter Nebenwirkungen und darauffolgenden
Überprüfungen
die Zulassung entzogen?
Wenn ja, wann und welche Arzneimittel waren dies (Aufschlüsselung auf Jahre)?
14.
Halten Sie das gegenseitige Informationssystem bei der
Arzneimittelüberwachung für die in
Europa
zugelassenen Arzneimittel für ausreichend? Wie funktioniert dieses im Detail?
15.
Welches konkrete Warnsystem für Arzneimittel - bei
welchen gefährliche Nebenwirkungen
befürchtet bzw.
aufgetreten sind - ist derzeit in Ihrem Ministerium installiert? Wer wird
unter welchen Voraussetzungen wann gewarnt?
16.
In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des europäischen
Arzneimittelinformationssystems
seit
2000 das „Rapid Alert-System" in Anspruch genommen? Welche Arzneimittel
betraf
dies (Auflistung der Arzneimittel auf Jahre)?
17.
Welche Verbesserungen sind bei diesem gegenseitigem
Warnsystem notwendig? Gibt es
spezielle
Erkenntnisse aus Ihrer Sicht für das gegenseitige Informationssystem bei der
Arzneimittelüberwachung aus den Ereignissen rund um die Arzneimittel
„Lipobay" oder
„Vioxx" bzw. weiteren Cox-2 Hemmern?
18.
Halten Sie das zentrale Zulassungsverfahren für neue
Arzneimittelspezialitäten (bzw.
Wirkstoffe)
in der EU aus PatientInnensicht generell für ausreichend?
Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?
19.
Halten Sie das nationale Zulassungsverfahren für
Arzneimittelspezialitäten (bzw.
Wirkstoffe) in
Österreich aus PatientInnensicht generell für ausreichend?
Wenn nein, welche weiteren Verbesserungen
sind notwendig?
20. Wie
funktioniert die Zusammenarbeit mit den nationalen Zulassungsbehörden?
21.
Wie stehen Sie jetzt zu der Forderung, dass nach dem
Vorbild der Europäischen
Zulassungsbehörde auch in Österreich die AGES (ehemals Bundesinstitut für
Arzneimittel)
-
bzw. Bundesinstitut für Gesundheitswesen - nach der Zulassung einen
Bewertungsbericht
zu
erstellen hat, in den jederzeit öffentlich eingesehen werden kann (z.B. durch
Veröffentlichung im
Internet)?
22.
Werden Sie dafür eintreten, dass im Sinne der
Patientensicherheit bei der Zulassung eines
Arzneimittels
die nationale Zulassungsbehörde bzw. die EMEA sämtliche
Entscheidungsgrundlagen
(Bewertungsbericht etc.) offen legen muss? Wenn nein, warum
nicht?
23.
Werden Sie ein öffentlich zugängliches Register
vorschlagen, in das sämtliche klinische
Studien der Hersteller vor deren Beginn einzutragen sind, und danach auch alle
Nebenwirkungen, um zu verhindern, dass Gutachten/Studien, die nicht zu den
entsprechenden
Resultaten führen, aus kommerziellen Gründen verschwinden? Wenn nein,
warum nicht (Phase IV)?
24.
In welcher Form finden zurzeit in Österreich
laufende Kontrollen (d.h.
Sicherheitsbewertung, Evaluierung der
Zulassung) von Arzneimitteln nach erteilter
Zulassung statt?
25.
Teilen auch Sie die Auffassung, dass für die Zulassung
neuer Arzneimittel in Zukunft
„Langzeittests"
verlangt werden müssen?
26.
Wie ist die Entwicklung seit 2000 über die Dauer der
Zulassungsverfahren für Arzneimittel
in
Österreich verlaufen (Aufschlüsselung auf Jahre und Dauer)?
27.
Lagen die Probleme in der Vergangenheit bei der
Zulassungsbehörde oder bei der
antragstellenden
Firma?
28.
Wann und in welcher Form gab es Änderungen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Art der
Änderungen)?
29.
Wie ist die Entwicklung seit 2000 über die Dauer der
Zulassungsverfahren für
Arzneispezialitäten
in der Europäischen Union verlaufen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Dauer)?
30.
Wann und in welche Form gab es Änderungen
(Aufschlüsselung auf Jahre und Art der
Änderungen)?
31.
Wie viele und welche Arzneispezialitäten wurden seit
2000 in Österreich nach § 11 Abs. 1
Arzneimittelgesetz
zugelassen (Aufschlüsselung ab 2000 auf die einzelnen Jahre bis 2004)?
32.
Wie viele Arzneispezialitäten wurden seit 2000 in
Österreich im gegenseitigen
Anerkennungsverfahren
zugelassen (Aufschlüsselung ab 2000 auf die einzelnen Jahre bis
2004)?
33.
Wie vielen und welche Arzneispezialitäten musste die
Zulassung in den Jahren 2000,2001,
2002, 2003 und 2004 wieder entzogen werden (Aufschlüsselung der Arzneimittel
auf die
einzelnen Jahre mit jeweils der Begründung für den Entzug der Zulassung)?
34.
Welche und wie viele zugelassene Arzneispezialitäten
wurden seit 2000 vom Hersteller
bzw. Lizenzinhaber freiwillig vom Markt genommen (Aufschlüsselung der
Arzneimittel auf
die einzelnen Jahre)?
35. Welche
Erfahrungen über die Tätigkeit von Pharmareferenten liegen in Österreich vor?
36.
Wie viele Personen in Österreich sind aufgrund der
Erfüllung der Voraussetzung nach § 72
Abs. 1 Z 2 Arzneimittelgesetz qualifiziert den Beruf des Pharmareferenten
auszuüben
(Aufschlüsselung ab 2000 auf die einzelnen Jahre bis 2004)?
37.
Ist Ihnen bekannt wie viele aktive Pharmareferenten es
derzeit in Österreich gibt? Wenn ja,
wie
viele?
Wenn nein, halten Sie ein Melderegister für aktive Pharmareferenten für sinnvoll?
38.
Werden Sie eine ähnliche Überprüfung von Werbeprospekten
der Pharmareferenten
vornehmen? Wenn nein, warum nicht?
39.
Wurde durch die beschlossenen Novellen zum
Arzneimittelgesetz und Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz
den Vorgaben des Rechnungshofes entsprochen?
Wenn nein, welche legislativen Maßnahmen sind noch notwendig?
40. Konnte in der Zwischenzeit der vom Rechnungshof
kritisierte Personalmangel bei der
Arzneimittelüberwachung beseitigt
werden?
41. Wenn nein, wie viele ExpertenInnen/MitarbeiterInnen werden noch benötigt?
42.
Ist nun gewährleistet, dass der Personalstand bei der
Arzneimittelüberwachung dem
vergleichbarer
Abteilungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten entspricht?
43.
Wann werden alle Meldungen über unerwünschte
Arzneimittel Wirkungen tatsächlich
archiviert
sein? Wie viele und welche sind noch nicht archiviert?
44.
Ist mit den beschlossenen Novellen zum
Arzneimittelgesetz und zum Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz
gewährleistet, dass nun die periodischen Sicherheitsberichte
der
Zulassungsinhaber tatsächlich entsprechend gutachterlich bewertet werden?
45.Wenn nein,
welche (legislativen) Maßnahmen sind noch notwendig?
46.
Begründet die Feststellung des Rechnungshofes, dass das
BMSG in den letzten Jahren seine
Verpflichtung
zur Arzneimittelüberwachung nicht ordnungsgemäß erfüllt habe, eine
Haftung des Bundes bei gesundheitlichen Schäden von PatientInnen?
47.
Sind mit den beschlossenen Novellen zum Arzneimittelgesetz
und zum Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz
die ordnungsgemäße Erfüllung der Inspektionsaufgaben und
damit die „Gleichwertigkeit der
Inspektionssysteme" gewährleistet?
48. Wenn nein, welche (legislativen) Maßnahmen sind noch notwendig?