2501/J XXII. GP

Eingelangt am 17.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Namensführung

 

Nach geltendem österreichischen Recht ist bei Eheschließung nur ein Ehepartner berechtigt einen Doppelnamen zu führen. Der andere Ehepartner behält ausschließlich den seinen, welcher als gemeinsamer Familienname gilt und den auch die Kinder zu führen haben. Ein Doppelname zusammengesetzt aus beiden elterlichen Familiennamen für Kinder ist nicht zulässig.

In Frankreich hingegen ist es sehr wohl möglich, dass die Kinder die Namen beider Eltern als Familiennamen führen. Auch in Österreich gibt es Fällen in denen ein Elternteil bereits vor der Eheschließung einen Doppelnamen hat und dieser dann als Familienname für das Kind gewählt werden kann. Nur das Führen eines nach Eheschließung entstandenen Doppelnamens auch für die Kinder oder für die gesamte Familie ist in Österreich nicht erlaubt.

Die Liberalisierung bzgl. der Namensführung wird in Österreich von der Bevölkerung meist folgendermaßen umgesetzt: Die Frau darf Ihren Namen dem Familienamen des Mannes beifügen, führt also den Doppelnamen, der Mann behält den seinen und die Kinder erhalten nach alter Tradition den Namen des Vaters. Dadurch kommt es tendenziell zu einer Bevorzugung des Namens des Vaters gegenüber des Namens der Mutter.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ist eine Gesetzesänderung in der Namensführung bei Eheschließung geplant?

2.      Warum gibt es die Ungleichbehandlung bei der Namensgebung von Kindern von unverheirateten Nichtösterreichern (Recht auf Doppelnamen zusammengesetzt aus mütterlichen und väterlichen Familiennamen) und unverheirateten Österreichern?

3.      Doppelnamen für Kinder von Inländern sind nicht wirklich untersagt: der Doppelname eines Elternteils kann als Familienname angenommen werden. Warum ist es dann nicht möglich sein, dass das Kind einen Doppelname, der sich aus dem mütterlichen und väterlichen Familiennamen zusammensetzt, erhält?