2504/J XXII. GP
Eingelangt am 17.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Neubesetzung der Geschäftsführung der Schienen-Control GmbH mit einem Parteifreund und Ex-Mitarbeiter
Mit Datum vom 10.1.2005 wurde - durch Mitteilung gemäß Stellenbesetzungsgesetz - offiziell, was bereits seit Monaten absehbar war: Die Position des Geschäftsführers der „Schienen-Control Österreichische Gesellschaft für Schienenverkehrsmarktregulierung mit beschränkter Haftung“ wird per 1.2.2005 mit Georg Fürnkranz neu besetzt. Dieser war Klubmitarbeiter der FPÖ im Parlament und zuvor unter anderem in den Ministerbüros mehrerer freiheitlicher Verkehrsminister, so als Kabinettschef von BM a.D. Reichhold, sowie in der Wiener Bezirkspolitik für die FPÖ tätig.
Bei der hier erneut zu beobachtenden Vergabe lukrativer Posten im Verkehrsbereich an Vertreter der FPÖ handelt es sich bekanntlich bei weitem um keine Ausnahme. So sind seit Amtsübernahme der FPÖ im Verkehrsressort im Jahr 2000 und besonders im Umkreis der ÖBB-Reform bereits FPÖ-Größen wie Gilbert Trattner oder der nunmehrige Rechnungshofpräsident Josef Moser zu lukrativen Jobs gekommen, KabinettsmitarbeiterInnen wurden mit gutdotierten Beamtenposten bis hin zum Sektionschef versorgt, selbst für FreundInnen der Familie des Ministers aus seiner Heimat gab es Jobs in Kabinett, Ministerium bzw. ÖBB-Konzern. Daß speziell unter Minister Gorbach durch zusätzliche Staatssekretäre und ihren jeweiligen Apparat sowie durch eher mit FPÖ-Partei- und Versorgungsnotwendigkeiten als mit den Aufgaben des BMVIT erklärbaren zusätzliche Kabinettsposten das Ministerbüro in ungekannte Dimensionen aufgebläht wurde, sei nur am Rande erwähnt. Auch für Ex-Ministerin Forstinger wurde Beratungsgeld im ÖBB-Umfeld lockergemacht, und schließlich sollte ein ehemaliger FPÖ-Finanzchef (Gernot Rumpold) von einem anderen ehemaligen FPÖ-Finanzchef (Gilbert Trattner) gar einen sehr lukrativen Auftrag im PR-Bereich erhalten, obwohl das zugehörige Angebot nachweislich in allen Punkten das schlechteste unter mehreren eingegangenen war. All dies im politischen Verantwortungsbereich des Verkehrsministers und Vizekanzlers.
Die Dreistigkeit bei Freunderlwirtschaft und Postenschacher scheint also kaum mehr steigerbar. Selbst aus Klagenfurt gab es von der Spitze der Landesregierung bereits kritische Worte zu diesen Vorgängen in Wien zu hören, fürwahr eine interessante Stellungnahme, sind doch auch im angeblichen freiheitlichen Musterland Kärnten sehr ähnliche Zustände zu beobachten, wie u.a. die Kärntner ÖVP dokumentiert hat.
Allerdings handelt es sich bei der neuesten Postenbesetzung mit einem Parteifreund im BMVIT-Umfeld nicht um eine einfache Fortsetzung dieser traurigen und für Österreichs SteuerzahlerInnen teuren Entwicklung. Vielmehr ist die Position des Schienen-Regulators eine besonders sensible. Vor dem Hintergrund der Öffnung des Schienenverkehrsmarktes, der nunmehr auch realen Zunahme des bislang weitgehend theoretischen Wettbewerbs der Schienenverkehrsunternehmen im Netz sowie der Herausforderungen nach der Zerschlagung der ÖBB in (zB um Netztrassen) konkurrierende Unternehmen ist die Geschäftsführung der Schienen-Control GmbH in den nächsten Jahren mit Sicherheit verantwortungsvoller und anspruchsvoller als in den letzten Jahren einzuschätzen und wird noch höhere Qualifikationserfordernisse an den Stelleninhaber stellen als schon bisher.
Die Beschreibung des Aufgabengebiets der Position blieb im Wortlaut der Ausschreibung 2004 gegenüber 1999 unverändert, was ebenfalls auf eine Besetzung mit einer mindestens gleich wie der bisherige Stelleninhaber qualifizierten Person hätte schließen lassen.
1999 lauteten die Qualifikationserfordernisse für die BewerberInnen (vgl. zB Wiener Zeitung/6.12.1999):
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
1. Besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der internationalen und nationalen Verkehrspolitik und des Schienenverkehrs, insbesondere der einschlägigen EU-Normierung und - Konzepte.
2. Erfahrung in der Führung eines Unternehmens sowie spezifische Kenntnisse in Bezug auf das EU-Infrastrukturpaket.
3. Sehr gute Kenntnisse in einer Fremdsprache.
4. Erfahrungen auf dem Gebiet der Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen und Unterlagen als Basis für Entscheidungsgrundlagen.
5. Der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen oder eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiums.
6. Koordinierungsfähigkeit, besondere Eignung zur Menschenführung und zur Teamarbeit sowie Organisationstalent.
7. Innovationsbereitschaft, Initiative, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit.
2004 lauteten die
Voraussetzungen hingegen nur mehr folgendermaßen (vgl. zB Die Presse/9.9.2004):
Voraussetzungen für die Betrauung (...) sind:
* Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
* Grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Verkehrspolitik, des nationalen und internationalen Schienenverkehrs, des Schienenverkehrsmarktes, des Trassenmanagements und insbesondere der einschlägigen EU-Normierungen und -Konzepte
* Erfahrungen mit koordinativen Tätigkeiten und grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der Wettbewerbsregulierung
*Koordinationsfähigkeit, besondere Eignung zur Menschenführung und zur Teamarbeit sowie Organisationstalent,
*Innovationsbereitschaft, Initiative, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
* gute Fremdsprachenkenntnisse
Im offensichtlichen Widerspruch zu den objektiv gestiegenen Anforderungen im laut Ausschreibung selbst unveränderten Aufgabengebiet wurden somit bei der nun abgeschlossenen Neuausschreibung des Schienen-Regulators die „Voraussetzungen der Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion“ deutlich heruntergestuft!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a. angesichts der zunehmenden rechtlichen Komplexität der Regulierung des Eisenbahnwesens, wie sie offensichtlich u.a. in der Beschäftigung zahlreicher teurer einschlägiger externer Gutachter durch Sie und ihren Staatssekretär seit 2003 zum Ausdruck kommt,
b. angesichts der zunehmenden volks- und betriebswirtschaftlichen Relevanz der dem Schienen-Regulator zugeordneten Aufgaben und seiner Entscheidungen
den gegenüber 1999 erfolgten Verzicht auf die Bewerbungsvoraussetzung eines abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiums für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im einzelnen?
a. bei den Kenntnissen auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Verkehrspolitik,
b. bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Schienenverkehrs,
c. bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des Schienenverkehrsmarktes,
d. bei den Kenntnissen auf dem Gebiet des Trassenmanagements,
e. bei den Kenntnissen auf dem Gebiet insbesondere der einschlägigen EU-Normierungen und –Konzepte
f. bei den Erfahrungen mit koordinativen Tätigkeiten
g. bei den Kenntnisse auf dem Gebiet der Wettbewerbsregulierung
h. bei der Koordinationsfähigkeit,
i. bei der besonderen Eignung zur Menschenführung und zur Teamarbeit sowie Organisationstalent,
j. bei Innovationsbereitschaft, Initiative, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
k. bei den Fremdsprachenkenntnissen
jeweils bestgereihter der BewerberInnen, bzw. wenn nein, an welcher Stelle der BewerberInnen war der zum Zug gekommene Kandidat jeweils im einzelnen gereiht?