2506/J XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „WTO gegen Geographische Herkunftsangaben bei Lebensmitteln"

BBC online zufolge hat die World Trade Organisation (WTO) dem Vernehmen nach schon
intern gegen die Europäische Union entschieden, wonach der Markenschutz von Lebens- und
Genussmitteln aus berühmten europäischen Regionen eben nicht zulässig sei (d. s.
Geographische Herkunftsangaben).

Davon betroffen sind etwa Beaujolais-, Chianti- und Rioja-Weine, Feta-Schafskäse,
Parmaschinken, Stilton- und Roquefort-Käse ebenso wie die alkoholischen Getränke Cognac,
Sherry und Grappa.

Insgesamt sind nach Presseberichten 41 aus Sicht der EU schützenswerte
Produktbezeichnungen vorgebracht worden.

Die endgültige Entscheidung soll erst 2005 getroffen werden. Sollte das Urteil gegen die EU
ausfallen, dürfen Hersteller in aller Welt mit den berühmtesten Regionsnamen Europas
werben - Qualität spielt dabei scheinbar keine Rolle!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Ist der BBC-Bericht bzw. Associated-Press-Bericht richtig, dass die WTO ein
diesbezügliches Verfahren gegen die EU führt?

2.              Wie ist der Stand dieses Verfahrens? Wann kann eine Entscheidung erwartet werden?

 


3.                    Wie wurde bzw. wird von der WTO dieser Verfahren gegenüber der EU und den
Mitgliedsstaaten begründet?

4.                    In wie weit ist Österreich in diesen Verfahren eingebunden? Wurde Österreich durch
die EU konsultiert?

5.             Wenn ja, welche Stellungnahme wurde von Österreich abgegeben?

6.                    Welche Österreichischen Produkte bzw. geschützte geographischen Herkunftsangaben
wären von einer derartigen Entscheidung betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung)?