2506/J XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „WTO gegen Geographische Herkunftsangaben bei Lebensmitteln"
BBC
online zufolge hat die World Trade Organisation (WTO) dem Vernehmen nach schon
intern gegen die Europäische Union
entschieden, wonach der Markenschutz von Lebens- und
Genussmitteln aus berühmten europäischen Regionen eben nicht zulässig
sei (d. s.
Geographische Herkunftsangaben).
Davon
betroffen sind etwa Beaujolais-, Chianti- und Rioja-Weine, Feta-Schafskäse,
Parmaschinken, Stilton- und Roquefort-Käse
ebenso wie die alkoholischen Getränke Cognac,
Sherry und Grappa.
Insgesamt sind nach Presseberichten 41 aus Sicht der EU
schützenswerte
Produktbezeichnungen
vorgebracht worden.
Die endgültige Entscheidung soll erst 2005 getroffen
werden. Sollte das Urteil gegen die EU
ausfallen, dürfen
Hersteller in aller Welt mit den berühmtesten Regionsnamen Europas
werben - Qualität spielt dabei scheinbar keine Rolle!
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Ist der BBC-Bericht bzw. Associated-Press-Bericht
richtig, dass die WTO ein
diesbezügliches
Verfahren gegen die EU führt?
2.
Wie ist der Stand dieses Verfahrens? Wann kann eine
Entscheidung erwartet werden?
3.
Wie wurde bzw. wird von der WTO dieser Verfahren
gegenüber der EU und den
Mitgliedsstaaten
begründet?
4.
In wie weit ist Österreich in diesen Verfahren
eingebunden? Wurde Österreich durch
die EU konsultiert?
5.
Wenn
ja, welche Stellungnahme wurde von Österreich abgegeben?
6.
Welche Österreichischen Produkte bzw. geschützte
geographischen Herkunftsangaben
wären von einer
derartigen Entscheidung betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung)?