2510/J XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Versagen bei der Führung des Ressorts
Es fällt seit Jahren
unangenehm auf, dass das BMVIT wesentlichen Aufgaben nicht bzw. verspätet und
nur mit unzureichender Qualität nachkommt.
Seit Jahren wird zur
Ermöglichung rechtsstaatlicher Verfahren die Forderung nach Erstellung einer
Eisenbahnbau- und Betriebsordnung gestellt, an der Novellierung der
Eisenbahnkreuzungsverordnung werkt das BMVIT rekordverdächtig lange und
erfolglos, die Sanierung der vom VwGH aufgrund von Verfahrensmängeln
aufgehobenen Bescheide zum Lainzer Tunnel hat über 3 Jahre gedauert. Alles in
allem sind die Leistungen des BMVIT besonders im Eisenbahnbereich weithin als
unzureichend zu qualifizieren.
Zahlreiche Berichte
des Rechnungshofes mit massiven Mängellisten haben nicht dazu ausgereicht, die
Qualität der Arbeit auf ein für die SteuerzahlerInnen zumutbares Niveau zu
heben. Lediglich durch Kompetenzverlagerungen kam es in diesen Bereichen zu
spürbaren Veränderungen.
Gleichzeitig wird
Steuergeld für finanzielle Zuwendungen an Spitzenbeamten eingesetzt. Nach wie
vor werden Ressortbedienstete als „Staatskommissäre“ mit finanziellen
Zuwendungen auf Kosten der SteuerzahlerInnen „belohnt“, obwohl deren
Dienstverträge bereits eine Abgeltung möglicher Mehr„leistungen“ vorsehen und
die „Tätigkeit“ als Staatskommissär damit bereits ein erstes Mal mehr als
ausreichend abgegolten ist. Da Staatskommissäre auch kein persönliches Risiko
tragen, ist es nicht einzusehen, tausende Euro als Zusatzeinkommen (ohne
verwertbare Gegenleistung) zu verschwenden, da dies schließlich zulasten der
SteuerzahlerInnen erfolgt. Daß nach wie vor vom Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie Mitarbeiter des Ministeriums als Staatskommissäre
benannt werden, könnte von der Öffentlichkeit als fortgesetzte Verschwendung von
Steuergeldern wahrgenommen werden und wäre daher dringend zu überdenken.
Bei weiteren, noch
fragwürdigeren Vorgängen gehen wir jedoch davon aus, dass Sie nicht darüber
informiert sind und diese aus diesem Grunde noch nicht abgestellt haben.
Allerdings erlauben die im Folgenden angeführten Sachverhalte Einblicke in die
offenbar völlig fehlende Führung des Ressorts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Im
Jahr 2004 erschien das Buch „Vom Teufelswerk zum Weltkulturerbe, 150 Jahre
Semmeringbahn“, ISBN 3-901407-73-1. Im regulären Verkauf, z.B. bei der
Ausstellung "150 Jahre Semmeringbahn" bis 1. November 2004, wurden nicht allzu viele Exemplare
verkauft.
1. Können Sie ausschließen, dass die SCHIG, die
im Eigentum des Bundes steht und diesem auch im Rahmen ihrer gesetzlich
gedeckten Tätigkeit beträchtliche Kosten verursacht, dieses Buch in großer
Stückzahl angekauft hat? Wenn nein: Welche Informationen liegen Ihnen zu diesem
Vorgang vor?
2. Können Sie ausschließen, dass einem der
Herausgeber des Buches, der zugleich Aufsichtsrat der SCHIG und Beamter des
BMVIT ist, durch diesen „Großeinkauf“ der SCHIG ein (weiteres) Zusatzeinkommen
entstanden ist?
3. Können Sie ausschließen, dass dieses möglichen
Zusatzeinkommen für einen Aufsichtsrat der SCHIG bei der Zuerkennung
leistungsabhängiger Komponenten der Entlohnung von SCHIG-Vorständen ein Rolle
gespielt hat, wenn ja, auf welcher Grundlage?
4. In welchen beiden Jahren wurde zuletzt die leistungsabhängige
Komponente der Entlohnung der SCHIG-Vorstände nicht zuerkannt?
5. In welcher Funktion und Organisationseinheit
war der derzeitige Leiter der Revision des BMVIT zuvor in Ihrem Haus tätig?
6. Waren in dieser Organisationseinheit Ihres Hauses
auch als Aufsichtsräte der SCHIG fungierende BeamtInnen tätig, und wenn ja,
welche Konsequenzen werden Sie daraus hinsichtlich der Aufklärung der
dargestellten Vorgänge ziehen?
7. Wie stehen Sie zur Annahme von Geschenken und
Vergünstigungen durch RessortmitarbeiterInnen, welche Regelungen werden dazu in
Ihrem Haus angewandt?
8. Bis wann werden Sie für transparente, saubere
und unverfilzte Strukturen in Ihrem Verantwortungsbereich sorgen und dadurch
mögliche Vorgänge zulasten der SteuerzahlerInnen wirksam verhindern?