2510/J XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Versagen bei der Führung des Ressorts

 

 

                            

Es fällt seit Jahren unangenehm auf, dass das BMVIT wesentlichen Aufgaben nicht bzw. verspätet und nur mit unzureichender Qualität nachkommt.

 

Seit Jahren wird zur Ermöglichung rechtsstaatlicher Verfahren die Forderung nach Erstellung einer Eisenbahnbau- und Betriebsordnung gestellt, an der Novellierung der Eisenbahnkreuzungsverordnung werkt das BMVIT rekordverdächtig lange und erfolglos, die Sanierung der vom VwGH aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehobenen Bescheide zum Lainzer Tunnel hat über 3 Jahre gedauert. Alles in allem sind die Leistungen des BMVIT besonders im Eisenbahnbereich weithin als unzureichend zu qualifizieren.

 

Zahlreiche Berichte des Rechnungshofes mit massiven Mängellisten haben nicht dazu ausgereicht, die Qualität der Arbeit auf ein für die SteuerzahlerInnen zumutbares Niveau zu heben. Lediglich durch Kompetenzverlagerungen kam es in diesen Bereichen zu spürbaren Veränderungen.

 

Gleichzeitig wird Steuergeld für finanzielle Zuwendungen an Spitzenbeamten eingesetzt. Nach wie vor werden Ressortbedienstete als „Staatskommissäre“ mit finanziellen Zuwendungen auf Kosten der SteuerzahlerInnen „belohnt“, obwohl deren Dienstverträge bereits eine Abgeltung möglicher Mehr„leistungen“ vorsehen und die „Tätigkeit“ als Staatskommissär damit bereits ein erstes Mal mehr als ausreichend abgegolten ist. Da Staatskommissäre auch kein persönliches Risiko tragen, ist es nicht einzusehen, tausende Euro als Zusatzeinkommen (ohne verwertbare Gegenleistung) zu verschwenden, da dies schließlich zulasten der SteuerzahlerInnen erfolgt. Daß nach wie vor vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mitarbeiter des Ministeriums als Staatskommissäre benannt werden, könnte von der Öffentlichkeit als fortgesetzte Verschwendung von Steuergeldern wahrgenommen werden und wäre daher dringend zu überdenken.

 

Bei weiteren, noch fragwürdigeren Vorgängen gehen wir jedoch davon aus, dass Sie nicht darüber informiert sind und diese aus diesem Grunde noch nicht abgestellt haben. Allerdings erlauben die im Folgenden angeführten Sachverhalte Einblicke in die offenbar völlig fehlende Führung des Ressorts.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Im Jahr 2004 erschien das Buch „Vom Teufelswerk zum Weltkulturerbe, 150 Jahre Semmeringbahn“, ISBN 3-901407-73-1. Im regulären Verkauf, z.B. bei der Ausstellung "150 Jahre Semmeringbahn"  bis 1. November 2004, wurden nicht allzu viele Exemplare verkauft.

 

1.      Können Sie ausschließen, dass die SCHIG, die im Eigentum des Bundes steht und diesem auch im Rahmen ihrer gesetzlich gedeckten Tätigkeit beträchtliche Kosten verursacht, dieses Buch in großer Stückzahl angekauft hat? Wenn nein: Welche Informationen liegen Ihnen zu diesem Vorgang vor?

 

2.      Können Sie ausschließen, dass einem der Herausgeber des Buches, der zugleich Aufsichtsrat der SCHIG und Beamter des BMVIT ist, durch diesen „Großeinkauf“ der SCHIG ein (weiteres) Zusatzeinkommen entstanden ist?

 

3.      Können Sie ausschließen, dass dieses möglichen Zusatzeinkommen für einen Aufsichtsrat der SCHIG bei der Zuerkennung leistungsabhängiger Komponenten der Entlohnung von SCHIG-Vorständen ein Rolle gespielt hat, wenn ja, auf welcher Grundlage?

 

4.      In welchen beiden Jahren wurde zuletzt die leistungsabhängige Komponente der Entlohnung der SCHIG-Vorstände nicht zuerkannt?

 

5.      In welcher Funktion und Organisationseinheit war der derzeitige Leiter der Revision des BMVIT zuvor in Ihrem Haus tätig?

 

6.      Waren in dieser Organisationseinheit Ihres Hauses auch als Aufsichtsräte der SCHIG fungierende BeamtInnen tätig, und wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus hinsichtlich der Aufklärung der dargestellten Vorgänge ziehen?

 

7.      Wie stehen Sie zur Annahme von Geschenken und Vergünstigungen durch RessortmitarbeiterInnen, welche Regelungen werden dazu in Ihrem Haus angewandt?

 

8.      Bis wann werden Sie für transparente, saubere und unverfilzte Strukturen in Ihrem Verantwortungsbereich sorgen und dadurch mögliche Vorgänge zulasten der SteuerzahlerInnen wirksam verhindern?