2511/J XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft - Entwicklung der
Gewerbeberechtigung"
In
der AB 1994/XXII.GP vom 07.09.2004 haben Sie u.a. nachstehende Stellungsnahme
zur
„Entwicklung der Schattenwirtschaft"
abgegeben.
„Ihr Vorschlag, wegen illegaler Beschäftigung die
Gewerbeberechtigung zu entziehen, ist
bereits seit 1993 realisiert: Gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
haben die
Kontrollbehörden
die Befugnis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter
unerlaubter Beschäftigung von Ausländern zu
beantragen. Sie haben auch Parteistellung im
Verfahren vor den Gewerbebehörden, ebenso ist der Bundesminister für Wirtschaft
und
Arbeit berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind und
nicht den Entzug
der Gewerbeberechtigung aussprechen, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
zu
erheben.
Gegen Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer
ungesetzlich beschäftigen, z.B. ohne
erforderliche
Beschäftigungsbewilligung oder ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Lohn-
oder Arbeitsbedingungen, kann weiters mit
einer Klage gemäß § 1 UWG auf Unterlassung
und Schadenersatz vorgegangen werden.
Diese
gesetzlichen Maßnahmen haben auch zu einer Steigerung der Effektivität der
Kontrolle
der illegalen Ausländerbeschäftigung geführt. Ich sehe daher derzeit keine
Notwendigkeit für
weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung
der illegalen Beschäftigung von
ausländischen Arbeitskräften."
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Anträge nach § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden 2000,
2001, 2002, 2003
und 2004 von den Kontrollbehörden oder anderen Behörden gestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
2.
Welche
Branchen (bzw. Gewerbe) waren von diesen Anträgen betroffen (Auflistung
auf Branchen und Jahre)?
3.
Wie viele Verfahren wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 deswegen geführt
(Aufschlüsselung auf
Jahre, Branchen und Bundesländer)?
4.
Wie viele dieser Verfahren wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
eingestellt
(Aufschlüsselung auf
Jahre, Branchen und Bundesländer)?
5.
In wie vielen Fällen wurde 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 deswegen die
Gewerbeberechtigung
rechtskräftig entzogen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
6.
In wie vielen Fällen haben Sie 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 Beschwerde an den
VwGH erhoben
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
7.
Wie
viele Verfahren nach § 1 UWG auf Unterlassung und Schadenersatz wurden
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 diesbezüglich geführt?
8.
Wann
liegt nach Lehre und Rechtssprechung wiederholte unerlaubte Beschäftigung
von Ausländern vor?