2511/J XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft - Entwicklung der

Gewerbeberechtigung"

In der AB 1994/XXII.GP vom 07.09.2004 haben Sie u.a. nachstehende Stellungsnahme zur
„Entwicklung der Schattenwirtschaft" abgegeben.

„Ihr Vorschlag, wegen illegaler Beschäftigung die Gewerbeberechtigung zu entziehen, ist
bereits seit 1993 realisiert: Gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes haben die
Kontrollbehörden die Befugnis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter
unerlaubter Beschäftigung von Ausländern zu beantragen. Sie haben auch Parteistellung im
Verfahren vor den Gewerbebehörden, ebenso ist der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind und nicht den Entzug
der Gewerbeberechtigung aussprechen, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu
erheben.

Gegen Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer ungesetzlich beschäftigen, z.B. ohne
erforderliche Beschäftigungsbewilligung oder ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Lohn-
oder Arbeitsbedingungen, kann weiters mit einer Klage gemäß § 1 UWG auf Unterlassung
und Schadenersatz vorgegangen werden.

Diese gesetzlichen Maßnahmen haben auch zu einer Steigerung der Effektivität der Kontrolle
der illegalen Ausländerbeschäftigung geführt. Ich sehe daher derzeit keine Notwendigkeit für
weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von
ausländischen Arbeitskräften."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.        Wie viele Anträge nach § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurden 2000,

2001, 2002, 2003 und 2004 von den Kontrollbehörden oder anderen Behörden gestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

 


2.                  Welche Branchen (bzw. Gewerbe) waren von diesen Anträgen betroffen (Auflistung
auf Branchen und Jahre)?

3.                                      Wie viele Verfahren wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 deswegen geführt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Branchen und Bundesländer)?

4.                                      Wie viele dieser Verfahren wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 eingestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre, Branchen und Bundesländer)?

5.                                      In wie vielen Fällen wurde 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 deswegen die
Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

6.                                      In wie vielen Fällen haben Sie 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Beschwerde an den
VwGH erhoben (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.                                      Wie viele Verfahren nach § 1 UWG auf Unterlassung und Schadenersatz wurden
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 diesbezüglich geführt?

8.                                      Wann liegt nach Lehre und Rechtssprechung wiederholte unerlaubte Beschäftigung
von Ausländern vor?