2513/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Nachtflüge Hörsching

 

 

 

 

 

 

Bereits Ende der 90er Jahre beantragte der Blue Danube Airport in Linz Hörsching eine Ausweitung der Betriebszeiten. Dies wurde 1999 aus gesundheitlichen Gründen von Seiten des Ressorts abgewiesen. Nach der Aufhebung des abschlägigen Bescheids ließ Ihr Ressort weitere wirtschaftliche, lärmtechnische und medizinische Gutachten erstellen und erließ auf dieser Basis einen positiven Bescheid, nach dem nun vier Nachtflüge (vierlärmarme Flugzeuge zwischen 23.00 und 5.30 Uhr) gestattet sind. Und dies angesichts der Tatsache, dass das Frachtvolumen des Flughafens von 5000 auf 750 Tonnen zurückgegangen ist.

 

Die betroffenen AnrainerInnen und Gemeinden fühlen sich nicht nur in ihrer Lebensqualität und betroffen, sondern auch in ihren Rechten eingeschränkt. Da es sich bei den zusätzlichen Flugbewegungen um zivile Transporte handelt, gelten nach Ansicht der Betroffenen nicht die anrainerfeindlichen Regelungen von Militärflughäfen, sondern besteht ein Recht auf Parteienstellung und Hörung der AnrainerInnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.              Mit welcher zahlenmäßigen Argumentation beantragte die Flughafengesellschaft eine Aufhebung des Nachtflugverbots?

 

2.              Aus welchen Gründen kann nicht mit den üblichen Gründen das Auslangen gefunden werden?

 

3.              Warum erfolgte keine Anhörung der AnrainerInnen?

 

4.              Aus welchen Gründen wurde die betroffenen Gemeinden nicht in das Verfahren einbezogen?

 

5.              In welcher Hinsicht können Sie, obwohl es sich um zivile Flugbewegungen handelt, die Rechtsregelungen für Militärflughäfen anwenden?

 

6.              Wie erklären Sie sich, dass trotz massiv rückläufigen Frachtvolumens eine Aufhebung des Nachtflugverbots erfolgen konnte?

 

7.              Worin unterscheiden sich die Gutachten, die vor 1999 gegen eine Bewilligung herangezogen wurden von denen, die derzeit den Ausschlag für eine Bewilligung gaben (detaillierte Angabe von wirtschaftlichen, lärmtechnischen und medizinischen Gründen)?

 

8.              In welcher Form gedenken Sie auf die AnrainerInnen Rücksicht zu nehmen?

 

9.              Werden Sie den Betroffenen und den Gemeinden Parteienstellung einräumen? Wenn nicht, warum nicht?