2514/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Gifttest an Mäusen zur Bestimmung von Muscheltoxinen

 

Muscheln filtern Plankton und können daher Algentoxine enthalten, die durch den Verzehr beim Menschen zu verschiedenen, zum Teil tödlichen Vergiftungen führen können. In Österreich untersucht das Institut für Lebensmitteluntersuchungen bei der AGES die am österreichischen Markt befindlichen Muschelproben auf Basis der EU-Richtlinie 91/492/EWG. Aufgrund der in Österreich geltenden Rechtsbestimmungen sind bei der Anfechtung der Untersuchungsergebnisse Tierversuche durchzuführen. Diese Tierversuche sind besonders grausam: Mäusen wird ohne Betäubung Muschelextrakt in den Bauch gespritzt. Anhand des Todeskampfes der Tiere wird berechnet, wie hoch die Konzentration des Muschelgiftes ist. Da einige der Gifte Lähmungen verursachen, können die Tiere einen qualvollen Erstickungstod erleiden, der sich auf 24 Stunden hinziehen kann. Die Charge wird verworfen, wenn 2 von 3 Tieren innerhalb von  24 Stunden sterben.

 

Es ist wissenschaftlich belegt, dass der o.a. grausame Tierversuch weder aussagekräftig noch zuverlässig ist. So reagieren etwa Mäuse aus verschiedenen Stämmen unterschiedlich auf die Gifte, was eine Übertragung auf den Menschen äußerst problematisch erscheinen lässt.

 

In Deutschland ist dieser Tierversuch seit Ende der achtziger Jahre durch ein chemisches Analyseverfahren ersetzt worden. Mit diesem chemischen Verfahren wurden wiederholt Muschelpartien als gesundheitsgefährdend identifiziert und aus dem Verkehr genommen, die im Ursprungsland mit dem Tierversuch als ungefährlich eingestuft wurden. Damit wird in Deutschland VerbraucherInnenschutz mit tierversuchsfreien Verfahren besser oder zumindest gleichwertig gewährleistet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Stimmt es, dass in Österreich die o.a. grausamen Tierversuche an Mäusen immer noch durchgeführt werden?

 

2.             Wie viele derartiger Versuche an Mäusen wurden in den letzten fünf Jahren in Österreich durchgeführt, wie viele Tiere wurden dazu verwendet, wie viele „verbraucht“ und was war das Ergebnis dieser Untersuchungen?

 

 

3.             Ist daran gedacht, diese Versuche wie in Deutschland durch tierversuchsfreie Verfahren zu ersetzen und wenn nein, warum nicht?

 

4.             Wie rechtfertigen Sie die Übertragung der Testergebnisse auf den Menschen, obwohl es Belege dafür gibt, dass diese Tierversuche nicht aussagekräftig sind?

 

5.             Was werden Sie auf EU-Ebene dagegen unternehmen, dass die EU-Richtlinie 91/492 den Gifttest verbindlich vorschreibt, obwohl international anerkannte Ersatzmethoden existieren und nach EU-Richtlinie 86/609 Tierversuche nicht vorgenommen werden dürfen, wenn der Zweck auch auf andere Weise erreicht werden kann?

 

6.             Durch welche Maßnahmen werden Sie sich für die beschleunigte Anerkennung von bereits entwickelten und die strikte Anwendung von „validierten“ Ersatzmethoden zum Tierversuch bei den zuständigen Behörden auf EU-Ebene einsetzen?

 

7.             Durch welche Maßnahmen werden Sie im Sinne des § 17 Tierversuchsgesetz Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch verstärkt fördern?

 

8.             Wann werden Sie – entsprechend dem 4-Parteien-Entschließungsantrag vom Dezember 2004 - dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz mit der Zielsetzung eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen vorlegen?

 

9.             Durch welche Initiativen werden sie sich für den Aufbau und permanenten Ausbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen einsetzen?

 

10.        Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um mit den validierenden Einrichtungen wie ECVAM und OECD verstärkt zu kooperieren?