2515/J XXII. GP
Eingelangt am 25.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Wie aus einem mir zugesandten Schreiben hervorgeht, ist die Tabak Trafik 1140 Wien, Linzerstraße 281, mit 1.7.04 neu vergeben worden.
In dem Schreiben heißt es:
“ Frau P. hat sich gebrüstet, ohne nennenswerte Behinderung zu der Trafik gekommen zu sein. Es war lediglich erforderlich dem Arzt Dr. S. € 3000,-- zu geben und schon hatte sie eine Behinderung von 70 %. Nachdem ich diesbezüglich eine Anzeige beim Bundessozialamt gemacht habe, wurde Dr. S., nach Aussagen von Fr. Dr. T) sofort seiner Ämter enthoben und ihm auch der Zutritt zur Monopolverwaltung verwehrt.
Frau P. musste daraufhin ein neuerliches Gutachten beibringen. Dies wurde von einem von Dr. S. bekannten Arzt erstellt. Dann wurde dieses Gutachten nach Graz zur Feststellung des Grades der Behinderung gesandt. Ein Gutachten des Bundessozialamtes wurde nicht durchgeführt. Angeblich liegt aber nur eine Behinderung von 30% vor“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja: Wie wurde diese Trafikvergabe an Frau P. jetzt begründet?
Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit Trafiken nur mehr an
tatsächlich bezugsberechtigte Personen vergeben werden?
Wenn ja: Wie werden Sie in diesen Fällen vorgehen?
Wenn nein: Können Sie ausschließen, dass es nicht noch weitere solcher Fälle gibt?
Wenn ja: Welche Schritte wurden Ihrerseits diesbezüglich unternommen?