2515/J XXII. GP

Eingelangt am 25.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Trafikvergabe

 

Wie aus einem mir zugesandten Schreiben hervorgeht, ist die Tabak Trafik  1140 Wien,  Linzerstraße 281, mit 1.7.04 neu vergeben worden.

In dem Schreiben heißt es:

“ Frau P. hat sich gebrüstet, ohne nennenswerte Behinderung zu der Trafik gekommen zu sein. Es war lediglich erforderlich dem Arzt Dr. S. € 3000,-- zu geben und schon hatte sie eine Behinderung von 70 %. Nachdem ich diesbezüglich eine Anzeige beim Bundessozialamt gemacht habe, wurde Dr. S., nach Aussagen von Fr. Dr. T) sofort seiner Ämter enthoben und ihm auch der Zutritt zur Monopolverwaltung verwehrt.

Frau P. musste daraufhin ein neuerliches Gutachten beibringen. Dies wurde von einem von Dr. S. bekannten Arzt erstellt. Dann wurde dieses Gutachten nach Graz zur Feststellung des Grades der Behinderung gesandt. Ein Gutachten des Bundessozialamtes wurde nicht durchgeführt. Angeblich liegt aber nur eine Behinderung von 30% vor“.   

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist Ihnen dieser Fall bereits bekannt?

Wenn ja: Wie wurde diese Trafikvergabe an Frau P. jetzt begründet?

Wenn nein: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit Trafiken nur mehr an

             tatsächlich bezugsberechtigte Personen vergeben werden?

 

  1. Sind Ihnen noch weitere Trafikvergaben, die nicht „korrekt“ abgewickelt wurden bekannt?

Wenn ja: Wie werden Sie in diesen Fällen vorgehen?

Wenn nein: Können Sie ausschließen, dass es nicht noch weitere solcher Fälle gibt?

 

  1. Wurde Ihnen von Seiten des Bundessozialamtes die Causa Dr. S. bekannt gemacht?

Wenn ja: Welche Schritte wurden Ihrerseits diesbezüglich unternommen?

 

  1. Welche Möglichkeiten werden Sie ergreifen, dass es nicht auch in Zukunft zu solchen angeblich „dubiosen“ Trafikvergaben kommt?