2521/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit.

Im April 2004 wurde die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit der Europäischen
Union (Richtlinie 2004/49/EG) beschlossen. In dieser Richtlinie werden die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren
eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit zu
treffen.

Die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit muss daher bis April 2006 auch in
Österreich umgesetzt sein. Die Vorbereitungen dafür müssten im
Verkehrsministerium somit schon in vollem Gange sein.

In der Vergangenheit war es leider immer wieder üblich, Reformmaßnahmen im
Eisenbahnbereich (z.B. das Bundesbahngesetz oder Eisenbahngesetz) ohne
ausreichende Diskussion und Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung
zuzuführen, oftmals sogar ohne Begutachtungsverfahren für die entsprechenden
Gesetzesentwürfe.

Bei der Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit, die wesentliche
Weichenstellungen für das Sicherheitsniveau der Eisenbahnen in Österreich
bewirken soll, wäre eine überhastete Vorgangsweise und eine Umsetzung Fünf
vor Zwölf (womöglich auch noch im Wege über Initiativanträge der
Regierungsfraktionen) unverantwortlich. Es wäre daher erforderlich, die
bisherigen Überlegungen des Verkehrsministeriums zur Umsetzung der Richtlinie
bekannt zu geben, damit der Diskussionsprozess über eine geeignete Umsetzung
in Österreich rechtzeitig begonnen werden kann.

Die Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.       Die Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit hat bis April
2006 zu erfolgen. Welcher Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie
(Entscheidung der grundsätzlichen Fragen, Erstellung eines Konzepts,


Vorlage eines Gesetzesentwurfs für das Begutachtungsverfahren,
Auswertung und Diskussion der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens,
Vorlage an das Parlament, Beschlüsse der gesetzgebenden Organe)
wurde seitens des Verkehrsministeriums getroffen? Welche Termine
wurden für die einzelnen Schritte festgelegt, damit die von der
Europäischen Union vorgeschriebene Umsetzung bis April 2006
sichergestellt ist?

2.                                   Die Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit hat
grundsätzlich in Abstimmung mit den betroffenen Organisationen und
Interessensvertretungen zu erfolgen. Welche Vorgespräche wurden mit
diesen Stellen bereits geführt und welche Ergebnisse haben diese
Gespräche erbracht? Welche Inhalte werden auf Grund der Ergebnisse
dieser Gespräche in die neuen österreichischen Regelungen
aufgenommen werden?

3.                                   Die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit gestattet es den
Mitgliedstaaten, einzelne Schienensysteme von den Maßnahmen zur
Durchführung der Richtlinie auszunehmen, z.B. Untergrundbahnen,
Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbahnen, funktional getrennte
Eisenbahnen für die Personenbeförderung oder Eisenbahnen in
Privateigentum für den eigenen Güterverkehr. Welche Eisenbahnen sollen
bei der Umsetzung der Richtlinie erfasst werden und welche Eisenbahnen
sollen bei der Umsetzung der Richtlinie ausgenommen werden? Welche
Überlegungen wurden dazu angestellt und welche Konzepte liegen dazu
vor?

4.                                   Die Richtlinie für die Eisenbahnsicherheit verlangt die Einrichtung einer
unabhängigen Sicherheitsbehörde, die auch das Verkehrsministerium sein
kann und die zukünftig auch die Sicherheitsbescheinigungen ausstellen
soll. Welche Überlegungen zur Errichtung und Organisation dieser Behörde
wurden bisher angestellt? Welches Konzept soll hier verfolgt werden? Wird
die Sicherheitsbehörde im Verkehrsministerium oder an einer anderen
Stelle eingerichtet werden?

5.                                   Die Eisenbahnsicherheitsrichtlinie verlangt, dass eine gerichtliche
Nachprüfbarkeit der Entscheidungen der Sicherheitsbehörde vorgesehen
werden muss. Wie wird diese Vorgabe umgesetzt werden?

6.                                   Die Eisenbahnsicherheitsrichtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten
verbindliche nationale Sicherheitsvorschriften festlegen und diese
veröffentlicht und zur Verfügung gestellt werden. Wie wird diese Vorgabe
umgesetzt? Welche Vorbereitungen wurden hierfür bereits getroffen?
Welcher Zeitplan wurde vom Verkehrsministerium für die Umsetzung der
nationalen Sicherheitsvorschriften festgelegt? Gibt es bereits Entwürfe für
diese nationalen Sicherheitsvorschriften?

 


7.                                  Bereits bis April 2005 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission alle
einschlägigen geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften unter Angabe
ihres Anwendungsbereiches notifizieren. Welche Vorschriften werden
seitens Österreichs notifiziert werden?

8.                                  Zur Sicherstellung der Einhaltung aller Maßnahmen verlangt die Richtlinie
für die Eisenbahnsicherheit Vorschriften für Sanktionen, die wirksam,
verhältnismäßig, nichtdiskriminierend und abschreckend sein müssen.
Welche Maßnahmen werden hier vorgesehen?