2522/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Familienhospizkarenz

 

Die Familienhospizkarenz gibt es nun schon seit Juli 2002. Nur wenige ÖsterreicherInnen nutzen die Möglichkeit, sterbende oder schwerstkranke Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

 

Es war ursprünglich auch seitens der Bundesregierung Evaluierung geplant. Nun liegen mit den Jahren 2003 und 2004 bereits zwei volle Vergleichsjahre vor, an denen die Entwicklung der Familienhospizkarenz gut nachvollzogen werden kann. Wir ersuchen nun um Auskunft darüber, wie sich die Inanspruchnahme in den letzten Jahren entwickelt hat.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Personen haben im Jahr 2003 und 2004 die Familienhospizkarenz in Anspruch genommen?

 

  1. Wie viele davon haben dies in Form einer vollen Karenzierung getan?

 

  1. Wie viele davon haben eine Herabsetzung der Arbeitszeit in Anspruch genommen?

 

  1. Wie viele davon haben die Lage der Arbeitszeit verändert?

 

  1. Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Sozial- und Pensionsversicherung der FamilienhospizkarenznehmerInnen im Jahr 2003?

 

  1. Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Sozial- und Pensionsversicherung der FamilienhospizkarenznehmerInnen im Jahr 2004?

 

  1. Wie viele Männer und wie viele Frauen nahmen die Familienhospizkarenz 2003 in Anspruch?

 

  1. Wie viele Männer und wie viele Frauen nahmen die Familienhospizkarenz 2004 in Anspruch?

 

  1. Wie lange war die durchschnittliche Dauer der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz?

 

  1. Es war eine Evaluierung der Familienhospizkarenz in Planung, ist es hier schon zu einer Vergabe dieser Studie gekommen?