2549/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Quersubventionierung öffentlicher Schulen durch Schulen in freier Trägerschaft

 


Durch den Finanzausgleich ist geregelt, dass die Bundesländer für PflichtschülerInnen in ihrem Gebiet LehrerInnen zugeteilt erhalten bzw. die Kosten für sie abgegolten werden. Das SchülerInnen-LehrerInnen-Verhältnis ist je nach Schultyp unterschiedlich. Im Volksschulbereich wird den Ländern zur Zeit pro 14,5 SchülerInnen ein Dienstposten abgegolten, im Hauptschulbereich pro 10 SchülerInnen und im Sonderschulbereich pro 3,2 SchülerInnen.

Die Bestimmungen des Finanzausgleichs legen die Vermutung nahe, dass die Abgeltung auch für SchülerInnen erfolgt, die Schulen in freier Trägerschaft (Waldorfschulen, Alternativschulen, Montessorischulen, etc.) besuchen. Im Gegensatz zu den katholischen Privatschulen werden diesen Schulen die Personalkosten aber nicht ersetzt. Die öffentlichen Förderungen, insbesondere durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur waren in den letzten Jahren stark rückläufig. Zur Zeit erhalten diese Schulen unter Einbeziehung aller Förderungen zwischen 0 und 25 % ihrer Kosten über öffentliche Mittel abgegolten. Der Großteil muss durch Elternbeiträge aufgebracht werden.

Wenn die Länder tatsächlich für alle Volks-, Haupt- und SonderschülerInnen des Bundeslandes Abgeltungen erhalten, würde das öffentliche Schulsystem sogar durch Schulen in freier Trägerschaft quersubventioniert. Die Länder würden dann nämlich bei etwa 4000 SchülerInnen an solchen Schulen mehrere hundert Dienstposten abgegolten erhalten, sie aber nur im öffentlichen Schulsystem einsetzen. Die Eltern von SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft kämen doppelt zum Handkuss: Einerseits finanzieren sie über ihre Steuerleistungen das öffentliche Schulsystem mit, andererseits müssen sie monatliche Kostenbeiträge von ca. 300 Euro pro Kind aufbringen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Schülerzahlen werden für die jährlichen Abgeltungen der LandeslehrerInnen herangezogen?

1 a) Sind darin die SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft eingerechnet?

1 b) Wenn nein, warum nicht?

1 c) Wenn nein, haben die Länder die Möglichkeit die SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft mit einzuberechnen und den Schulen diese Gelder zukommen zu lassen?

1 d) Wenn ja, erhalten die Bundesländer dann zusätzliche LehrerInnen für öffentliche Schulen?

2. Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage, damit die Bundesländer die so lukrierten Gelder auch den Schulen in freier Trägerschaft zukommen lassen können.

3. Wie hoch waren die Förderungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Schulen in freier Trägerschaft in den Jahren 2000 bis 2004, aufgeschlüsselt nach „Bund der freien Waldorfschulen in Österreich“, „Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik“, „Netzwerk – Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen“, „Österreichische Montessori Gesellschaft“ und gegebenenfalls anderen Dachverbänden.

4. Welche Förderung ist für das Jahr 2005 aufgeschlüsselt nach „Bund der freien Waldorfschulen in Österreich“, „Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik“, „Netzwerk – Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen“, „Österreichische Montessori Gesellschaft“ und gegebenenfalls anderen Dachverbänden vorgesehen.