2549/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Quersubventionierung öffentlicher Schulen durch Schulen in freier Trägerschaft
Durch den Finanzausgleich ist geregelt, dass die Bundesländer für
PflichtschülerInnen in ihrem Gebiet LehrerInnen zugeteilt erhalten bzw. die
Kosten für sie abgegolten werden. Das SchülerInnen-LehrerInnen-Verhältnis ist
je nach Schultyp unterschiedlich. Im Volksschulbereich wird den Ländern zur
Zeit pro 14,5 SchülerInnen ein Dienstposten abgegolten, im Hauptschulbereich
pro 10 SchülerInnen und im Sonderschulbereich pro 3,2 SchülerInnen.
Die Bestimmungen des Finanzausgleichs legen die Vermutung nahe, dass die
Abgeltung auch für SchülerInnen erfolgt, die Schulen in freier Trägerschaft
(Waldorfschulen, Alternativschulen, Montessorischulen, etc.) besuchen. Im
Gegensatz zu den katholischen Privatschulen werden diesen Schulen die
Personalkosten aber nicht ersetzt. Die öffentlichen Förderungen, insbesondere
durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur waren in den
letzten Jahren stark rückläufig. Zur Zeit erhalten diese Schulen unter
Einbeziehung aller Förderungen zwischen 0 und 25 % ihrer Kosten über
öffentliche Mittel abgegolten. Der Großteil muss durch Elternbeiträge
aufgebracht werden.
Wenn die Länder tatsächlich für alle Volks-, Haupt- und SonderschülerInnen des
Bundeslandes Abgeltungen erhalten, würde das öffentliche Schulsystem sogar
durch Schulen in freier Trägerschaft quersubventioniert. Die Länder würden dann
nämlich bei etwa 4000 SchülerInnen an solchen Schulen mehrere hundert
Dienstposten abgegolten erhalten, sie aber nur im öffentlichen Schulsystem
einsetzen. Die Eltern von SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft kämen
doppelt zum Handkuss: Einerseits finanzieren sie über ihre Steuerleistungen das
öffentliche Schulsystem mit, andererseits müssen sie monatliche Kostenbeiträge
von ca. 300 Euro pro Kind aufbringen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Schülerzahlen werden für die
jährlichen Abgeltungen der LandeslehrerInnen herangezogen?
1 a) Sind darin die SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft eingerechnet?
1 b) Wenn nein, warum nicht?
1 c) Wenn nein, haben die Länder die Möglichkeit die SchülerInnen an Schulen in freier Trägerschaft mit einzuberechnen und den Schulen diese Gelder zukommen zu lassen?
1 d) Wenn ja, erhalten die Bundesländer dann zusätzliche LehrerInnen für öffentliche Schulen?
2. Wenn ja, gibt es eine gesetzliche Grundlage, damit die Bundesländer die so lukrierten Gelder auch den Schulen in freier Trägerschaft zukommen lassen können.
3. Wie hoch waren die Förderungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Schulen in freier Trägerschaft in den Jahren 2000 bis 2004, aufgeschlüsselt nach „Bund der freien Waldorfschulen in Österreich“, „Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik“, „Netzwerk – Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen“, „Österreichische Montessori Gesellschaft“ und gegebenenfalls anderen Dachverbänden.
4. Welche Förderung ist für das Jahr 2005 aufgeschlüsselt nach „Bund der freien Waldorfschulen in Österreich“, „Kuratorium für künstlerische und heilende Pädagogik“, „Netzwerk – Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen“, „Österreichische Montessori Gesellschaft“ und gegebenenfalls anderen Dachverbänden vorgesehen.