2551/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Wunschkennzeichen und Verkehrssicherungsfond“
Die ersten Wunschkennzeichen verloren
nach 15 Jahren ab September 2004 ihre Gültigkeit.
Als Stichtag für die Gültigkeitsdauer gilt das Datum der Reservierung. In der
AB/1320 vom
12.03.2004 konnte den
Fragestellern die Zahlen für 2004 bekannt gegeben werden.
Mit
der 23.KFG-Novelle wurden offene legislative Defizite im KFG hinsichtlich
Nichtverlängerung oder neuerliche Zuweisung
eines Wunschkennzeichens (Verlängerung)
beseitigt.
Zur
Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitfonds im Jahr 1989
geschaffen. Dieser Fonds ist im Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.
Der Fond
bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag
fließen 60
Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen
zugewiesen oder reserviert wurde. Die
diesbezüglichen Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr.
Innovation und
Technologie nachstehende Anfrage:
Anfrage
1)
Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2005 und 2006 jeweils
in welchem Monat ihr
Wunschkennzeichen
(Aufschlüsselung auf Monate und Bundesländer)?
2)
Welche
konkreten Informationsmaßnahmen wurden bis 31.12.2004
vorgenommen? Gab es diesbezügliche
Beschwerden? Wenn ja, welche?
3) Wie viele Fahrzeughalter haben
2004 ihr Wunschkennzeichen verlängert?
4)
Zu
wie vielen Strafverfahren oder sonstigen Maßnahmen (z.B. zwangsweise
Entziehung) kam es dabei wegen
Weiterverwendung des Wunschkennzeichens
trotz Auslaufens der Gültigkeit und Nichtverlängerung?
5)
In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Bestrafungen?
Welche Strafen nach
dem KFG wurden dabei
verhängt?
6) Welche Summe
befand sich mit Stichtag 31.12.2004 im Verkehrssicherheitsfond?
7)
Welche
Summe aus dem bei der Reservierung bzw. Verlängerung eines
Wunschkennzeichens zu entrichtenden Verkehrssicherheitsbeitrages wurde 2004
insgesamt an die Bundesländer abgeführt
(Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
8)
Mit
welchen Einnahmen rechnen Sie für 2005?
9)
Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen
Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?
10) Wenn ja, wie wurden diese Gelder
verwendet?
11)
Wann
war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine
widmungsgemäße Verwendung durch die Länder
erfolgt ist? Wie lautete das
Ergebnis?
12)
Welche Folgen hatte es für Bundesländer, welche
Bundesländer betraf dies?
Welche diese Gelder
nicht widmungsgemäß verwendeten?
13)
Wie hoch ist derzeit der o.g.
Verkehrssicherheitsbeitrag, wann erfolgte die letzte
Erhöhung und zwar in
welchem Ausmaß?
14)
Halten Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem
Verkehrssicherheitsbeitrag für
den
Verkehrssicherheitsfond für ausreichend?
15)
Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines
Verkehrssicherheitsbeitrages für
den
Verkehrssicherheitsfond bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG
1967 vorstellen?
16)
Können
Sie sich andere zusätzliche Einnahmenquellen für den
Verkehrssicherheitsfond vorstellen? Ist die
angekündigte Prüfung von
Vorschlägen auf Bundesebene bereits
abgeschlossen? Wenn ja, welches Ergebnis
liegt vor?
17)
Welche Vertreter welcher Organisationen bzw.
Institutionen befinden sich derzeit
in dem für die
Vergabe von Förderungen aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds zuständigen Beirat?
18)
Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des
Beirates in letzten Jahr zu
Veränderungen? Wenn
ja, in welcher Form?
19)
Wie
häufig bzw. wann kam es 2003 und 2004 zu Sitzungen dieses Beirates?
20)
Welche konkreten Förderungsentscheidungen gab es jeweils
bei diesen Sitzungen?
21)
Wer
ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?
22)
Kam es 2004 zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann
und aus welchem
Anlass?
23) Wie hoch waren 2004 die Kosten
dieses Beirates (Aufschlüsselung auf das Jahr)?
24)
Welche
Projekte wurden 2004 mit Mitteln aus dem Verkehrssicherheitsfonds
unterstützt bzw. finanziert (Detaillierte
Aufschlüsselung auf Projekte und Jahr)?
25) Wer waren die jeweiligen
Antragsteller?
26)
Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen
in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4
lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf das Jahr 2004)?
27)
Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen
in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4
lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf das Jahr 2004)?
28)
Wie
hoch waren die Beträge an öffentlichen Zuschüssen für 2003 und 2004 die
dem Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind?
29)
Wie lauteten die Forschungsaufträge 2004, die vom
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation
und Technologie bewilligt worden sind?
30)
Wie
hoch waren im Detail die finanziellen Mittel, die für die jeweiligen
Forschungsaufträge 2004 vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie bewilligt wurden?
31)
Welche Projekte wurden im Zusammenhang mit der Förderung
zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
für 2003 und 2004 bewilligt?
32)
Welches
Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die für 2005 geplant
sind und die, die 2005 begonnen werden?
Um welche Projekte handelt es sich dabei?
33)
Sind im Jahr 2003 und 2004 laufende Projekte bzw. die
Förderung dieser
eingestellt worden?
Wenn ja, warum?
34) In welchem finanziellen Ausmaß
wurden 2003 und 2004 Förderungen
zurückgefordert?