2552/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier,
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Verarbeitungsbetrieben in
Österreich"
In der AB 3268 XXI. GP wurde
über den Schlachthof Großharras bekannt, dass es dort u.a. auch
2001
Überprüfungen durch die Fremdenpolizei gab. Ergebnis war unter anderem, dass
etwa ein
Dutzend
illegal Beschäftigter aus der Tschechischen Republik und der Slowakei
vorgefunden
wurden,
die zu Protokoll gaben, dass sie unter unglaublichen Bedingungen zu einem
Schandlohn
arbeiten
mussten. Nicht genug damit, bei einer Nachschau nur drei Wochen später wurde in
diesem
Betrieb wiederum eine illegal Beschäftigte angetroffen.
Diese Informationen wurden später auch über andere
Schlachthöfe bestätigt. Besonders
problematisch ist die Beschäftigung nicht ausgebildeter und nicht deutsch
sprechender
SchwarzarbeiterInnen
in Verarbeitungsbetrieben, wo Fleischetikettierungen (Kennzeichnungen)
vorgenommen
werden müssen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Schlachthöfe (inkl.
Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetriebe) in Österreich wurden
durch
die KIAB oder sonstige Behörden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 überprüft
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2.
Welche Ergebnisse (z.B. Beanstandungen) ergaben diese
Überprüfungen? Welche Sanktionen
wurden ausgesprochen? Wie viele so genannte SchwarzarbeiterInnen wurden dabei
angetroffen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und Bundesländer)?
3. Wie lange
waren diese SchwarzarbeiterInnen bereits dort tätig?
4.
Waren
diese SchwarzarbeiterInnen für die dortige Tätigkeit im Sinne der Veterinär-
und
Hygieneauflagen ausgebildet?
5.
Wie erfolgte deren Entlohnung?
6.
In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?
7.
Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste
Arbeitsdauer pro Tag?
8.
Wurden bei diesen Überprüfungen auch Verstöße gegen
einschlägige gesetzlichen
veterinärrechtlichen
Bestimmungen (z.B. Fleischuntersuchungsgesetz, LMG) festgestellt?
9. Wenn ja, wie
viele und konkret welche Verstöße?
10.
Wurden von Ihrer Behörde in Folge die jeweils
fachzuständigen Behörden (zB
Landesveterinärverwaltungen)
informiert?
11.
Wenn ja, In welcher Form? Zu welchen Konsequenzen führten
in diesen Jahren jeweils diese
Verständigungen?
12.
Wie viele illegal Beschäftigte wurden im Rahmen der
Kontrollen in den Jahren 2001, 2002,
2003
und 2004 durch die KIAB oder sonstige Behörden im Schlachthof in Großharras
vorgefunden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Nationalität)?
13. Wie lange
waren diese bereits dort tätig?
14. Waren diese
SchwarzarbeiterInnen für die dortige Tätigkeit im Sinne der Lebensmittel-,
Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?
15. Wie erfolgte
deren Entlohnung?
16. In welcher
Höhe erfolgte die Entlohnung?
17. Wie hoch war
die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?
18. Wurden
seitens Ihrer Behörden die zuständige Arbeitsinspektion oder
Landesveterinärverwaltung
über einschlägige Verstöße gegen das Fleischuntersuchungsgesetz etc.
informiert?
19. Wenn ja, zu
welchem Ergebnis führten diese Informationen?