2569/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundeskanzler betreffend Einrichtung eines internationalen Katastrophenfonds.

Laut Pressemeldung beschloss die Bundesregierung heute im Ministerrat eine
Punktation über die Einrichtung eines internationalen Katastrophenfonds. Dieser soll mit
bis zu 100 Millionen € dotiert werden. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel: "Dieser
internationale Hilfsfonds für Katastrophen im Ausland ist ein Pendant zum nationalen
Katastrophenfonds. Aus ihm sollen sowohl Maßnahmen zur Vorbeugung gegen
Katastrophen finanziert werden wie auch jene zur Beseitigung der Schäden."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.  In welchem Ressort wird dieser internationale Katastrophenfonds budgetmäßig
angesiedelt?

2.            Wer   wird    im    Katastrophenfall    die   Verwendung    der   Mittel    aus   dem
Katastrophenfonds politisch verantworten?

3.            Wer   wird    im    Katastrophenfall    die   Verwendung    der    Mittel    aus    dem
Katastrophenfonds technisch koordinieren?

4.            Welche Mittel werden zur Dotierung dieses Katastrophenfonds herangezogen?

5.            Welche  andere  Budgetposten  werden durch  die  Einrichtung   minder dotiert
werden?

6.            Wird der Katastrophenfonds mit „frisches Geld" dotiert werden?

7.            In welcher Weise sollen die Leistungen aus dem Katastrophenfonds mit der
eventuell danach anschließenden Entwicklungshilfe koordiniert werden?

8.            Wann   genau   wird   die   Einrichtung   des   internationalen   Katastrophenfonds
erfolgen?

9.            Wenn die Beantwortung der Fragen 1-7 noch nicht erfolgen kann, wann wird die
Beantwortung  möglich  sein  (wird  man  darüber Klarheit  haben)?  Bitte  um
Nachreichung der Beantwortung, sobald möglich.