2569/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundeskanzler betreffend Einrichtung eines internationalen Katastrophenfonds.
Laut Pressemeldung beschloss die
Bundesregierung heute im Ministerrat eine
Punktation
über die Einrichtung eines internationalen Katastrophenfonds. Dieser soll mit
bis
zu 100 Millionen € dotiert werden. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel:
"Dieser
internationale Hilfsfonds für Katastrophen im Ausland ist ein Pendant zum
nationalen
Katastrophenfonds.
Aus ihm sollen sowohl Maßnahmen zur Vorbeugung gegen
Katastrophen finanziert werden wie auch jene
zur Beseitigung der Schäden."
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.
In
welchem Ressort wird dieser internationale Katastrophenfonds budgetmäßig
angesiedelt?
2.
Wer
wird im Katastrophenfall die Verwendung der Mittel aus
dem
Katastrophenfonds
politisch verantworten?
3.
Wer
wird im Katastrophenfall die Verwendung der Mittel aus dem
Katastrophenfonds
technisch koordinieren?
4.
Welche Mittel werden zur Dotierung dieses
Katastrophenfonds herangezogen?
5.
Welche
andere Budgetposten werden durch die
Einrichtung minder
dotiert
werden?
6.
Wird der Katastrophenfonds mit „frisches Geld"
dotiert werden?
7.
In welcher Weise sollen die Leistungen aus dem
Katastrophenfonds mit der
eventuell
danach anschließenden Entwicklungshilfe koordiniert werden?
8.
Wann
genau wird die Einrichtung des
internationalen
Katastrophenfonds
erfolgen?
9.
Wenn die Beantwortung der Fragen 1-7 noch nicht erfolgen
kann, wann wird die
Beantwortung möglich sein (wird man darüber Klarheit
haben)? Bitte um
Nachreichung
der Beantwortung, sobald möglich.